Gewohnheitsrecht

Auch § 35 (3) BauGB knüpft die Rechtmäßigkeit eines Zaunes an die Bedingung, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Die Frage der Genehmigung klärt das Bauamt, die Frage der möglichen Beeinträchtigung klärt die Naturschutzbehörde. Von daher sollte vor Errichtung des Zaunes zumindest das Okay der Naturschutzbehörde vorliegen.

Gruß mki

Hältst Du das nicht für ganz schön UNVERANTWORTLICH dem Fragesteller gegenüber? Was hast Du nicht für große Töne posaunt: „Keine Sorge!“. „Keine Eingriffsgenehmigung“. „Schon gar keine Naturschutzbehörde!“. „Unsinn“.

Ein Zaun gilt nach den Vorgaben des § 14 BNatG in jedem Fall als Eingriff in Natur und Landschaft. Die Frage der Erheblichkeit ist hingegen vom Einzelfall abhängig.

Ich erinnere Dich nochmals an Deine Worte: "„Im übrigen spricht ja nichts dagegen, einmal falsch zu liegen, nur räumt man den Irrtum nach entsprechender Erklärung dann ein, anstatt sich die Welt dann irgendwie so zurechtzubiegen, daß sie scheinbar zur ursprünglichen Falschaussage paßt.“ Was ist damit? Eine korrigierte Empfehlung gegenüber dem Fragesteller wäre das Mindeste. Meinst Du nicht?!

mki

Die mögliche Erheblichkeit ist Voraussetzung dafür, daß es sich um einen Eingriff im Sinne des Gesetzes handelt. Es kann doch so schwer nicht sein, den Gesetzestext zu verstehen.

Sagte er, schüttelte den Kopf und verabschiedete sich aus dem Artikelbaum in der sicheren Überzeugung, daß jeder andere verstanden ihn verstanden hat.

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Das klärt aber eben nur die Naturschutzbehörde ab, Darum die Empfehlung von mir, sich an die Naturschutzbehörde zu wenden.

DU aber setzt dem Fragesteller ein Floh ins Ohr, in dem Du dich darüber hinwegsetzt und behauptest, weil es sich ja nur um einen Zaun handeln würde (von dem Du nicht mal den Hauch einer Vorstellung hast), dass die Naturschutzbehörde überhaupt nicht zu fragen wäre. Von den Kübeleien (ich würde hier Unsinn verzapfen) gar nicht zu reden.

Mich irritiert in höchstem Maße, welche Ansprüche Du an andere stellst, vor denen Du dich jedoch nassklamm drückst. Zudem ist wiederholt festzustellen, dass Du dem Konflikt unterliegst, aus Fakten vielleicht nicht gerne aber oft (!) eigene Schlüsse zu ziehen und als letztgültig festzulegen.

Tragisch

Interessante Verlinkung, jedoch sitzt in meinem Kopf jetzt ein kleines Äffchen und spielt auf seiner :drum::drum::drum:!
Ich fasse zusammen: im Innenbereich ist auf gut Deutsch „scheiss egal“ ob ich einen Zaun baue (bis zu einer bestimmten Höhe natürlich; im Außenbereich jedoch nicht. Landwirtschaft jedoch verfahrensfrei.
Habe ich das richtig verstanden? Denn diese Gesetzestexte sind nicht für Nichtblicker

Oh Mann ihr schafft mich, jetzt glüht mir das Hirn und ich weiß ungefähr genauso viel wie zuvor, nur deutlich verwirrter als zuvor. Eure Diskussion ist etwas eskaliert.
Um das ganze nochmal zu verdeutlichen: wir wohnen in BW, zwar noch innerhalb des Ortes, jedoch zählt es als Außenbereich da Ortsrand Ende einer Sackgasse nächster Nachbar ca. 100m entfernt. Es geht drum dass wir auf einem kurzen Stück, hier gehen einige Menschen auf ihren Spaziergängen durch um auf den eigentlichen Wanderweg zu kommen.
Wegen diverser Vorkommnisse sind wir indirekt dazu gezwungen diesen Bereich abzugrenzen - gerne auch mit Türchen dass die Menschen die unbedingt durch wollen auch durch können. Ja, klingt nicht logisch, aber tut ja jetzt erstmal nichts zu Sache.
Was die Natursbehö angeht, kann ich mir nicht vorstellen was die hier wollen könnten. Denn bei dem zu umzäunenden Areal handelt es sich zu ~70% um asphaltierte Fläche, ~20% Wiesenweg und der Rest ist der Misthaufen.
Ich fühle aus dem Grund hier zuerst vor, weil ich einen Gang aufs Rathaus vermeiden möchte, auch aus diversen o.g. Gründen.

Im Grundbuch ist nichts eingetragen. Jedoch wurde das Durchmaschieren die letzten Jahrzehnte scheinbar geduldet. Der Zaun soll entweder ca 120cm werden oder wir machen es ganz anders und ziehen den Paddock der Pferde weiter raus und vergrößern ihn dadurch (dann aus beweglichen Pannel-Elementen).

Bingo.

Was sollen denn das für Gründe sein? Egal. Du hast sie eben. Schon aus diesem Grund rate ich Dir, suche Dir einen Ansprechpartner bei der Naturschutzbehörde. Sage gleich, dass Du inoffiziell bitte um Rat nachsuchst. Schildere die Sachlage und lass Dich aufklären. Gut gemeinte Ratschläge tun zudem ihr gutes. Du hast weiterhin alle Optionen in der Hand, ohne dass Du Dir was vergibst.

Mensch, ich sag´s Dir doch…

Na, dann:
„Nach dem Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO BW Nr. 7.a, sind Einfriedungen nur im
Innenbereich; nach Nr. 7.b, im Außenbereich nur der Land- und
Forstwirtschaft dienende Einfriedung verfahrensfrei.“
aus: http://www.frag-einen-anwalt.de/Zaun-im-Außenbereich--f199545.html

Ich berichtige: informell statt inoffiziell. Inoffziell nur dann, wenn Du auch willst, dass Dein Anliegen vertraulich behandelt werden soll.

Frag mal diverse „Zaunbauer“ im Außenbereich.
Leider sind die Gesetze hier in Deutschland sehr pingelig und logischem Denken bzw. „gesundem Menschenverstand“ nicht unbedingt zugänglich…

Beatrix