Gez

Ein Frage zur GEZ.

Ich habe eine Mahung erhalten, weil ich monatlich den Beitrag für TV und Radio bezahle und zwar mit der Begründung ich müsste vorab für 3 Monate bezahlen. Habe dort angerufen und gefragt ob ich wirklich das Geld vorstrecken muss. Ja das müssen sie. Mehr konnte mir die freundliche Dame nicht sagen. Muss ich das wirklich ? Das fände ich total bescheuert, deshalb habe ich gefragt was ich tun muss um zu kündigen.
Sie hat gesagt nur in schriflicher Form (kein email) und dann muss ich nachweisen, dass ich kein TV und Radio (auch Autoradio) habe. Wie soll ich das denn tun ? Sie sagte mir ich müsse die eine unangemeldetet Kontrollperson in mein Haus lassen und die sieht nach, ob ich TV/Radio geräte besitze.
Meine Frage ist nun: Kann ich einfach auf Ende des Monates kündigen ? Wie soll ich nachweisen, dass ich keine Fernseher habe.

Hallo erst mal…

…weil ich monatlich den Beitrag
für TV und Radio bezahle und zwar mit der Begründung ich
müsste vorab für 3 Monate bezahlen. Muss ich das wirklich ?

weiß ich nicht…

Sie hat gesagt nur in schriflicher Form (kein email) und dann
muss ich nachweisen, dass ich kein TV und Radio (auch
Autoradio) habe. Wie soll ich das denn tun ? Sie sagte mir ich
müsse die eine unangemeldetet Kontrollperson in mein Haus
lassen und die sieht nach, ob ich TV/Radio Geräte besitze.
Meine Frage ist nun: Kann ich einfach auf Ende des Monates
kündigen ?

Du kannst nicht zum Monatsende, sondern nur zum Ende des nächsten Monats kündigen (also heute zum Ende des Februars).
Abmeldeformulare gibt es bei der Sparkasse (liegen meist nicht aus, ggf. nachfragen…)
Bei Grund der Abmeldung mußt Du unbedingt: „Habe keinen Fernseher / kein Radio mehr“ oder so ähnlich reinschreiben. Begründungen wie „ist zu teuer“ oder „Programm gefällt nicht“ oder gar „Für den Scheiß bezahl ich nix“ etc. werden NICHT akzeptiert. Der einzige akzeptierte Abmeldegrund ist, dass Du KEIN TV / Radio hast.

Wie soll ich nachweisen, dass ich keine Fernseher habe.

Gar nicht! Du mußt die Abmeldung (incl. des Abmeldegrundes also incl. Deiner Angabe, dass Du keinen TV / kein Radio hast) unterschreiben. Das Wort bzw. die Unterschrift eines Mannes / einer Frau muß der GEZ ja wohl genügen!!!
Die Futzis von der GEZ mußt Du auch nicht in Deine Wohnung lassen.

Es gibt übrigens Gerüchte, dass die Säcke schon mal beim Nachbarn Fragen, ob Du ein TV hast. Liegt in Deinem Papiermüll eine TV-Zeitung oder ist abends das typische TV-Flimmern im Fenster zu sehen, dann bist Du geliefert.

Gruß
Manfred (der seinen Fernseher abgemeldet hat.)

Hi,

Liegt in Deinem Papiermüll

eine TV-Zeitung oder ist abends das typische TV-Flimmern im
Fenster zu sehen, dann bist Du geliefert.

Wieso, ein DVD/Beamer projezieren ähnliches Flimmern und sind nicht abgabepflichtig.

Desweiteren schmeissen ständig irgendwelche Leute in fremde Tonnen ihre alten TV ZEITUNGEN.

Wo ist da der Beweis?

Sven!

