Gewonnen hat (noch) keiner

Hallo,
die Entscheidung des Bundesrates läuft darauf hinaus, dass
geltendes Recht vollzogen und die Verpackungsverordnung nicht gemäß des grünes Vorschlags novelliert wird. Der Handel wird nun mit dem Pfand leben müssen, dass die damalige
Bundesumweltministerin Merkel eingesetzt hat.
Man sollte jetzt die Ergebnisse der Nacherhebung veröffentlichen und gemäß der Verpackungsverordnung von 1991 auf bestimmte Getränkesorten das Pflichtpfand zu erheben.
Dann werden in wenigen Monaten diejenigen Getränkesorten mit einem Pfand belegen, die im Vergleich zum Jahr 1991 eine geringere Mehrwegquote erfüllen. Hiervon werden zunächst Bier
und Wasser, später möglicherweise auch noch Wein betroffen sein.
Nachteil dieser Lösung ist zum Bespiel, dass für die Bier-Dose Pfand zu zahlen ist, für Cola- und Limo-Dosen jedoch nicht. Der Handel hat mit der heutigen Entscheidung jedoch nichts gewonnen.
Auf ihn werden Investitionskosten für Rücknahmeautomaten zukommen, die sie auch mit dem Dosenpfand gehabt hätten.
Weiterhin nachteilig ist, dass sich bei dem Merkel-Pfand jährlich ändern kann, für welche Getränkesorten Pfand zu zahlen ist. Auch hier werden Handel und Getränkeindustrie die
Konsequenzen tragen müssen. Diejenigen, die in Einweg abfüllen, werden in einem Jahr spezielle Etikettiermaschinen zum Aufrucken des Pfandlabels brauchen, im darauffolgenden Jahr wird
möglicherweise diese Etikettiermaschine ungenutzt bleiben, weil die Vergleichsmehrwegquote von 1991 erreicht wird.
Das Dosenpfand wäre konsequenter gewesen und hätte zudem neueste
Erkenntnisse umgesetzt: Alle als ökologisch nachteilig klassifizierten Verpackungsformen wären dauerhaft mit einem Pfand, dem so genannten Dosenpfand, belegt worden.

Gruß mic
http://www.mibor.de

Stimme Dir weitgehend zu, nur leichte Ergänzungen.

Hallo,
die Entscheidung des Bundesrates läuft darauf hinaus, dass
geltendes Recht vollzogen und die Verpackungsverordnung nicht
gemäß des grünes Vorschlags novelliert wird. Der Handel wird
nun mit dem Pfand leben müssen, dass die damalige
Bundesumweltministerin Merkel eingesetzt hat.

Meines Wissens war das noch Töpfer.

Man sollte jetzt die Ergebnisse der Nacherhebung
veröffentlichen und gemäß der Verpackungsverordnung von 1991
auf bestimmte Getränkesorten das Pflichtpfand zu erheben.
Dann werden in wenigen Monaten diejenigen Getränkesorten mit
einem Pfand belegen, die im Vergleich zum Jahr 1991 eine
geringere Mehrwegquote erfüllen. Hiervon werden zunächst Bier
und Wasser, später möglicherweise auch noch Wein betroffen
sein.
Nachteil dieser Lösung ist zum Bespiel, dass für die Bier-Dose
Pfand zu zahlen ist, für Cola- und Limo-Dosen jedoch nicht.
Der Handel hat mit der heutigen Entscheidung jedoch nichts
gewonnen.
Auf ihn werden Investitionskosten für Rücknahmeautomaten
zukommen, die sie auch mit dem Dosenpfand gehabt hätten.
Weiterhin nachteilig ist, dass sich bei dem Merkel-Pfand
jährlich ändern kann, für welche Getränkesorten Pfand zu
zahlen ist. Auch hier werden Handel und Getränkeindustrie die
Konsequenzen tragen müssen. Diejenigen, die in Einweg
abfüllen, werden in einem Jahr spezielle Etikettiermaschinen
zum Aufrucken des Pfandlabels brauchen, im darauffolgenden
Jahr wird
möglicherweise diese Etikettiermaschine ungenutzt bleiben,
weil die Vergleichsmehrwegquote von 1991 erreicht wird.
Das Dosenpfand wäre konsequenter gewesen und hätte zudem
neueste
Erkenntnisse umgesetzt: Alle als ökologisch nachteilig
klassifizierten Verpackungsformen wären dauerhaft mit einem
Pfand, dem so genannten Dosenpfand, belegt worden.

Ich denke der Druck zur Trittin-Verordnung wird zunehmen. Denn wenn die Getränkeautomaten jetzt überall wegen Mineralwasser und Bier installiert werden müssen, ist es nicht mehr viel teurer auch noch Limo-Dosen aufzunehmen. Im Gegenteil, die Automaten werden sich erst dann rechnen bzw. die Verluste werden geringer sein (pro Dose).

Und selbst wenn Bier vielleicht nur ein Jahr bepfandet wird und dann, weil in dem Jahr die Quote erfüllt, nicht mehr. Wenn das System einmal installiert ist, ist es selbst für die Getränkehersteller besser beim System zu bleiben als den Weg Pfand-NichtPfand-Pfand… zu wählen.

Insofern gibt es neben Trittin, der vielleicht langfristig seine Verordnung bekommt, sich aber politisch nicht durchsetzen konnte, einen zweiten Verlierer: Clement, der die Trittin-Verordnung wohl nur kurzfristig gestoppt hat, den Getränkedoseherstellern in NRW also wohl nur kurzfristig helfen konnte, sich aber damit mit Trittin (womit er sicher leben kann), aber auch mit Schröder überworfen hat. Denn letzlich war es ja auch eine Schröder-Niederlage.

Und die Rechnung für dieses Verhalten wird Schröder Clement sicher noch mal präsentieren.

gott sei dank.

sehr herzlichen gruss herr henrichs