Hallo Gerd,
Ein Frage zur GEZ.
Ich habe eine Mahung erhalten, weil ich monatlich den Beitrag
für TV und Radio bezahle und zwar mit der Begründung ich
müsste vorab für 3 Monate bezahlen. Habe dort angerufen und
gefragt ob ich wirklich das Geld vorstrecken muss. Ja das
müssen sie. Mehr konnte mir die freundliche Dame nicht sagen.
Muss ich das wirklich ? Das fände ich total bescheuert,
das ist tatsächlich so. Geregelt in § 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV): „(3) Die Rundfunkgebühren sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.“ Du zahlst also für 1,5 Monate rückwirkend und für 1,5 Monate im Voraus.
deshalb habe ich gefragt was ich tun muss um zu kündigen.
„Kündigen“ kann man die Rundfunkgebühren in dem Sinne nicht, da es ja kein Vertragsverhältnis ist. Es ist eher mit einer Steuer vergleichbar, die an einen bestimmten Tatbestand gebunden ist. Nochmal § 4:
"(1) Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird.
(2) Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist."
Sie hat gesagt nur in schriflicher Form (kein email) und dann
muss ich nachweisen, dass ich kein TV und Radio (auch
Autoradio) habe. Wie soll ich das denn tun ? Sie sagte mir ich
müsse die eine unangemeldetet Kontrollperson in mein Haus
lassen und die sieht nach, ob ich TV/Radio geräte besitze.
Meine Frage ist nun: Kann ich einfach auf Ende des Monates
kündigen ? Wie soll ich nachweisen, dass ich keine Fernseher
habe.
Auch das ist korrekt. Dazu § 3:
"(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich […] anzuzeigen, […]
(2) Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer […] folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
[…]
-
Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,
-
Rundfunkteilnehmernummer und
-
Grund der Abmeldung (Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse)."
Und nachweisen kannst du das Nicht-Vorhandensein m. E. tatsächlich nur, indem du einen GEZ-Mitarbeiter in deine Wohnung lässt.
Viele Grüße
Sebastian