meine meine freundin bekommt jetz schon das 2te mal ein schreiben von der GEZ, in dem sie aufgefordert wird den beigelegten wisch auszufüllen und zurückzuschicken. dort muss sie halt angeben ob sie radio oder tv besitzt.
aber sie ist in lehre, wohnt noch bei ihrem vater daheim. wir wohnen zwar schon zusammen, aber sie ist noch nicht umgemeldet und außerdem zahle ich ja GEZ.
meine frage daher:
muss sie auf das schreiben antworten??
kostet schliesslcih auch 55cent porto
Dann schreibt ihnen das doch so. Sie ist beim Umzug, Du bist angemeldet ( gib deine Nummer gleich mit an ), und vergesst auch nicht der GEZ ihre neue Adresse mitzuteilen.
Und 50 Cent braucht ihr auch nicht auszugeben, auf dem Rückkuvert steht „Antwort“ und das Porto des Briefes ist daher vom Absender zu tragen.
Hallo!
ich würde das Schreiben ferrtig machen(ausfüllen) und dazu etwas schreiben, wie „Ich bitte von weitern Schreiben abzusehen bla bla…“.
Den Brief würde ich dann nicht frankieren, sonder draufschreiben: Porto zahlt Empfänger. Fertig.
Gruß
Florian
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einfach Rundablage „P“, die Dinger kommen so regelmäßig wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit und was immer man diesem Verein auch erklärt, landet auch dort offensichtlich ungelesen im Container. Es interessiert nur die Anmeldung, und erst mit der hat man Ruhe (ob überhaupt eine Pflicht besteht irgendetwas anzumelden interessiert die Freunde nicht die Bohne).
Ich habe mir im Anfang auch die Mühe gemacht auf Anschreiben unter ständig neuen Phantasienamen, die aus schlecht gepflegten aufgekauften Adressbeständen stammen, zu antworten. Es nützt nichts. Meine Abmeldung beim Zusammenziehen mit meiner Frau wurde nicht akzeptiert, und selbst bei den diversen von mir abgewickelten Erbfällen erlebe ich immer wieder, dass auch der Tod offenbar nicht ausreicht um von der GEZ loszukommen.
Meine hochgradig demente Schwiegermutter haben sie sogar höchst persönlich regelmäßig versucht über ihre Kinder auszuhorchen (die allerdings nichts zu verbergen hatten) und sollte mir der hier zuständige Scherge mal persönlich über den Weg laufen, werde ich ihn schon alleine wegen dieses Verhaltens vermutlich aus dem Hemd stoßen.
Nein, das klingt jetzt alles nicht nach ordnungsgemäßen Verfahrensweisen wie Anwälte sie üblicherweise empfehlen sollten, aber der Laden genießt offenbar Narrenfreiheit und da das Einhalten der Regularien dem Bürger nichts bringt und das Nichteinhalten (solange man kein Schwarzseher ist) auch keine Nachteile hat (der Briefkasten wird so oder so gefüllt), kann man den Blödsinn auch einfach ignorieren.
Gruß vom Wiz
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Das ist ganz einfach zu beantworten, ist sie gebührenpflichtig ja, wenn nicht, dann nein.
Bleibt also zu klären, ob sie überhaupt zahlen muss. Hat sie TV/Radio in ihrem Zimmer bei ihrem Vater? Hat sie TV/Radio in einem eigenen bei dir? (Obwohl… wenn sie bei dir noch nicht gemeldet ist… aber ich denke das ist nicht relevant).
Benutzt sie also irgendwo „alleine“ ein Rundfunkgerät, muss sie zahlen (abgesehen von irgendwelchen Freistellungsgründen) und damit auch antworten. Sonst nicht.
die anderen haben dir schon sehr ausführlich geantwortet. Ich möchte noch hinzufügen, dass das Antwortschreiben nichts kostet. Wenn sie das Originalantwortschreiben der GEZ verwendet, steht dort irgendwo „Antwort“ oder „Entgelt bezahlt der Empfänger“, deswegen muss keine Briefmarke draufgeklebt werden.
Gruß
Phoebe
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… also ich bekomme auch nur Briefe mit beigelegtem
Rückumschlag auf dem „Bitte freimachen“ steht.
Das bedeutet aber nicht das du auch freimachen musst.
natürlich schreiben die das drauf, sobald aber irgendwo etwas von Antwort auf dem Umschlag steht, musst du nicht frankieren, auch wenn es draufsteht. Meist steht da Bitte freimachen falls Marke zur Hand.