Hallo liebe www-Gemeinde,
habe schon im Archiv geschaut, aber leider nichts gefunden.
Folgender Sachverhalt: zwei Grundstücke, beide können normal BETRETEN werden (…durch die Haustür), aber mit dem Auto kommt man nur auf Grundstück zwei, wenn man über Grundstück 1 fährt. Das war schon immer so, wurde auch seit zig Jahren (schon zu DDR-Zeiten) so gemacht und geduldet.
Ins Grundbuch haben wir noch keinen Einblick (eventuell eingetragenes Durchfahrtrecht), deswegen vorab die Frage, ob es hier auch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht geben kann? Ich habe mal irgendwo gelesen, daß es ein Gewohnheitsrecht eigentlich nicht gibt und schon gar nicht bei Immobilienangelegenheiten.
Der jetzige Eigentümer hat leider keine Ahnung, da er das Haus geerbt hat und kommt auch nicht so richtig klar mit den ganzen Verkaufsmodalitäten, so daß wir nur sehr gebremst vorankommen.
Wäre Euch für Hinweise dankbar!
Noch einen schönen Sonntag!
Alice