Gewohnheitsrecht? (GEZ / Rundfunkteilnehmer)

Guten Tag!

Es geht um einen Fall zwischen GEZ und Rundfunkteilnehmer.

Der Rundfunkteilnehmer wurde seit der Anmeldung, die ca. 2 Jahre zurücklag, immer wieder benachrichtigt, wenn kein aktuell gültiger Bewilligungsbescheid mehr, für eine weitere Befreiung der Gebühren, vorlag. So konnte der Teilnehmer immer rechzeitig eine Kopie des Bescheids machen und der GEZ diese zuschicken.
Neulich hat er sich gewundert, warum die GEZ 50,-€ (gemeldet ist ein Fernseher) rückwirkend für 5 Monate abbucht. Er sah in seinen Unterlagen nach und stellte fest, dass er tatsächlich schon so lange keinen Bescheid mehr zur GEZ geschickt hatte. Es ärgerte ihn, weil er ja immer benachrichtigt wurde und manchmal hatte die GEZ ihm sogar geschrieben, dass sie annehmen, dass sich nichts geändert hat und sie deshalb für die nächsten 3 Monate eine Befreiung bewilligen, wenn er den Bescheid noch innerhalb dieser 3 Monate nachreiche.

Tritt hier das Gewohnheitsrecht oder ein anderes Recht in Kraft?

Der Teilnehmer sieht nicht ein für mehrere Monate nachzuzahlen, in denen die Voraussetzungen für die Befreiung ja erfüllt waren und diese Situation nur zustande kam, weil er nicht wusste (,weil er es nicht gewohnt war), dass er sich hätte selber darum kümmern müssen.

LG
Monique

Hallo

Guten Tag!

Es geht um einen Fall zwischen GEZ und Rundfunkteilnehmer.

Der Rundfunkteilnehmer wurde seit der Anmeldung, die ca. 2
Jahre zurücklag, immer wieder benachrichtigt, wenn kein
aktuell gültiger Bewilligungsbescheid mehr, für eine weitere
Befreiung der Gebühren, vorlag. So konnte der Teilnehmer immer
rechzeitig eine Kopie des Bescheids machen und der GEZ diese
zuschicken.
Neulich hat er sich gewundert, warum die GEZ 50,-€ (gemeldet
ist ein Fernseher) rückwirkend für 5 Monate abbucht. Er sah in
seinen Unterlagen nach und stellte fest, dass er tatsächlich
schon so lange keinen Bescheid mehr zur GEZ geschickt hatte.
Es ärgerte ihn, weil er ja immer benachrichtigt wurde und
manchmal hatte die GEZ ihm sogar geschrieben, dass sie
annehmen, dass sich nichts geändert hat und sie deshalb für
die nächsten 3 Monate eine Befreiung bewilligen, wenn er den
Bescheid noch innerhalb dieser 3 Monate nachreiche.

Tritt hier das Gewohnheitsrecht oder ein anderes Recht in
Kraft?

Der Teilnehmer sieht nicht ein für mehrere Monate
nachzuzahlen, in denen die Voraussetzungen für die Befreiung
ja erfüllt waren und diese Situation nur zustande kam, weil er
nicht wusste (,weil er es nicht gewohnt war), dass er sich
hätte selber darum kümmern müssen.

Wer die GEZ Briefe richtig liest ist klar im Vorteil:wink:,da steht immer explizit was von Anträgen zur Befreiung und das im Vorraus. Gewohnheitsrecht kennen die nicht …

LG
Monique

LG
Mikesch

OT

Gewohnheitsrecht kennen die nicht …

…die kennen so einiges nicht…