Hallo,

also ich bezahle immer in der Mitte des Quartals, also im Februar für die Monate Jan/Feb/Mär.
Es ist richtig, dass Du den GEZ-Heini nicht in Deine Wohnung lassen musst (habe ich auch nicht gemacht, warum auch), aber er kann das nächste Mal mit der Polizei wiederkommen und denen musst Du Zutritt verschaffen. Was die Fernsehzeitung in der Mülltonne angeht kann die sicherlich jeder reingeschmissen haben, aber nicht wenn der Abo-Aufkleber mit Deinem Namen noch drauf pappt :wink:

Gruss
Christian

Hi,

ich habe mich mit so einem Typ von der GEZ auch schon rumgeärgert. Da steht der unangemeldet in unserem Vorgarten und will wissen ob ich Radio und/oder Fernsehen habe. Natürlich habe ich, und ich bezahle auch dafür. Immer in der Mitte des Quartals per Überweisung. Dann wollte er eine Einzugsermächtigung, habe ich abgelehnt. Erst wenn die es schaffen monatlich abzubuchen kriegen sie die.
Dann habe ich ihm noch ein wenig von dem Schei…programm der Öffentlich Rechtlichen erzählt und das ich zu 99% die Privaten sehe. Er meinte dann was von Rundfunk-Staatsvertrag oder so ähnlich und verwies auf die Informationsgarantie usw. bla bla bla.

Dann war er endlich weg.

Kurz darauf bimmelt in meinem kleinen Laden, den ich im Anbau unseres Hauses betreibe, die Tüglocke. Da war er wieder, der Gebührenjäger.
Tat so als ob ihn meine Waren interessieren und fragt wie man an so etwas kommt. Zur Information, ich habe MS und vertreibe neben meiner Rente Heilsteine in ganz kleinem Rahmen.
Ich freute mich und hoffte auf etwas Umsatz. Also erzählte ich ihm das ich Großhändler habe und gelegentlich zur Messe fahre. FEHLER!!!
Da leuchteten seine Augen auf und er meinte ich müßte für mein Autoradio zusätzlich Gebühren bezahlen weil eine Fahrt zur Messe gewerbliche Nutzung wäre.
Natürlich fahre ich ausschließlich mit dem Wagen meiner Frau zur Messe, und die hat kein Radio im Auto, ha ha ha. Pech gahabt.
Ich habe ihm dann deutlich gezeigt wo die Tür ist. Er hat dann draußen seine Nase an unseren Autos plattgedrückt und ist dann abgezockelt.

Gruß,
Stephan

Hallo Gerd,

Ein Frage zur GEZ.

Ich habe eine Mahung erhalten, weil ich monatlich den Beitrag
für TV und Radio bezahle und zwar mit der Begründung ich
müsste vorab für 3 Monate bezahlen. Habe dort angerufen und
gefragt ob ich wirklich das Geld vorstrecken muss. Ja das
müssen sie. Mehr konnte mir die freundliche Dame nicht sagen.
Muss ich das wirklich ? Das fände ich total bescheuert,

das ist tatsächlich so. Geregelt in § 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV): „(3) Die Rundfunkgebühren sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.“ Du zahlst also für 1,5 Monate rückwirkend und für 1,5 Monate im Voraus.

deshalb habe ich gefragt was ich tun muss um zu kündigen.

„Kündigen“ kann man die Rundfunkgebühren in dem Sinne nicht, da es ja kein Vertragsverhältnis ist. Es ist eher mit einer Steuer vergleichbar, die an einen bestimmten Tatbestand gebunden ist. Nochmal § 4:

"(1) Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird.

(2) Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist."

Sie hat gesagt nur in schriflicher Form (kein email) und dann
muss ich nachweisen, dass ich kein TV und Radio (auch
Autoradio) habe. Wie soll ich das denn tun ? Sie sagte mir ich
müsse die eine unangemeldetet Kontrollperson in mein Haus
lassen und die sieht nach, ob ich TV/Radio geräte besitze.
Meine Frage ist nun: Kann ich einfach auf Ende des Monates
kündigen ? Wie soll ich nachweisen, dass ich keine Fernseher
habe.

Auch das ist korrekt. Dazu § 3:

"(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich […] anzuzeigen, […]

(2) Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer […] folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

[…]

  1. Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,

  2. Rundfunkteilnehmernummer und

  3. Grund der Abmeldung (Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse)."

Und nachweisen kannst du das Nicht-Vorhandensein m. E. tatsächlich nur, indem du einen GEZ-Mitarbeiter in deine Wohnung lässt.

