Gewohnheitsrechte bei erschweniszulage

Herr B arbeitet im öffentlichen Dienst. Herrn B wurde6 jahre ein erschweniszuschlag a 2h 10% seines bruttostundenentgelts bezahlt. Nach 6 Jahren wurde Herr B krankheitsbedinet versetzt. Wie verhält sich die erschwerniszulage? Sie wurde für jeden Arbeitstag die herr B gearbeitet hat,  bezahlt egal ob ein Erschwernis vorlag oder nicht. Gewohnheitsrecht oder nicht?