Gewonheits oder nutzungsrecht...oder?

wir haben vor 20 jahren ein dachboden gekaut und eine mesonette ausgebaut, wo sich ein zimmer befinde das urbanistisch/katasteramtmässig nicht in der teilungserklärung der wohnung eingeschlossen ist.
das zimmer ist in der messonette auf der obere etage und kein anderen könnte sie benutzen oder zu sener wohnung miteinschliessen.
wir bewohnen die mesonette mit dem zimmer seit 20 jahren und überlegen die wohnung zu verkaufen. gibt es juristische möglichkeit das zimmer zu der wohnung zu integrieren und wie?

gruss vesna

ich könnte mir folgendes vorstellen:

  1. Prüfen ob Dachboden als Wohnraum bauordnungsrechtlich nutzbar ist + wenn ja

  2. Änderung der Teilungserklärung/Aufteilungsplan per Beschluss (Zustimmung aller Eigentümer) in der Wohnungseigentümergemeinschaft

  3. Änderung im Grundbuchblatt