ab wann zählt für ein Gerätehaus auf einem Grundstück das Gewohneitsrecht (ab wann muss es nicht mehr nachbeantragt werden?)
Moin GRußloser,
ab wann zählt für ein Gerätehaus auf einem Grundstück das
Gewohneitsrecht (ab wann muss es nicht mehr nachbeantragt
werden?)
das kann man Dir beim zuständigen Bauamt sagen, Baurecht ist Landes- und zum Teil sogar Kommunalrecht.
Ein Fachanwalt vor Ort gibt sicher auch Auskunft, zumal dann keine schlafenden Hunde geweckt werden.
Gandalf
In der Illegalität erwirbt ein Gebäude niemals ein Gewohnheitsrecht.
vnA
Hallo!
Ist „Gewohnheitsrecht“ überhaupt ein Rechtsbegriff oder schlicht Volksmund?
Der Sachverhalt, dass eine Baugenehmigung fehlt, erledigt sich jedenfalls nicht durch Ablauf einer bestimmten Frist.
Das Baurecht (ist Ländersache mit entsprechenden Unterschieden) wurde vielerorts in den letzten Jahren liberalisiert. Mancher früher genehmigungspflichtige Bau muss heute nur noch angezeigt werden.
Gruß
Wolfgang