Hallo Nobodu,
komme gerade zurück und finde deine Anfrage. Diese lässt sich ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts so nicht beantworten.
Sehr wichtig ist hier, was im Mietvertrag steht. Du schreibst, du hast eine Wohneinheit mit Gewerberäumen nebst Garage gemietet. Was genau steht dazu im Mietvertrag.? Ist im Mietvertrag aufgeführt, welche Räume der Wohnung zu Wohnzwecken und welche zur Ausübung deines Gewerbes gekennzeichnet sind.
Weiter schreibst du, das du die Garage seit 3 Jahren als Verkaufsraum nutzt, was sowohl der Hausverwaltung wie dem Vermieter bekannt war.
Zu prüfen wäre also:
- Was steht im Mietvertrag?
- Ist die Tätigkeit im Mietvertrag aufgeführt?
- Hat die Garage einen Zugang direkt zur Wohnung?
- Was sagt der Bebauungsplan? Ist hier nicht störendes Gewerbe gestattet?
- Ist die Abmahnung der Form nach richtig?
- Es muss ein wichtiger Grund vorliegen und angegeben sein, warum der Duldung, die Garage als Verkaufsraum zu nutzen, jetzt widersprochen wird.
- Handelt es sich um eine Zweckentfremdung der angemieteten Wohnung mit Gewerberäumen?
- Wird dir mit der Untersagung der jetzigen Garage die Existenzgrundlage entzogen?
- Hast du eine gewerbliche Genehmigung für die Ausübung deines Gewerbes in der von dir angemieteten Wohn-/Gewerberäumen?
- Handelt es sich um eine Sozialwohnung?
- Handelt es sich hierum eine Wohneinheit, die nach dem Miet- oder nach dem Gewerberecht einzustufen ist?
Mit Gewerberecht kenne ich mich nicht aus, Deshalb würde ich dringend raten, einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher die aufgeworfenen Fragen aufgrund der Unterlagen prüft. Wichtig scheint mir auch die Frage zu sein, warum die Hausverwaltung im Auftrage der Eigentümer die Garage als Verkaufsraum jetzt nicht mehr dulden will. Stellt der Publikumsverkehr eine erhebliche Beeinträchtigung der umliegenden Mieter dar? Ob es ein Duldungsrecht bei gewerblich genutzten Räumen gibt, kann ich nicht beurteilen. Diese sehr spezielle Nutzung kann aus den Erfahrungen von Mitglied zu Mitglied nicht beantwortet werden. Deshalb empfehle ich dir, gehe zum Anwalt.
Mit besten Grüßen
Zwillingsjungfrau