Gewohnheitsrecht balkongestaltung

moin,…

seit über drei jahren duldet ein vermieter eine sichtschutz-bast-matte am balkon.
hat sogar das wissen der individuellen balkongestaltung seit 2006 eingestanden…

jetzt auf einmal soll die matte (lose gebunden,nicht verschraubt o verankert) entfernt werden…

begründung:
widerspricht dem gesamteindruck der hausfassade.

ist das rechtens?
gibt es nach mehreren jahren ein dulungsrecht/gewohnheitsrecht?

gleiche strasse, haus gegenüber, balkone aber rückwärtig…
balkon mit tarnnetz als sichtschutz…
darf bleiben weil mans von der strasse aus nicht sieht…

gibt es wenigstens einen gleichheitsgrundsatz?
gleiches recht für alle? unabhängig von der strassenlage/Hinterhoflage.
gibt diverse individuell gestaltete balkone hier.

gruß und danke

Das Mietrecht kennt weder Gewohnheits- noch Gleichbehandlungsrecht -O

Jede Duldung ist widerruflich erteilt - stören sich andere M an dem Fassadenbild, wäre dein Sichtschutz mangels vertraglicher Vereinbarung tatsächlich entfernt zu verlangen.

Auf eine unbillige Härte vermag ich da nicht zu erkennen.

G imager

Nun ja, Gewohnheitsrecht gibt es schon im Mietrecht.
Wenn ein Vermieter jahrelang etwas hingenommen hat, dann muss er sich schon daran festhalten lassen. Allerdings ist der Mieter in der Beweispflicht. Wenn der Vermieter etwas nicht weiss, heisst das nicht, dass er es akzeptiert hat. Auch können Rechte anderer entgegenstehen, z.B. der Eigentümergemeinschaft.

Nun ja, Gewohnheitsrecht gibt es schon im Mietrecht.

Wo steht dasdenn geschrieben?
Für diese Behauptung wird um rechtsfeste Beweise mittels §§§ des BGB oder Urteil des BGH mit Aktenzeichen, gebeten.

Wenn ein Vermieter jahrelang etwas hingenommen hat, dann muss
er sich schon daran festhalten lassen.

Seit wann?
ramses90

Hi,

scheint so eine Art Mär zu sein, siehe Punkt 7:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Gruß
Tina

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moin engelchen…

zweimal fettes danke…

einmal für den link zum berliner…
und einmal mehr für das daraus resultierende wissen,
mieterschutzbund ist nicht gleich mieterschutzbund…

man kann mit solchen vereinigungen auch -falsch- beraten sein ;O)))

yooo…
der threat kann geschlossen werden,
danke an die teilnehmenden.

Natürlich gibt es das:

Die Entstehung von „Gewohnheitsrechts“ erfordert eine lang dauernde tatsächliche Übung und gleichzeitige Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung dieser Übung bestehendes Recht zu befolgen (BVerfGE 28, 28; RGZ 75, 41; BGHZ 37, 219).

Wenn der Vermieter jahrelang etwas duldet (z. B. das Aufstellen eines Möbels im Treppenhaus), kann der Vermieter die Entfernung nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes verlangen (z. B. Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 06.08.1993, Az.: 61 C 291/93).

Wie bereits in einem vorhergehenden Artikelstrang, wo der OP die gleiche Frage gestellt hatte, ist allerdings festzuhalten, dass ein entstandenes „Gewohnheitsrecht“ durch ein abweichendes Gesetz oder beispielsweise einen entsprechenden Beschluss der WEG enden kann.

Siehe auch hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewohnheitsrecht-Gar…

Natürlich gibt es das:

vielleicht hättest du die urteile doch mal lesen sollen. 3 jahre sind doch keine ‚jahrelange übung‘! und es gehört schon noch einiges mehr dazu als nur einfaches aussitzen.

vielleicht hättest du die urteile doch mal lesen sollen. 3
jahre sind doch keine ‚jahrelange übung‘! und es gehört schon
noch einiges mehr dazu als nur einfaches aussitzen.

Vielleicht hättest du das UP richtig lesen sollen.

_seit über drei jahren …hat sogar das wissen der individuellen balkongestaltung seit 2006 eingestanden… …

Also 6 Jahre, das mal so am Rande._

Vielleicht hättest du das UP richtig lesen sollen.

tja, diesen rat kann ich nur zurückgeben.

seit über drei jahren …hat sogar das wissen der
individuellen balkongestaltung seit 2006 eingestanden… …
Also 6 Jahre, das mal so am Rande.

nö. nur im ersten teil, den du wohlweislich unvollständig zitiert hast, geht es um die bastmatte:

seit über drei jahren duldet ein vermieter eine sichtschutz-bast-matte am balkon.

im zweiten teil geht es dagegen ganz allgemein um die ‚individuelle balkongestaltung‘. das ist aber nicht das gleiche, wie du vielleicht einsehen wirst. nix is mit 6 jahren. nur mal so am rande.

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