Viele Grüße

Sebastian

akzeptiert. Der einzige akzeptierte Abmeldegrund ist, dass Du
KEIN TV / Radio hast.

Gut, dann habe ich halt keinen ! Ich melde das Zeug jetzt ab die nerven echt.

Die Futzis von der GEZ mußt Du auch nicht in Deine Wohnung lassen.

Dazu eine Frage: Die dürfen nicht rein ok. Ist das sicher ? Und sie dürfen beim zweiten Mal die Polizei mitbringen und dann dürfen Sie rein ? Wie sieht das rechtliche aus ? Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die doch nicht in die Wohnung.

eine TV-Zeitung oder ist abends das typische TV-Flimmern im
Fenster zu sehen, dann bist Du geliefert.

Na ja ob das als Grund genügt ? Könnte doch auch mein PC sein. Ist das Flimmer ein rechtlich gesehen der Beweis, dass ich ARD/ZDF schaue ? Könnte doch auch DVD oder Video sein.

Gruß
Manfred (der seinen Fernseher abgemeldet hat.)

Das hast du gut gemacht. Mich nervt die Sache ! Ich mache das auch will aber vorher wissen wie extrem die Gezler zur Sache gehen.

Moin!

Noch eine Ergänzung zum Stichpunkt „bereit halten“:

Das meinen die so wie´s da steht. In dem Augenblick, in dem in Deiner Wohnung ein Fernsteher oder Radio einfach nur vorhanden ist, wollen die schon Geld sehen.
Selbst wenn Du single bist und z.B. nachweislich 6 Monate im Ausland wohnst oder arbeitest mußt Du löhnen. Es könnte ja sein, daß der Mensch, der die Blumen gießt oder die Post reinträgt kurz den Fernseher oder das Radio anmacht…

_______________________

Mich nerven die Methoden der GEZ auch.
Aber, mal leicht provozierend gefragt: Schimpfen wir eigentlich über die richtigen? Die GEZ gibt es doch nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen, die von der Politik geschaffen wurden…

Gruß

heavyfuel

Hi,

Es gibt übrigens Gerüchte, dass die Säcke schon mal beim
Nachbarn Fragen, ob Du ein TV hast. Liegt in Deinem Papiermüll
eine TV-Zeitung oder ist abends das typische TV-Flimmern im
Fenster zu sehen, dann bist Du geliefert.

da mach ich mir auch manchmal Sorgen - ich habe zwar ein TV-Gerät, aber keinen Anschluss, sprich, ich bekomme gar nix rein außer weißem Schnee, schaue aber hin und wieder Video. Bei der GEZ bin ich deshalb abgemeldet… Aber das Flimmern kann man draußen schon sehen! Mh…

LG,

Cess

Ja, ja, sie kommen mit der Polizei *lol*
Hallo an alle,

ich find es immer wieder lustig, wie alle vor der GEZ Angst haben. Die Aussendienstmitarbeiter der GEZ arbeiten auf Provisionsbasis, d.h. je mehr Leute sie erwischen desto mehr Lohn bekommen sie.

Man muss sie nicht reinlassen. Und das mit der Polizei ist ein Ammenmärchen.
Grundsätzlich gilt:
um den Zugang in deine Wohnung zu erzwingen braucht auch die Polizei einen vom Amtsrichter ausgestellten Durchsuchungsbefehl.
Der wird aber nur bei ‚Gefahr im Verzug‘ ausgestellt, d.h. wenn er zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat dient.
Das Nichtzahlen der Gebühren ist im rechtlichen Sinne aber keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Kein Richter in diesem unseren Land wird der GEZ also eine solche Bevollmächtigung erteilen.

Ich habe auch jahrelang die GEZ bezahlt und hab jetzt festgestellt, dass ich viel zu wenig gezahlt habe, da da noch ein kaputter Fernseher im Schrank steht (trotzdem gebührenpflichtig), ich hab nen Autoradio, eine nicht angeschlossene Anlage mit Radio und und und.

