Hallo ihr lieben leser, ich habe ein problem mit der gez. mein mann bezieht im moment nur krankengeld (wegen einer dauernden nierenerkrankung)und wir hatten schon eine befreiung. jetzt haben wir ein pflegekind und anscheinend wird das pflegegeld jetzt angerechnet weil wir eine ablehnung bekommen haben. ich habe jetzt widerspruch eingelegt, weiß aber nicht genau ob das pflegegeld (nach dem kjhg) angerechnet werden darf oder nicht. und muß die GEZ uns nicht erklären warum sie ablehnt und mit welcher höhe wir angeblich über dem satz liegen. ich selbst habe ja gar nicht die möglichkeit es nachzurechen. über eine antwort würde ich mich sehr freuen. gruß esther
Hallo Esther,
bin zwar keine Fachfrau, erfahre aber zunehmend von Bekannten, Nachbarn usw., dass die GEZ ganz rabiat nach neuen Einkommensquellen sucht. Pflegegeld ist meines Wissens gebunden, darf also bei der Berechnung eures Einkommens nicht heran gezogen werden. Wehr Dich! Beschwerde, Schreiben an Vorstand, ggf. sogar an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Viel Erfolg.
Benita
Vielen Dank für Deinen Artikel, macht Mut und ich werde es machen wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat. Nochmals Danke Esther
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Hi,
mW ist für die Befreiung von der Rundfunkgebühr das örtliche Sozialamt und nicht die GEZ zuständig.
Dort bitte nachfragen und Antrag stellen.
Gegen eine Ablehung stehen dann die normalen Rechtsmittel zur Verfügung.
Gruß
HaWeThie
Hi!
Weshalb redest Du überhaupt mit diesen Leuten…?
Grüße,
Mathias
Hi,
mW ist für die Befreiung von der Rundfunkgebühr das örtliche
Sozialamt und nicht die GEZ zuständig.
ich denke, die Sozialämter nehmen das nur auf und leiten das an die (zuständige) GEZ weiter. Bei Widersprüchen geht das Ganze dann an die jeweilige Landesrundfunkanstalt (z.B. NDR). War zumindest bei mir so. Die GEZ hatte sich bei mir einfach eine nicht vorhandene Einnahmequelle ausgedacht (100% wahr!).
J~
Probiers mal hier
http://medien.freepage.de/zuschauer/
Johannes
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