liebe community,
ich hab da mal eine ganz dringende frage,
gibt es eine art gewohnheitsrecht beim thema umgangsrecht (besuchsrecht)?soll heissen,wenn ein kind regelmässig bei einem elternteil ist,kann der andere elternteil die zeit einfach kürzen oder muss sowas im beiderseitigen einverständnis geschehen?
mit freundlichen grüssen
christschan
Das müssen beide Seiten entscheiden.Wie alt ist das Kind?Wenn der Partner sich ganz quer stellt und sogar mit Jugendamt droht,Anwalt für Familienrecht.
Weiß nicht,denke du bist der Vater und als Vater hat man oft die berühmte A…karte.
Haben selber eben so einen Fall in der Familie und wir haben sogar Großelternrecht eingefordert.
Nun darf das Enkelkind auch wieder zu den Großeltern.
Hoffe ich konnte dir helfen.
MfG.
hey ursula,danke für die antwort.das mit der a…karte musste ich leider schon öfter spüren.zb als ich mich damals auch beim „jugendamt“ wegen unterhalt beraten lassen wollte.es hieß ich könnte mich vom anwalt beraten lassen,sie würden nur mütter in sachen unterhalt beraten…das kind ist 6 jahre alt