Alles in allem müsste ich über 120 € pro Quartal zahlen, zahle jedoch nur 50 €. Da mir das jedoch zu teuer ist hab ich die Gez jetzt ganz abgemeldet und die Geräte abgeschafft. So toll ist das TV Programm nicht (Ich bin ein Star, holt mich hier raus!..), da kann ich gut verzichten.

Falls du die GEZ abmeldest aber noch Geräte hast musst du jedoch dran denken, dass die GEZ im Falle dessen, dass sie dich „erwischen“ 4 Jahre rückwirkend die Zahlung verlangen darf. Außerdem solltest du auf zb. Telefonanrufe achten. Wenn dich da jemand fragt: „Wir haben im Moment Probleme mit dem TV Empfang in Ihrer Straße, wie sieht das Bild bei Ihnen aus?“ solltest du nett kundgeben, dass du keinen TV hast…

Grüße,
Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Es gibt übrigens Gerüchte, dass die Säcke schon mal beim
Nachbarn Fragen, ob Du ein TV hast. Liegt in Deinem Papiermüll
eine TV-Zeitung oder ist abends das typische TV-Flimmern im
Fenster zu sehen, dann bist Du geliefert.

da mach ich mir auch manchmal Sorgen - ich habe zwar ein
TV-Gerät, aber keinen Anschluss, sprich, ich bekomme gar nix
rein außer weißem Schnee, schaue aber hin und wieder Video.
Bei der GEZ bin ich deshalb abgemeldet…

Bereit halten reicht schon… Gebührenpflichtig

Johannes.

Aber das Flimmern

kann man draußen schon sehen! Mh…

LG,

Cess

Hallo Gerd,

Dazu eine Frage: Die dürfen nicht rein ok. Ist das sicher ?
Und sie dürfen beim zweiten Mal die Polizei mitbringen und
dann dürfen Sie rein ? Wie sieht das rechtliche aus ? Ohne
Durchsuchungsbefehl dürfen die doch nicht in die Wohnung.

Nur mit Durchsuchungsbefehl darf die Polizei in eine Wohnung. Den kriegen die aber nicht, um zu schauen, ob Du einen Fernseher besitzt.

Na ja ob das als Grund genügt ? Könnte doch auch mein PC sein.
Ist das Flimmer ein rechtlich gesehen der Beweis, dass ich
ARD/ZDF schaue ? Könnte doch auch DVD oder Video sein.

Welches Programm Du schaust (oder DVD oder Video) ist unerheblich. Die Gebühren werden fällig, wenn Du ein Gerät besitzt, das Pernsehprogramme empfangen KANN.

Das hast du gut gemacht. Mich nervt die Sache ! Ich mache das
auch will aber vorher wissen wie extrem die Gezler zur Sache
gehen.

Die drohen mit Hölle und Verdammnis, aber wenn Du stur bleibst, hast Du nichts zu befürchten.

Gruß
Tomcat

Hallo Susanne,

Ich habe auch jahrelang die GEZ bezahlt und hab jetzt
festgestellt, dass ich viel zu wenig gezahlt habe, da da noch
ein kaputter Fernseher im Schrank steht (trotzdem
gebührenpflichtig), ich hab nen Autoradio, eine nicht
angeschlossene Anlage mit Radio und und und.
Alles in allem müsste ich über 120 € pro Quartal zahlen, zahle
jedoch nur 50 €. Seit wann muß man für einen defekten Fernseher im Schrank zahlen? Seit wann muß man überhaupt für einen Zweitfernseher zahlen? Seit wann muß man für ein privat genutztes Autoradio extra zahlen? Ich glaube, da liegst Du ein wenig falsch.

Da mir das jedoch zu teuer ist hab ich die
Gez jetzt ganz abgemeldet und die Geräte abgeschafft.

Das ist dementsprechend völlig daneben.

So toll
ist das TV Programm nicht (Ich bin ein Star, holt mich hier
raus!..), da kann ich gut verzichten.

Es soll wirklich Menschen geben, die ohne TV auskommen. Aber ohne TV und ohne Radio? Naja, ist ja Deine Sache…
Btw., für die genannte Sendung wurden ja grade keine GEZ-Gebühren verwendet. Deshalb das kritisierte Niveau.

