Wenn Du mir einen Fall konstruieren kannst, in dem ich durch
die Unterlassung einer Handlung einen Betrug (nicht irgendeine
andere strafbare Handlung) begehe, dann akzeptiere ich Deine
Kritik (ich kann mir beim besten Willen keinen Fall
vorstellen, aber es gibt ja alle möglichen absurden Fälle…).
Klassischer Fall, kommt in der Praxis oft vor:
A ist zahlungsunfähig und bestellt beim Versandhändler B eine Ware zum Preis von 100,-, A erwähnt bei dieser Bestellung nicht, dass er zahlungsunfähig ist. B liefert die Ware, A kann nicht zahlen.
A wusste, dass er zahlungsunfähig ist, durch seine Unterlassung der Aufklärung kam es ihm darauf an, dass B über die Zahlungsfähigkeit getäuscht wird und A hielt ernstlich für möglich und fand sich damit ab, dass B eine Disposition über sein Vermögen trifft (B liefert Ware), die ihn am Vermögen schädigt (B liefert Ware, aber bekommt kein Geld).
A hielt es weiters ernstlich für möglich und fand sich damit ab, dass er sich unrechtmäßig bereichert (A erhält die Ware, aber B bekommt kein Geld)
Hier haben wir den Betrug wegen Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit.
Denn nicht die Untätigkeit (das Nichtzahlen) wäre hier relevant, sondern die Tätigkeit (das Bestellen, trotz besseren Wissens, die Ware nicht bezahlen zu können)
Lieber Stefan, als Super Rechtsexperte bist Du hiermit jetzt vollständig durchgefallen.
Ich habe selten einen solchen Schwachsinn gelesen wie den, den Du hier wiedereinmal vor den Tag bringst.
Wer in der Absicht (der Täter muss von vorne herein die Absicht haben zu betrügen)
sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen ( ist egal ob er sich oder einen Dritten den Vermögensvorteil beschafft )
das Vermögen eines Andreren dadurch beschädigt das er durch Vortäuschung falscher Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtium erregt oder unterhält
(bedeutet: Es spielt keine Rolle ob Er einen bestehenden Irrtum des Opfers nutzt oder diesen Irrtum des Opfers selbst herbeiführt)
Also Absicht zu betrügen
Irrtumserregung beim Opfer (oder die Ausnutzung eines bestehenden Irrtums)
Das Opfer erteilt (freiwillig wenn auch im Irrtum) eine Vermögensverfügung.
Tat vollendet.
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hier kann man tatsächlich streiten, die Täuschung entsteht aber nicht durch die Bestellung alleine (sonst würde ja jeder zahlungsfähige auch durch die Bestellung täuschen), sondern durch die Unterlassung der Aufklärung über die eigene Zahlungsunfähigkeit - so würde ich das sehen.
Bei einem hast du recht, wenn A nicht zahlt, dann ist nicht das Tatbestandselement der Täuschung - das habe ich aber eigentlich auch nicht geschrieben, vielleicht war es nicht deutlich genug.
Ehm, du zahlst dafür, das du Radio/TV benutzt/benutzen kannst,
egal wie viele TVs du hast (es gibt Leute, die haben im
Schlafzimmer, WC, Küche usw. welche stehen, trotzdem müssen
sie nur die normale Gebühr zahlen).
Generell: pro Person (natürlich unter Einschränkungen) nicht
pro Empfangsgerät.
Und ein kaputter Fernseher (nicht nur Stecker kaputt) gilt
nicht als empfangsbereit).
Es ist tatsächlich so, dass man pro Empfangsgerät bezahlen muss und nicht pro Person. Nähere Angaben dazu unter http://www.gez.de (aufgrund der dortigen Informationen habe ich nämlich erst gemerkt, dass ich zu wenig zahle.
Es ist so, dass in einem TV bereits ein Radio inclusive ist. Für jedes weitere Radio oder TV muss man erneut zahlen.
Und auch ein nicht funktionstüchtiges Empfangsgerät unterliegt der GEZ (auch unter obigen Link nachzuprüfen).
So toll
ist das TV Programm nicht (Ich bin ein Star, holt mich hier
raus!..), da kann ich gut verzichten.
Es soll wirklich Menschen geben, die ohne TV auskommen. Aber
ohne TV und ohne Radio? Naja, ist ja Deine Sache…
Btw., für die genannte Sendung wurden ja grade keine
GEZ-Gebühren verwendet. Deshalb das kritisierte Niveau.
Es gibt immernoch das Internetradio. Zum Einzug der Gebühren hat die GEZ hierbei keine Rechtsgrundlage. Aber falls es von Belang ist: Ich habe noch nie viel Radio gehört und brauche es auch nicht zum Leben. Wieso soll ich also für etwas zahlen, was ich nucht nutze?
Dass die von mir genannte Sendung nicht mit den Gebühren entstanden ist, die alle zahlen müssen ist schon klar. Da das TV Programm jedoch der Öffentlichen m. E. einfach so grottenschlecht ist, dass ich mir soetwas nie ansehe konnte ich leider keine Sendung von einem dieser Sender kritisieren. Denn ich kann auch nicht einfach die „Tagesschau“ schelcht machen, wenn ich sie noch nie gesehen habe, oder?
