Gewohnheitsrecht bei Nebenkosten?

Hallo alle!

Der Vermieter eines Ein-Familien-Hauses betreibt einen Handwerksbetrieb für Heizung- und Sanitärinstallation.

Der Mietvertrag ist mit der Frau des Betriebsinhaber geschlossen worden. Mittlerweile wurde das Haus dem Sohn überschrieben, angeblich soll das nur rein pro forma sein. Die Eltern (Mutter) haben die Verfügungsgewalt (Nutzungsrecht?) über das Haus.

In dem vermieteten EFH hat der Vermieter 5 Jahre lang die Wartung der Heizung ohne Berechnung vorgenommen.

Im 6. Jahr verlangt er (ohne Rechnung) zusammen mit der Nebenkostenabrechnung, auch Wartungskosten für die Heizung. Begründung: Der Sohn ist jetzt mit im Betrieb und der will das so.

Kann das so ohne weiteres verlangt werden?

Danke für adäquate Informationen.
peng123

Es gibt kein Gewohnheitsrecht für den Erhalt von Geschenken.
Wenn der Auftrag an ein anderes Unternehmen gegangen wäre, wären die Kosten keine Frage. Auch wenn interfamiliäre Verknüpfungen bestehen, handelt es sich rechtlich doch um eine „Fremdfirma“

vnA

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