Falls du die GEZ abmeldest aber noch Geräte hast musst du
jedoch dran denken, dass die GEZ im Falle dessen, dass sie
dich „erwischen“ 4 Jahre rückwirkend die Zahlung verlangen
darf.

Du meinst sicher: rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man Dir den Besitz entsprechnder Geräte nachweisen kann, maximal 4Jahre.

Außerdem solltest du auf zb. Telefonanrufe achten. Wenn
dich da jemand fragt: „Wir haben im Moment Probleme mit dem TV
Empfang in Ihrer Straße, wie sieht das Bild bei Ihnen aus?“
solltest du nett kundgeben, dass du keinen TV hast…

Wie auch sonst, wenn sie keine Geräte hat.

Gruß
Axel

Hallo

Ich habe auch jahrelang die GEZ bezahlt und hab jetzt
festgestellt, dass ich viel zu wenig gezahlt habe, da da noch
ein kaputter Fernseher im Schrank steht (trotzdem
gebührenpflichtig), ich hab nen Autoradio, eine nicht
angeschlossene Anlage mit Radio und und und.

Ehm, du zahlst dafür, das du Radio/TV benutzt/benutzen kannst, egal wie viele TVs du hast (es gibt Leute, die haben im Schlafzimmer, WC, Küche usw. welche stehen, trotzdem müssen sie nur die normale Gebühr zahlen).
Generell: pro Person (natürlich unter Einschränkungen) nicht pro Empfangsgerät.
Und ein kaputter Fernseher (nicht nur Stecker kaputt) gilt nicht als empfangsbereit).

Gruß, DW.

Nur rückwirkend? Strafrechtliche Konsequenzen?

Falls du die GEZ abmeldest aber noch Geräte hast musst du
jedoch dran denken, dass die GEZ im Falle dessen, dass sie
dich „erwischen“ 4 Jahre rückwirkend die Zahlung verlangen
darf.

Hallo Susanne,

nur rückwirkend Gebühren oder auch eine Strafgebühr? Rückwirkend würde bedeuten, dass die GEZ einem den Besitz entspr. Geräte nachweisen kann, somit wäre doch die Nichtanmeldung Betrug mit weiteren Konsequenzen, oder?

Grüße
Kris

Nur rückwirkend!
Hallo Kris,

nur rückwirkend Gebühren oder auch eine Strafgebühr?

Nur rückwirkend Gebühren.

Rückwirkend würde bedeuten, dass die GEZ einem den Besitz
entspr. Geräte nachweisen kann, somit wäre doch die
Nichtanmeldung Betrug mit weiteren Konsequenzen, oder?

Nein, Betrug kommt nicht in Frage, da Du ja (wortwörtlich) gar nichts gemacht hast.

Gruß,

Anwar

Hi,

Nein, Betrug kommt nicht in Frage, da Du ja (wortwörtlich) gar
nichts gemacht hast.

Ob im konkreten Fall Betrug ausscheidet weiß ich nicht, aber Deine Begründung ist falsch oder zumindest irreführend.

Etwas nicht zu tun, kann genauso strafbar sein wie eine aktive Handlung.

Beispiel: Ein Fremder befindet sich mit meiner Zustimmung in meiner Wohnung. Nach einiger Zeit möchte ich meine Ruhe haben und verweise den Besucher deshalb der Wohnung. Er tut nun nichts, er bleibt also sitzen. Damit erfüllt er den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

Oder: Ich schließe mich (von mir aus aus eigener Dusseligkeit) in einem Raum ein (Tür fällt ins Schloß und ist nur von außen zu öffnen). Du kommst vorbei und ich kann Dir (z.B. durch ein kleines Fenster) meine Situation verdeutlichen und Du könntest mich durch herunterdrücken der Türklinke befreien. Du tust nichts und gehst weiter. Dann könntest Du wegen Freiheitsberaubung (begangen durch unterlassen) angeklagt werden.

Das Ganze nennt man „das Begehen einer Tat durch unterlassen“. Kurz, wenn man eine Handlung die einem obliegt nicht tätigt und dadurch ein Erfolg eintritt der ein Strafgesetz tangiert, wird man bestraft als wenn man eine aktive Handlung mit dem selben Erfolg begangen hätte.

