moin,…
seit über drei jahren duldet ein vermieter eine sichtschutz-bast-matte am balkon.
hat sogar das wissen der individuellen balkongestaltung seit 2006 eingestanden…
jetzt auf einmal soll die matte (lose gebunden,nicht verschraubt o verankert) entfernt werden…
begründung:
widerspricht dem gesamteindruck der hausfassade.
ist das rechtens?
oder gibt es ein duldungs-/gewohnheitsrecht worauf man
einen rechtsanspruch hat?
gleiche strasse, haus gegenüber, balkone aber rückwärtig…
balkon mit tarnnetz als sichtschutz…
darf bleiben weil mans von der strasse aus nicht sieht…
gibt es wenigstens nen gleichheitsgrundsatz?
gleiches recht für alle?
gibt diverse individuell gestaltete balkone hier.
gruß und danke
Hallo.
Im privaten Wohnraummietrecht gibt es kein „gleiches Recht für alle“. Was in einem Haus geduldet oder erlaubt ist, kann in dem anderen Haus unzulässig sein. Selbst im selben Haus kann der Vermieter zwischen den Mietern Unterschiede machen. Es herrscht Vertragsfreiheit.
Bezüglich des Sichtschutzes müsste zunächst die Hausordnung und der Mietvertrag geprüft werden. Wenn mietvertraglich oder per Hausordnung das Anbringen eines Sichtschutzes untersagt worden ist, dann muss sich der Mieter daran halten. Das Vorliegen eines „Gewohnheitsrechts“ müsste der Mieter in einem gerichtlichen Verfahren nachweisen.
Findet sich keine mietvertragliche Regelung, dann darf der Mieter einen unauffälligen Sichtschutz anbringen, soweit die Fassade in ihrer Optik dadurch nicht beeinträchtigt wird, allerdings nur bis zur Höhe des Handlaufs. Der Vermieter könnte den Sichtschutz also nicht untersagen, soweit keine Beeinträchtigung vorliegt.
Etwas anderes könnte sich dann ergeben, wenn die Hauseigentümergemeinschaft in einem Beschluss festgelegt hat, dass keine Bastmatten oder ähnliches mehr angebracht werden dürfen, der Vermieter also selbst hierzu verpflichtet worden wäre.
danke erstmal,
hatte …wegen handy ;O) … zweimal den threat geposted …
und nen netten link erhalten…
der threat kann geschlossen werdenmerci