hallo,
wer kann mir helfen, wo ist geregelt, das befreiungen (hier bafög) erst ab dem monat gelten, ab dem sie beantragt wurden? konkret: bafög-antrag im märz gestellt, bescheid ende april, befreiung bei GEZ im mai eingereicht, nun sollen märz-mai nicht frei sein…
wo finde ich die gesetzesregelung? oder ist das nur verwaltungserlass?
danke für hilfe, google hat nicht wirklich was gebracht…
der showbee
Kann ich Dir auch nicht genau beantworten, aber stelle die Frage doch mal im Forum von
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Vielleicht kann Dir dort jemand die Frage beantworten.
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moin showb,
die schlechte nachricht ist, dass es wohl keine gesetzesregelung dazu gibt. die gute: ich habe in ähnlicher lage so lange rumdiskutiert (=widersprüche eingelegt), bis sie mein argument aus kulanzgründen anerkannt haben. und das war: dass ja niedriges inkommen/bedürftigkeit zum betreffenden zeitpunkt objektiv vorgelegen hat, was von einer behörde amtlich festgestellt wurde.
also: plattlabern 
greetz
bernd
jeppp,
habe ich in angriff genommen. habe argumentiert: es gäbe auch eine befreiung nach ermessen und diese mögen sie bitte für die drei monate nehmen, in zukunft werde ich immer pünktlich befreiung beantragen. mal sehen was rauskommt.
grrr:
der showbee