Gruß Stefan

Passiver Betrug???
Hallo Stefan,

Ob im konkreten Fall Betrug ausscheidet weiß ich nicht, aber
Deine Begründung ist falsch oder zumindest irreführend.

Wenn Du mir einen Fall konstruieren kannst, in dem ich durch die Unterlassung einer Handlung einen Betrug (nicht irgendeine andere strafbare Handlung) begehe, dann akzeptiere ich Deine Kritik (ich kann mir beim besten Willen keinen Fall vorstellen, aber es gibt ja alle möglichen absurden Fälle…).

Etwas nicht zu tun, kann genauso strafbar sein wie eine aktive
Handlung.

Stimmt. Nur, wie gesagt: Einen Betrug kann ich mir dabei nicht vorstellen.

Oder: Ich schließe mich (von mir aus aus eigener Dusseligkeit)
in einem Raum ein (Tür fällt ins Schloß und ist nur von außen
zu öffnen). Du kommst vorbei und ich kann Dir (z.B. durch ein
kleines Fenster) meine Situation verdeutlichen und Du könntest
mich durch herunterdrücken der Türklinke befreien. Du tust
nichts und gehst weiter. Dann könntest Du wegen
Freiheitsberaubung (begangen durch unterlassen) angeklagt
werden.

Dein erstes Beispiel (Hausfriedensbruch) war sehr passend, aber dieses hier finde ich absurd. Ich glaube kaum, dass ein Staatsanwalt hier eine Anklage erwägen würde.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

im Prinzip sind wir uns ja einig, ich wollte nur deutlich machen daß ein „Nichtstun“ eben auch strafbar sein kann.
Aber eine Antwort kann ich mir doch nicht verkneifen…:wink:

Wenn Du mir einen Fall konstruieren kannst, in dem ich durch
die Unterlassung einer Handlung einen Betrug (nicht irgendeine
andere strafbare Handlung) begehe, dann akzeptiere ich Deine
Kritik (ich kann mir beim besten Willen keinen Fall
vorstellen, aber es gibt ja alle möglichen absurden Fälle…).

Ist es wirklich nötig einen Fall zu konstruieren? Im § 263 steht die Unterlassungshandlung doch schon drin:
„Wer … durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält …“
Ich muß also nur einen anderen in einem bestimmten Glauben lassen um den Straftatbestand des Betrugs zu erfüllen.

Oder: Ich schließe mich (von mir aus aus eigener Dusseligkeit)
in einem Raum ein (Tür fällt ins Schloß und ist nur von außen
zu öffnen). Du kommst vorbei und ich kann Dir (z.B. durch ein
kleines Fenster) meine Situation verdeutlichen und Du könntest
mich durch herunterdrücken der Türklinke befreien. Du tust
nichts und gehst weiter. Dann könntest Du wegen
Freiheitsberaubung (begangen durch unterlassen) angeklagt
werden.

Dein erstes Beispiel (Hausfriedensbruch) war sehr passend,
aber dieses hier finde ich absurd. Ich glaube kaum, dass ein
Staatsanwalt hier eine Anklage erwägen würde.

Also ich will doch schwer hoffen, daß er die Anklageerhebung wenigstens erwägt - das ist nämlich seine verdammte Pflicht. Ob er aber dann z.B. aus Mangel an öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verweist oder wegen geringer Schuld das Verfahren einstellt steht dann natürlich auf einem anderen Blatt.
Aber auch wenn das Beispiel ein wenig arg künstlich ist, der Straftatbestand der Freiheitsberaubung ist erst einmal erfüllt - und nur darum ging es mir…

Schönen Abend
Stefan

Hallo Johannes,

Bereit halten reicht schon… Gebührenpflichtig

Johannes.

Wie siehst eigentlich mit den Gross/Einzelhändlern (MediaMarkt, EP oder „mein Händler um die Ecke“) aus, die vielleicht 50 und mehr TV- bzw. Radiogeräte „bereithalten“.

Zahlen die sich dumm und dämlich an GEZ-Gebühren?

fragt mal unschuldig
moritzbock