… Bescheid noch nicht da
Hallo,
es gibt derzeit nur Bf-Unterlagen vom Kj 2009 und FRAGEN:
1.GewSt-Erstattg 2008, am 20.04.10 auf Bank und dann auf #2281 gebucht >muss die Erstattg wg 4 (4b) EStG dem JÜ hinzugerechnt werden?
2.GewSt-Vz 2010: 8772 €, errechnete GewSt (ohne 1.) = nur 8680 € > was macht man mit der Differenz? auf sonst Vermg buchen '15…??
- Mdt seit 04-2011 neu bzw da. Zeitgleich kam auch GewSt-Besch’08 mit nachträgl. GewSt-Vz für 2010 iHv 3800 €. Da Vorberater 130 Tsd vorl.Gewinn hatte, war diese nachträgl. GewSt-Vz 2010 im großen ganzen auch o.k.
Nun aber nur ca.80 Tsd € Überschuss (weil da Falschbuchg waren) und habe nun zu der geringen Überzahlg bei 2. noch die 3800 € GewSt-Vz in 2011 gezahlt > muss man die 3800 € im JAB 2010 berücksichtigen?
meine nicht, weil sie sind ja erst in 2011 gezahlt UND haben erst den 11-er Gewinn vermindert.
grübel, grübel… Danke vorab… ein ungeübter Buchhalter gu19