Hallo Axel,
diese Aussage kann ich ehrlich gesagt nicht mehr ernstnehmen. Ich habe auch nie behauptet, solch eine Bescheinigung zu haben, zu brauchen oder zu verkaufen. Ich habe keine Probleme mit der GEZ… und selbst wenn ich welche hätte wüsste ich sie auf einem anderen Weg zu lösen, denn ich kenne meine Rechte 
Ich möchte mich jetzt nicht auf zu dünnes Eis bewegen (ich habe von dieser Möglichkeit nur am Rande mal gelesen bzw. intensiver wie die GEZ dagegen versucht zu rebellieren) aber wenn ich mich recht erinnere fordert die GEZ - wenn sie dem „Rundfunkempfänger“ nicht traut - vom „Aussteller“ eine EV in der er die Richtigkeit zu bestätigen hat.
Unterzeichnet er die EV ohne wirklich auch die Leistung vollbracht zu haben ist es Meineid und das wäre dann eine Straftat. Unterzeichnet er nicht besteht (für die GEZ) begründeter Verdacht, dass der Ausbau nie stattgefunden hat und schon ist der Fernseher wieder gebührenpflichtig (mal abgesehen von Nachzahlung etc.), da der GEZ nicht ausreichend dargelegt wurde, dass es kein Rundfunkempfänger ist. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, deswegen ist die ganze Diskussion ohnehin müßig.
Wie gesagt geht es dabei auch nur darum, dass ein Scherge den Fernseher sieht und das kann im Voraus schon vermieden werden.
Timid
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