Falls du die GEZ abmeldest aber noch Geräte hast musst du
jedoch dran denken, dass die GEZ im Falle dessen, dass sie
dich „erwischen“ 4 Jahre rückwirkend die Zahlung verlangen
darf.
Du meinst sicher: rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man
Dir den Besitz entsprechnder Geräte nachweisen kann, maximal
4Jahre.
Ja, natürlich. Aber ich glaube, hier steht der „Beklagte“ in der Beweispflicht. Denn wenn du der GEZ „vorgaukelst“ du hättest kein Gerät und sie herausfindet, dass du doch eins hast musst du erstmal beweisen, dass du es erst seit diesem Tag hast. Da du jedoch ein Gerät ERST anmelden musst BEVOR du es benutzt hast du hier schon gelogen, bevor du dich überhaupt rechtfertigen kannst.
Außerdem solltest du auf zb. Telefonanrufe achten. Wenn
dich da jemand fragt: „Wir haben im Moment Probleme mit dem TV
Empfang in Ihrer Straße, wie sieht das Bild bei Ihnen aus?“
solltest du nett kundgeben, dass du keinen TV hast…
Wie auch sonst, wenn sie keine Geräte hat.
Es gibt schließlich genug Leute, die die GEZ nicht bezahlen und Geräte haben oder irre ich mich da?
Welches Programm Du schaust (oder DVD oder Video) ist
unerheblich. Die Gebühren werden fällig, wenn Du ein Gerät
besitzt, das Pernsehprogramme empfangen KANN.
Das ist so auch nicht ganz richtig. Man kann auch das Empfangsgerät so umbauen, dass man nicht mehr umschalten kann (frag mich nicht, wie das geht), also dass man die öf nicht mehr empfangen kann. Dann ist man gebührenbefreit (mit entsprechenden nachweisen).
Aber ob es jetzt so toll ist immer nur einen Sender sehen / hören zu können sei mal dahingestellt.
Ich wollte ja auch nur anmerken, dass durch eine reine Unterlassung von irgend etwas ein Betrug schwer zu kostruieren sein dürfte - bei der GEZ schließe ich das mal komplett aus!
Die schicken mir Post und ich reagiere nicht - das kann irgendwo kein Betrug sein!
Es ist tatsächlich so, dass man pro Empfangsgerät bezahlen
muss und nicht pro Person. Nähere Angaben dazu unter http://www.gez.de (aufgrund der dortigen Informationen habe
ich nämlich erst gemerkt, dass ich zu wenig zahle.
Es ist so, dass in einem TV bereits ein Radio inclusive ist.
Für jedes weitere Radio oder TV muss man erneut zahlen.
Vielleicht solltest Du doch mal lesen, nicht bloß den Link angeben. In den FAQ dort steht nämlich:
‚Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio- und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei.‘
Daraus läßt sich sogar schließen, daß die Anschaffung neuer (Ersatz-) oder auch weiterer Geräte nicht meldepflichtig ist.
Und auch ein nicht funktionstüchtiges Empfangsgerät unterliegt
der GEZ (auch unter obigen Link nachzuprüfen).
Auch das ist falsch. Unter Deinem Link findet man zur Gebührenpflicht:
‚Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.‘
Ein nicht funktionierendes Gerät wird nicht zum Empfang bereitgehalten. Also auch keine Zahlungspflicht. Es gab da allerdings mal vor langer Zeit ein Gerichtsurteil zu, wonach eine einfache, schnelle Unbrauchbarmachung (Stecker abgeschraubt, Sicherung entfernt) jedoch nicht ausreicht.
Es ist tatsächlich so, dass man pro Empfangsgerät bezahlen
muss und nicht pro Person. Nähere Angaben dazu unter http://www.gez.de (aufgrund der dortigen Informationen habe
ich nämlich erst gemerkt, dass ich zu wenig zahle.
GEZ:
„Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei.“
„…gebührenfreie Zweitgeräte.“
Für jedes weitere Radio oder TV muss man erneut zahlen.
Nein, siehe oben (und das steht übrigens überall auf der GEZ-Seite, ich frage mich wie du daruf kommst? Oder meinst du Geräte am Arbeitsplatz/Ferienwohung usw.?)
Und auch ein nicht funktionstüchtiges Empfangsgerät unterliegt
der GEZ (auch unter obigen Link nachzuprüfen).
Auf den Seiten der GEZ werden defekte Geräte nicht erwähnt.
Das Gesetz sagt „zum Empfang bereitgehalten“. Es kommt nun auf die Auslegung dieses Gesetzes an, ist also etwas ungewiss.
Trotzdem ist die allgemeine Auslegung die, das dazu Geräte gehören die mit geringen Aufwand benutzt werden können (einfach Stromkabel abziehen gilt nicht ); andere, wie z.B. defekte, originalverpackte im Keller, Uraltdampfradio auf dem Dachboden jedoch nicht.