Gewonnene Reise bei ebay versteigern, Hotel verweigert dann Annahme

wie verhält man sich, wenn man eine gewonnene Reise z.B. ein paar Tage Hotelaufenthalt ÜF, bei ebay versteigert. Ausstellungsdatum ist angegeben  z.B. 11.4.2012, keine Gültigkeitsdauer. Schriftlich wurde auch mitgeteilt, das man die Reise weitergeben kann. Man geht ja dann von gesetzl. Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende aus, also im Beisp. wäre das 31.12.2015, wenn keine Begrenzung vorliegt. Das Hotel verweigert jetzt die Einlösung, GS lt. Hotel angeblich schon nach 2 Jahren abgelaufen. Ebay Kunde beschwert sich dann beim Verkäufer, was sollte man dann tun?

Hallo!

Man darf aber einen Gewinn nicht mit einem selbst gekauften Hotelgutschein vergleichen.
An den Gewinn kann abweichendes geknüpft sein, kürzere Geltungszeit und andere Einschränkungen.
Ich würde erwarten, es stand drauf bzw. man hätte sich vor dem Verkauf nochmals beim Hotel direkt erkundigt.

Man hat offenbar falsch 3 Jahre Gültigkeit versprochen, muss sich das nun als Mangel anrechnen lassen und dem Käufer das Geld erstattten.

MfG
duck313

Sorry, das handelt sich hier um eine rechtliche Auskunft. Da kann ich nicht weiterhelfen. Je nach Höhe des Verkaufspreises würde ich mich rechtsanwaltlich beraten lassen. Sonst ggf. Kaufpreis erstatten und selbst gegen den Veranstalter klagen.

nein es war nichts dergleichen angegeben und es wurde auch schriftl. beim Hotel angefragt, mit Hinweis gewonnene Reise weitergeben, ja kein Problem

Wenn das Hotel den Gutschein versteigert hat und den Reisepreis/Gutscheinpreis vereinnahmt hat sind mindestens drei Jahre Gültigkeit vorausgesetzt. Auch wenn z.B. ein Betreiberwechsel im Hotel war muss der neue Betreiber den Gutschein einlösen. Wenn ihr dort urlaub machen wollt, würde ich buchen, hinfahren und bei der Zahlung den Gutschein vorlegen und den Rest bar zahlen.

Servus,

neugierhalber: Hast Du eigentlich die Frage gelesen?

Schöne Grüße

MM

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