Servus Gemeinde,
folgende recht konstruierte, rein hypothetische Situation möchte ich gern zur Diskussion stellen:
Die beiden Erdgeschosswohnungen eines 12- Familienhauses besitzen seit je her das Sondernutzungsrecht an den beiden Gärten, deren Zugang auch von den zwei Wohnungen aus möglich ist. Nun, ein Blick auf die Teilungserklärung aus den 1990er Jahren zeigt, dass dieses Sondernutzungsrecht möglicherweise irrtümlich angenommen wurde, denn was steht hierzu in der Teilungserklärung?
NICHTS!
Ein Sondernutzungsrecht wurde den Eigentümern der Erdgeschosswohnungen seinerzeit von der Gemeinschaft für 5 Jahre zugesprochen, niemanden hat es gestört, dass es nicht verlängert wurde, alle im Haus glaubten an automatische Verlängerung. Nichts dergleichen wurde jedoch schriftlich fixiert, kein Beschluss, nichts. Wie also ist der Status Quo nach nunmehr über 20 Jahren? Einem neuen Miteigentümer fiel das auf und natürlich will er den Zustand derart ändern, dass die Gärten allen, somit auch ihm, zur Nutzung zur Verfügung stehen. Wie nun wäre Eure Einschätzung? Gibt es eine Art Gewohnheitsrecht für die Eigentümer der Erdgeschosswohnungen? Spielt die bauliche Zuordnung der EG- Wohnungen zu den Gärten eine Rolle? Eine einstimmige Entscheidung pro allgemeiner Nutzung ist von den Miteigentümern nicht zu erwarten.
Für Eure Einschätzungen schon jetzt ein herzliches Dankeschön.