moin,…
seit über drei jahren duldet ein vermieter eine sichtschutz-bast-matte am balkon.
hat sogar das wissen der individuellen balkongestaltung seit 2006 eingestanden…
jetzt auf einmal soll die matte (lose gebunden,nicht verschraubt o verankert) entfernt werden…
begründung:
widerspricht dem gesamteindruck der hausfassade.
ist das rechtens?
gibt es nach mehreren jahren ein dulungsrecht/gewohnheitsrecht?
gleiche strasse, haus gegenüber, balkone aber rückwärtig…
balkon mit tarnnetz als sichtschutz…
darf bleiben weil mans von der strasse aus nicht sieht…
gibt es wenigstens einen gleichheitsgrundsatz?
gleiches recht für alle? unabhängig von der strassenlage/Hinterhoflage.
gibt diverse individuell gestaltete balkone hier.
gruß und danke