Gewohnheitsrecht für Privatweg

Hallo,

In meiner Nachbarschaft stehen Reihenhäuser (ca. 4-5 Eingangstüren) sehr dicht aneinander. So dass der Eingangsweg/Privatweg (von den Eingangstüren bis zur Straße) von Haus 1 direkt an die Gärten von Haus 2 grenzt.

Die Bewohner von Haus 2 haben sich nun daran gewöhnt über ihre Gärten auf den Eingangsweg/Privatweg von Haus 1 zu gehen und diesen zu Benutzen (z.b. um das Fahrrad nicht durch’s Haus schleppen zu müssen).

Nun nach einigen Jahren entscheidet sich Haus 1 dazu die Benutzung des Weges für fremde zu verbieten.

Hat Haus 1 das Recht die Benutzung zu verbieten, oder kann Haus 2 auf das Gewohnheitsrecht setzen, falls es zu einer Gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?

Haus 1 kann Benutzung vom Weg verbieten,da es sein Weg ist. Was der Bequemlichkeit dient, macht es für das Gericht noch nicht zum Gewohnheitsrecht wenn es noch andere Wege gibt.

Haus 1 kann Benutzung vom Weg verbieten,da es sein Weg ist.
Was der Bequemlichkeit dient, macht es für das Gericht noch
nicht zum Gewohnheitsrecht wenn es noch andere Wege gibt.

Auch wenn man den Weg schon seit Jahren nutzt?

danke, das hilft.

Was passiert, wenn die Bewohner von Haus 1 sogar verbieten wollen das schon vorhandene Tor von Haus 2 im Garten zum Weg zu erneuern, da es schon alt ist. Als Drohung wird gesagt, dass, falls das Tor erneuert wird Haus 1 einen Zaun zwischen Weg und Garten errichten.

Ist das möglich?

Hallo auch!
Also,zum Gewohnheitsrecht kann ich nichts sagen.
Sie schreiben „Privatweg“. Ist denn dieser Weg der einzige Zugang zu dem Haus 2? Oder ist es für Haus 2 nur bequemer, diesen Weg zu benutzen?
Bei Reihenhäusern mit gemeinsamen Zugang ist das Recht dazu im Grundbuch festgeschrieben als sog. Geh-Fahr-und Leitungsrecht. Sie scheinen Ihren Worten („in meiner Nachbarschaft“) nicht zu den betroffenen Parteien zu gehören.
Gruß,
HAM

Stimmt mich betrifft das nicht direkt. Der sogenannte Privatweg gehört nur Haus 1 denn Haus 2 hat einen eigenen. Aber da der weg an den Garten von Haus 2 grentzt ist es bequemer.

Dazu kommt noch das Problem mit dem Tor

zu oben: ja auch wenn mann den Weg schon seit Jahren nutzt

Kommt drauf an zu wem das Tor gehört.
Ist es Haus 2 kann es auch erneuert werden.
Haus 1 kann so oder so einen Zaun ziehen wenn er will.

Hallo noctua,

es war wieder mal ne tolle Woche, so erst jetzt.

Man sollte immer abwägen, worum es eigentlich geht. In jedem Fall sollte man dem Wunsch nachkommen + dessen Entscheidung akzeptieren. Schon im Sinne der Nachbarschaft. Es wäre auch ein Zeichen des Respekts.

Als Eigentümer, als Nutzer, selbst als Mieter hat man das Recht, so etwas zu untersagen.

Im Übrigen würde ich das, was Haus 2 usw macht, einfach als Hausfriedensbruch bezeichnen.
Gerichtlich etwas…, Ihr müßt lange Weile haben. meiner Meinung besteht keine Aussicht dagegen anzugehen.

Grüße + schönes Wochende

In meiner Nachbarschaft stehen Reihenhäuser (ca. 4-5
Eingangstüren) sehr dicht aneinander. So dass der
Eingangsweg/Privatweg (von den Eingangstüren bis zur Straße)
von Haus 1 direkt an die Gärten von Haus 2 grenzt.

Die Bewohner von Haus 2 haben sich nun daran gewöhnt über ihre
Gärten auf den Eingangsweg/Privatweg von Haus 1 zu gehen und
diesen zu Benutzen (z.b. um das Fahrrad nicht durch’s Haus
schleppen zu müssen).

Nun nach einigen Jahren entscheidet sich Haus 1 dazu die
Benutzung des Weges für fremde zu verbieten.

Hat Haus 1 das Recht die Benutzung zu verbieten, oder kann
Haus 2 auf das Gewohnheitsrecht setzen, falls es zu einer
Gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?

Im Übrigen würde ich das, was Haus 2 usw macht, einfach als
Hausfriedensbruch bezeichnen.
Gerichtlich etwas…, Ihr müßt lange Weile haben. meiner
Meinung besteht keine Aussicht dagegen anzugehen.

Grüße + schönes Wochende

Wieso denn Hausfriedensbruch? Es ist doch nur ein Tor von Haus 2 welches auch auf dem Gelände von Haus 2 steht. Jetzt steht da schon es Tor, es geht darum das Haus 1 verbieten will, das man das Tor gegen ein „hübscheres“ eintauscht und über welches man nicht hinweg gucken kann.

??

Vorab war doch die Rede davon, das Bereiche des Grundstcks von Haus 1, scheinbar von Haus 1 nicht gewünscht, genutzt werden:

…Bewohner von Haus 2 haben sich nun daran gewöhnt …auf den Eingangsweg/Privatweg von Haus 1 zu gehen und diesen zu Benutzen …

Nur darauf hab ich mich bezogen. In der ersten Anfrage war doch keine Rede von irgendwelchen Bauelementen tauschen oder ähnliches…

Die Idee dieser Plattform ist sachlicher Austausch von Gedanken oder Wissen, was wird das hier?
Dann bitte die Frage noch einmal neu formulieren.
Grüße + schönes Wochende