Gewohnheitsrecht, Maulwurf und co

Gesetz den Fall in einen Garten ist jahrelang eine Maulwurfsfamilie emsig mit ihren, ihrer Natur folgenden Treiben zu Gange.
Der Gartenbesitzer unternimmt nichts und plötzlich einen unwiderstehlichen Triebes in sich folgend, ist er entschlossen dem Treiben ein Ende zu setzen.
Forsch macht er sich ans Werk und bekämpft den erwählten Feind mit Böllern und Gasen bis er entweder physisch nicht mehr da ist oder eben sozusagen vertrieben.
Der Nachbar ein stiller , aber dennoch aufmerksamer Beobachter und noch dazu kundig der Sachlage macht nach Ende der „Kampfhandlungen“ den Nachbarn darauf aufmerksam das er jahrelang nichts unternommen hatt und die Maulwurfsfamilie somit ein Wohnrecht durch Gewöhnung innehatt.
Frage…?..Hatt der Nachbar recht oder hatt er zu tief ins Glas geschaut.

PS: Gewohnheitsrechte werden doch kontrovers mit den skurillsten Gegebenheiten geführt wie man so hört.

Mit freundlichen Grüßen

Tiere sind überhaupt nicht rechtsfähig. Sie können weder Rechte noch Pflichten haben. Die Aussage des Nachbarn ist grober Unfug.

Na, ich denke eher, dass der eine den anderen Nachbarn mal etwas auf den Arm genommen hat.

Aaaaber…

der Maulwurf ist ein geschütztes Tier, er darf weder getötet oder sonst in seiner Gesundheit beeinträchtigt werden, auch Umsiedlungen aus seinem Lebensraum heraus sind nicht gestattet. Der Maulwurf hat zwar kein Gewohnheitsrecht, aber das Privileg, einer geschützten Gattung anzugehören. Wenn man so will, ist er in Besitz gewisser Rechte. Man sollte ihn gut behandeln, denn wer er sich nicht wohlführt, wirft er nicht oder nur noch fehlerhaft Maul.

Gruss

Iru

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Tiere sind überhaupt nicht rechtsfähig. Sie können weder
Rechte noch Pflichten haben. Die Aussage des Nachbarn ist
grober Unfug.

Das stimmt natürlich.

Aber trotzdem ist es verboten, Maulwürfe mit Gas und Rauch etc. zu töten, wie es hier offenbar getan wurde!!!

Gruß,

trobi.

Was ist aber, rein bezogen, weil ja die Maulwurfsfamilie jahrelang geduldet wurde…und dann aufeinmal werden solche Maßnahmen vollzogen…Gewohnheitsrechte in der vielfältigsten Art sind doch hinlänglich bekannt.

Ist da nicht ein latent präventives rechtliches Loch das da langsam zum Vorschein kommt…???

Es kann vieles kommen, man bedenke den einen oder auch anderen Amtsschimmel ,der da so wieherte ,in vergangenen Zeiten.

Mit guten Gruß

Ist da nicht ein latent präventives rechtliches Loch das da
langsam zum Vorschein kommt…???

Fragen meist die, die sich über zu viel Regulierung an anderer Stelle beschweren.

Es kann vieles kommen, man bedenke den einen oder auch anderen
Amtsschimmel ,der da so wieherte ,in vergangenen Zeiten.

Klingt nach Stammtischgerede.
Deine Frage bleibt unklar.

Hallo,

Gewohnheitsrecht gibt es für den Maulwurf nicht. Es muss dir aber klar sein, dass es trotzdem genügend Regelungen FÜR und nicht GEGEN den Maulwurf gibt. Tatsache ist, dass der Maulwurf geschützt ist und der, der ihm was antut, selbst mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Ich habe selbt genügend Maulwürfe in meinem Garten, sie stören nicht und ein Haufen ist schnell plattgemacht.
Bist du überhaupt sicher, dass es Maulwürfe sind und keine Wühlmäuse?
Ich würde an deiner Stelle mal ins Archiv gehen, da gibt es wer-weiss-was-wieviele Artikel, die sich mit Maulwürfen befassen - der Tenor ist immer der gleiche: lass sie leben.

Gruss

Iru

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Der Maulwurfflüsterer
Zu rechtlichen Aspekten (Bundesartenschutz-Verordnung) hast du ja schon einiges erfahren.

Ich habe noch einen anderen Gesichtspunkt für den fiktiven Grundstückeigentümer.

Wie die Hamster, sind unsere lieben Mitbewohner der Gattung Maulwurf des Raumschiffes Erde ja nun auch unter den gefährdeten Arten zu finden und entsprechend geschützt. Siehe oben.

Deshalb würde ich persönlich eine besondere Freundschaft empfehlen, auch im Hinlick auf wirtschaftliche Gegebenheiten. Wenn beispielsweise die Deutsche Bank auf dem Grundstück ihre Zentrale errichten möchte, würde im Normalfall nur der ortsübliche Grundstückpreis angeboten werden. Vielleicht ein kleiner Aufschlag, eventuell Erstattung für Umzugskosten und ein kleines Trinkgeld für die Unannehmlichkeiten.

Aber jetzt kommt der große Triumpf: Die Freundschaft zur der lieben Kleinfamilie, die Dank der liebevollen Zuneigug des fiktiven Grundstückeigentümers auch ganz prächtig gediehen ist.
Selbst ein Herr Ackermann kann trotz seiner Gottgegebenen Macht eine Umsiedelung der possierlichen und hilflosen Maulwürfe weder anordnen noch durchführen lassen.

Nur der fiktive Grundstückeigentümer kann dank seiner einmaligen freundschaftlichen Beziehung zu den Tieren, den lieben Gesellen in mühevoller, zeitraubender und aufopfernder Arbeit einen freiwilligen Umzug nahe zu legen. Wenn nach einigen Monaten der Altenrat der Familie Maulwurf dem Umzugsvertrag zugestimmt hat und Herr Ackermann die Bemühungen des Eigentümers mit einer mindestens 7-stelligen €-Summe honoriert hat, sind alle Beteiligten zufrieden:

  • die Maulwürfe haben ein neues, geschütztes Reservat
    
- die Deutsche Bank hat ihre Zentrale
  • der fiktiven Grundstückeigentümer hat keine finanziellen Sorgen (mehr)
  • der missgünstiger Nachbar platzt dann vor Neid

Nimm „Deutsche Bank“ als Synonym für jedes beliebige Großunternehmen

Du glaubst nicht, es funktioniert so?
Alles schon dagewesen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-30542724.html

LG, R