Hi,
wir stehen bei uns vor folgendem Problem , seit 20 Jahren fahren wir immer zur Betriebsstätte A) und Arbeiten dort in unseren Büro`s.
Vor 15 Jahren wurden wir erst zu einem Weltkonzern mit Betriebsstätten rund um den Globus ( also nicht zu Zeiten des Vertrages)
Nun verlangt der AGeber das einzelne in der Betriebsstätte B) 300km weg und wieder andere in C) 800km weg arbeiten.
In unseren Verträgen stand damals ( vor Weltkonzern Zeit)sinngemäß" behalten uns vor Sie auch an anderen Standorten einzusetzen"
Besteht die Möglichkeit das der AG diesen Passus umsetzen kann? Geht das so einfach von Heute auf Morgen -oder leitet sich durch 20 Jahre an einem Standort mit Family -ein Gewohnheitsrecht ab.
In unseren Verträgen stand damals ( vor Weltkonzern
Zeit)sinngemäß" behalten uns vor Sie auch an anderen
Standorten einzusetzen"
damit ist doch alles gesagt.
Daß das vor irgend einem Ereignis war interessiert nicht, Dein Arbeitsvertrag ist immer noch aktuell, oder wurden irgendelche Änderungen festgehalten?
Besteht die Möglichkeit das der AG diesen Passus umsetzen
kann?
Ja, Zur Not mittels Änderungskündigung.
-oder leitet
sich durch 20 Jahre an einem Standort mit Family -ein
Gewohnheitsrecht ab.
In keiner Weise.
Mir hätte mal eine Versetzung nach Schweden gedroht, wenn ich in der Firma geblieben wäre. Und auch ich hatte Familie und Haus und war ähnlich lang in der Firma.