Gewohnheitsrecht bei Grundstücken?

Hallo, was haltet ihr von folgendem Fall:

------|x—
Haus|Haus

Zwei aneinander grenzende Häuser stehen schon länger als 40 Jahre.
An Stelle x stand früher ein kleiner Stall, der zum linken Haus gehörte, später jedoch abgerissen wurde. Deshalb hat x einen eigenen Eintrag im Grundbuch. Neben x steht eine Hecke, die 40 Jahre als „Grundstücksgrenze“ diente, die Grenzsteine liegen jedoch rechts davon.
Die Häusergrenzen verlaufen parallel zur Hecke. Beim Bau des rechten Hauses vor 40 Jahren wurde der Kauf von x vereinbart, der jedoch nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Vor 18 Jahren wurde das linke Haus von einem neuen Nachbarn gekauft, der jedoch an der bestehenden „Grundstücksgrenze“ Hecke nichts zu beanstanden hatte. Nun will dieser an Stelle x (für die er Besitzer ist) einen Stellplatz einrichten.
Darf er das, oder besteht eventuell ein Gewohnheitsrecht auf Nutzung des Grundstücks durch den rechten Nachbarn?

Nutzungsberechtigt ist grundsaetzlich der Eigentuemer. Wenn ich den Beispielsfall richtig verstehe, gehoert x zum linken Grundstueck. Also darf der Eigentuemer des linken Grundstuecks x nutzen.
Welche Rolle der Kaufvertrag spielt, ist schwer zu beurteilen. Da er offensichtlich, was x angeht, ueber 40 Jahre hinweg nicht erfuellt wurde, sind Ansprueche daraus vermutlich verjaehrt und bestehen jedenfalls nicht gegenueber dem neuen Eigentuemer.
Ein „Gewohnheitsrecht“ auf Nutzung von x durch den Eigentuemer des rechten Grundstuecks besteht wahrscheinlich schon deshalb nicht, weil es keine Gewohnheit gibt, denn - so wie ich den Beispielsfall verstehe - hat der Eigentuemer des rechten Grundstuecks x ja bisher nicht benutzt. Woraus sollte sich also eine Gewohnheit entwickeln?
Der Verlauf der Hecke ist dafuer meines Erachtens nicht von entscheidendem Ausschlag. Aus einer bestimmten Anordnung der Bepflanzung kann nicht geschlossen werden, dass die Nachbarn damit unwiderruflich ueber Nutzungsrechte entscheiden wollten.

Also vielleicht noch einmal:
das Grundstück x wurde vom rechten Nachbarn die ganze Zeit genutzt, da dieser ja davon ausging, dass es sich in seinem Besitz befindet.
Es war nur nicht im Grundbuch eingetragen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]