Gewohnheitsrecht

hi
ich streite mich gerade (naja diskutieren waere vielleicht richtiger) mit einem freund ob es in deutschland gewohnheitsrecht gibt oder nicht.
laut gesetzsprechung wohl nicht, aber wird es vielleicht trotzdem angewand?
als beispiel:
in bayern ist es brauch den maibaum des nachbardorfes zu stehlen und ihn gegen ein paar (viele) bier wieder raus zu ruecken. wenn ein dorf ein anderes jetzt anzeigt, was passiert dann?

danke,
Raoul

Hallo,

hi
ich streite mich gerade (naja diskutieren waere vielleicht
richtiger) mit einem freund ob es in deutschland
gewohnheitsrecht gibt oder nicht.

JA - auch in D gibt es Gewohnheitsrecht!!

laut gesetzsprechung

schöne Wortschöpfung
Wenn es Gesetzgebung wäre, wäre es ja kein Gewohnheitsrecht.
Die Rechtsprechung entscheidet im Einzelfall, ob Gewohnheitsrecht vorliegt.

wohl nicht, aber wird es vielleicht
trotzdem angewand?

Grundsätzlich ja

als beispiel:
in bayern ist es brauch den maibaum des nachbardorfes zu
stehlen und ihn gegen ein paar (viele) bier wieder raus zu
ruecken. wenn ein dorf ein anderes jetzt anzeigt, was passiert
dann?

Rein vom Gesetz liegt hier ein Diebstahl oder eine räuberische Erpressung vor.
Bei einer Anzeige käme es evtl. zum Prozess und hier gilt:
„Auf hoher See und vor Gericht ist man auf Gottes Hilfe angewiesen“ - will sagen: es kann keiner voraussagen.
In der heutigen Zeit, wo gegen alles und jedes geklagt wird - wo Leute in ein Dorf ziehen und den Bauern verklagen, weil sein Hahn kräht und auch noch Recht bekommt - ist alles denkbar: von der Verfahrenseinstellung über Freispruch bis zum…

Gruß
HaWeThie

Hallo Raoul,

ich glaube, Du wirfst da zwei Dinge durcheinander. Gewohnheitsrecht sind so Dinge wie z.B. die sogar im Gesetz vorgesehene „Ersitzung“, also der Eigentumsübergang durch ständigen Gebrauch oder das Entstehen eines Nutzungsrechts durch langjährige unwidersprochene Übung. Auf der anderen Seite stehen dann Dinge im Strafrecht, bei denen man trotz Vorliegen der Tatbestandsmerkmale von einer Strafe absieht, weil es z.B. am Vorsatz, an der Schuld oder eben auch an der Rechtswidrigkeit fehlt, wo bei in letzterem Fall tatsächlich auch wieder das Gewohnheitsrecht eine Rolle spielen kann. Die Grenzen sind da allerdings oft fließend und leider hat sich mehr und mehr durchgesetzt, dass man guten alten Bräuchen keine Privilegien mehr zubilligen will. Dies ist allerdings weniger eine Frage der Gerichte, als eher eine Frage der betroffenen. Denn der Unterschied zwischen früher und heute liegt weniger darin, dass die Gerichte heute strenger entscheiden würden, sondern dass man früher einfach gar nicht auf die Idee gekommen wäre, bestimmte Dinge zur Anzeige und vor Gericht zu bringen. D.h. der geklaute Maibaum wurde nienicht bei der Polizei angezeigt, sondern alle Beteiligten mussten, wie das Spiel funktionierte und verzichteten auf Rechtsschutz. Heute sind die Dinge in vielen Fällen kommerzieller und da hört der Spaß dann oft auf und es geht dann vor Gericht. Und dieses muss dann natürlich nach Recht und Gesetz entscheiden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]