Hallo,
die Entscheidung des Bundesrates läuft darauf hinaus, dass
geltendes Recht vollzogen und die Verpackungsverordnung nicht gemäß des grünes Vorschlags novelliert wird. Der Handel wird nun mit dem Pfand leben müssen, dass die damalige
Bundesumweltministerin Merkel eingesetzt hat.
Man sollte jetzt die Ergebnisse der Nacherhebung veröffentlichen und gemäß der Verpackungsverordnung von 1991 auf bestimmte Getränkesorten das Pflichtpfand zu erheben.
Dann werden in wenigen Monaten diejenigen Getränkesorten mit einem Pfand belegen, die im Vergleich zum Jahr 1991 eine geringere Mehrwegquote erfüllen. Hiervon werden zunächst Bier
und Wasser, später möglicherweise auch noch Wein betroffen sein.
Nachteil dieser Lösung ist zum Bespiel, dass für die Bier-Dose Pfand zu zahlen ist, für Cola- und Limo-Dosen jedoch nicht. Der Handel hat mit der heutigen Entscheidung jedoch nichts gewonnen.
Auf ihn werden Investitionskosten für Rücknahmeautomaten zukommen, die sie auch mit dem Dosenpfand gehabt hätten.
Weiterhin nachteilig ist, dass sich bei dem Merkel-Pfand jährlich ändern kann, für welche Getränkesorten Pfand zu zahlen ist. Auch hier werden Handel und Getränkeindustrie die
Konsequenzen tragen müssen. Diejenigen, die in Einweg abfüllen, werden in einem Jahr spezielle Etikettiermaschinen zum Aufrucken des Pfandlabels brauchen, im darauffolgenden Jahr wird
möglicherweise diese Etikettiermaschine ungenutzt bleiben, weil die Vergleichsmehrwegquote von 1991 erreicht wird.
Das Dosenpfand wäre konsequenter gewesen und hätte zudem neueste
Erkenntnisse umgesetzt: Alle als ökologisch nachteilig klassifizierten Verpackungsformen wären dauerhaft mit einem Pfand, dem so genannten Dosenpfand, belegt worden.
Gruß mic
http://www.mibor.de