Gewohnheitsrecht

Hallo zusammen,
ich wohne über zwei Jahre mit meinem Freund zusammen in seiner Wohnung stehe aber nicht im Mietvertrag
Gibt es das sogenannte „Gewohnheitsrecht“ oder kann er mich jederzeit aus der Wohnung werfen???

Das Gewohnheitsrecht gibt es nicht und ja, wenn nicht Beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann kann der eigentliche Mieter den/die andere/n aus der Wohnung verweisen. ramses90

Hallo

Zahlst du regelmäßig Miete an ihn?

Zwischen Mieter und Vermieter entsteht nach einer gewissen Zeit automatisch ein Mietvertrag (durch konkludentes Handeln), wenn man regelmäßig Miete zahlt und der Vermieter diese regelmäßig annimmt. Wenn du an ihn also regelmäßig deinen Anteil an Miete gezahlt hättest, dann hättest du mit ihm einen Untermietvertrag mit den entsprechenden Kündigungsfristen. Ob sich in der Wohnung eigene Möbel von dir befinden, du also möbliert oder nicht möbliert wohnst, spielt wohl auch eine Rolle.

Wenn nicht, dann sollte er dich wohl auch nicht von einem Tag auf den anderen aus der Wohnung werfen, sondern eine angemessene Frist setzen. - Wie lange die sein kann, weiß ich nicht, ich glaube, mindestens zwei Wochen.

Viele Grüße

Das kennzeichnen einer Vermietung ist, dass man eigene Räume bewohnt. Wo siehst Du das gegeben, wenn irgendwer seinem Lebensgefährten eine Mietbeteiligung zahlt? Und seit wann kann man untervermieten, ohne dem Vermieter irgendwas davon zu sagen?

Wieder mal als selbsternannter Experte unterwegs?

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Also das stimmt nun definitiv nicht!
Ein schriftlicher Mietvertrag mit einem Mieter wird nicht durch konkludentes Handeln zu einem Vertrag mit 2 Mietern!
Der 2. Mieter ist dann, wenn überhaupt, Untermieter der mit der Erlaubnis oder stillschweigenden Erlaubnis des Vermieters - woraus man dann allerdings Konkludenz ableiten könnte- Mitbewohner beim Mieter und mehr nicht. ramses90

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Jain.

Er kann jederzeit, von dir verlangen, dass du von jetzt auf gleich ausziehst. Wenn Du allerdings nicht freiwillig ausziehst, hat er nicht das Recht, deinen Auszug gewaltsam zu erzwingen, sondern muss ein Räumungsurteil erwirken: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rausschmiss-aus-der-Wohnung-durch-Lebenspartner--f26654.html

Es wäre also sinnvoll, noch in guten Zeiten eine faire Regelung auszuhandeln.

:paw_prints:
ianal

Wo steht denn das?
Da gab es irgendwann mal einen Link dazu, der betraf aber den Anspruch auf Wohngeld, den man nur hat, wenn man eigene Räume bewohnt.

Das war ein Link zu einem Urteil. Und wenn Du das auch wirklich verstanden hättest und nicht nur laienhaft verständnislos überflogen, hättest Du dort gefunden, dass genau die Sache mit den eigenen Räumen den Unterschied ausmacht zwischen Mitbewohner und Untermieter.

Kannst Du nicht selber googeln? VOR Deinen Postings?

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Ja, aber bei diesem Link ging es darum, wie das Wohngeld berechnet wird. Beim Wohngeld wird wohl verlangt, dass man mindestens einen eigenen Raum hat, damit eine Person nur für sich Wohngeld beantragen kann. Sonst können die Bewohner wohl nur gemeinschaftlich Wohngeld beantragen.

Vielleicht beim Wohngeld, sonst nicht. Ein Mitbewohner ist ein Mitbewohner, dass kann der Ehemann sein, WG-Mitglieder, oder der Hauptmieter bei Untervermietung. Auch Haustiere werden schon mal als Mitbewohner bezeichnet.

Was man genau bei einer Untermiete mietet, ist doch nirgends definiert. Man kann auch einen Schrank oder den Keller einer Wohnung untervermieten. Ebenso kann man gemeinsam genutzte Lagerhallen anteilweise untervermieten, wenn man welche gemietet hat. - Da hätte man aber wohl keinen umfangreichen Kündigungsschutz.

Doch. Genau das macht laut dem Urteil einen Mietvertrag aus: man mietet etwas genau bezeichnetes. Nicht irgendwas.

Meine anderen Argumente hast Du auch nicht verstanden?