Gewohnheitsrecht als Wohnrecht?

Mein Bruder ist seit seinem 16 Lebensjahr bei meiner Oma aufgewachsen und hat dafür nie Miete zahlen müssen - wie das halt so ist bei Omis, die immer zuerst an die „armen“ Enkelkinder denken. Meine Oma hat ihn mit allem versorgt, für ihn gekocht, gewaschen und gebügelt. Hin und wieder hat mein Bruder auch mal etwas im Haushalt getan - ansonsten haben das meine Tante und meine Mutter übernommen.
Nun meine Frage: Hat mein Bruder so etwas wie ein „Wohnrecht“? Meine Oma ist nun im Pflegeheim und daher stellen sich v.a. finanzielle Fragen: Muß mein Bruder nun für die laufenden Kosten aufkommen, da er ja sozusagen das Haus alleine nutzt? Und wenn meine Oma stirbt, müssen dann meine Mutter und meine Tante meinem Bruder „kündigen“?

Danke für die Infos!

Gerd

hallo,

ich denke mal, das da er nun alleine wohnt, er auch für die miete/unterhalt aufkommen muss. ein gewohnheitsrecht gibt es bestimmt nicht.

wenn wohnung/haus der oma gehören, muss er bestimmt auch was zahlen, da deine oma ja auch im pflegeheim bezahlen muss, ist es nur recht und billig wenn er was abdrückt.

ist es eine mietwohnung, dann muss eh ein neuer mietvertrag gemacht werden. zumindest schriftlich zur miete auffordern, ich habe letztens im tv gesehen, das auch bei langer gratisnutzung die eltern in dem fall, ihre meinung ändern konnten, weil sich die sachlage/meinung geändert hatte, zumindest hat die richterin entschieden, das miete verlangt werden kann.

gruß

sonja

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