Gez

Hi

A hört seit 10 Jahren kein Radio. A besitzt aber einen Empfänger der im Keller in seiner OVP steht. Ist A durch diesen Besitz verpflichtet GEZ zu zahlen?

As Fernseher geht demnächst hinüber und soll nicht ersetzt werden.
Reicht die Tatsache das A in der Wohnungsmiete integriert Kabelgebühren entrichtet (diese Info scheint die GEZ irgendwoher beziehen zu können) für die GEZ als Beleg dafür dass A vermutlich einen TVmit Empfänger besitzt und Forderungen zu stellen?

Gruss, HH

Hi,

A hört seit 10 Jahren kein Radio.

das spielt keine Rolle.

A besitzt aber einen Empfänger der im Keller in seiner OVP steht.

Das bedeutet anders formuliert, dass A ein Rundfunkempfangsgerät vorhält.

As Fernseher geht demnächst hinüber und soll nicht ersetzt werden.

Was demnächst passiert, spielt für heute keine Rolle.

Reicht die Tatsache das A in der Wohnungsmiete integriert
Kabelgebühren entrichtet (diese Info scheint die GEZ
irgendwoher beziehen zu können) für die GEZ als Beleg dafür
dass A vermutlich einen TVmit Empfänger besitzt und
Forderungen zu stellen?

Forderungen stellt die GEZ erstmal mit und ohne jeden Grund.

Gruß,

Malte

Ja und Nein

Ist A durch diesen Besitz verpflichtet GEZ zu zahlen?

Ja, genauso steht es in dem Gesetz dahinter - Besitz einer empfangsfähigen Einrichtung.

Reicht die Tatsache das A in der Wohnungsmiete integriert
Kabelgebühren entrichtet (diese Info scheint die GEZ
irgendwoher beziehen zu können) für die GEZ als Beleg dafür
dass A vermutlich einen TVmit Empfänger besitzt und
Forderungen zu stellen?

Nein, der Kabelanschluss ist kein empfangsfähige Gerät, sondern nur eine andere Möglichkeit Inhalte bereitzustellen. So wie Zimmerantenne, DVBT, …

Gruß

Stefan

Hi

Nein, der Kabelanschluss ist kein empfangsfähige Gerät,
sondern nur eine andere Möglichkeit Inhalte bereitzustellen.
So wie Zimmerantenne, DVBT, …

A hatte letztens Diskussionen (naja, vor 10 Jahren…)
Der GEZ-Knecht kam einher und meinte "Herr A, ich weiss dass Sie, A, für einen Kabelansschluss zahlen, SIE können sich nicht mehr rausreden, sie A sie!!! Und ich bekomm sie dran bis zu dem Zeitpunkt ab dem sie Kabelgebühren zahlen, oder sie unterschreiben JETZT hier, Herr A!

Ich denke, A wird dies dann nach Abmeldung wohl wieder erleben. Muss A dann einem GEZ-Knecht den Nichtbesitz belegen auf Anfrage?

HH

Hallo,

Ich denke, A wird dies dann nach Abmeldung wohl wieder
erleben. Muss A dann einem GEZ-Knecht den Nichtbesitz belegen
auf Anfrage?

A muss dem ‚GEZ-Knecht‘ gar nichts. Dieser Knecht hat keinerlei Befugnis zu irgendwas, weder, um die Wohnung zu betreten noch sonstwas. Das ist kein Hilfspolizist, auch wenn er so tut.
Wenn also A gegenüber der GEZ erklärt, dass er kein Gerät hat, kann die GEZ höchstens noch verlangen, dass A eine entsprechende eidesstattliche Erklärung abgibt (die natürlich auch einzuhalten ist!). Das war’s dann auch.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi

A hört seit 10 Jahren kein Radio. A besitzt aber einen
Empfänger der im Keller in seiner OVP steht. Ist A durch
diesen Besitz verpflichtet GEZ zu zahlen?

Nein - Wenn das Ding in seiner OVP steht ist es ja nicht empfangsbereit. Nur wenn Du ein empfangsbereites Gerät irgendwo stehen hast, musst Du GEZ zahlen.

Gruß

Auch defekte Geräte werden von der GEZ als empfangsbereit bezeichnet.
Davon mal ganz abgesehen, ist ein Gerät empfangsbereit, wenn es sich mit wenig Aufwand anschliessen lässt.
Also auch ein ovp. Gerät.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Auch defekte Geräte werden von der GEZ als empfangsbereit
bezeichnet.

Nein. Nur dann, wenn:

Davon mal ganz abgesehen, ist ein Gerät empfangsbereit, wenn
es sich mit wenig Aufwand anschliessen lässt.

Ein TV-Gerät mit defekter Bildröhre ist nicht empfangsbereit. Eins mit herausgenommener Sicherung aber schon. Eins mit zugelötetem Antenneneingang oder ausgebautem Empfangsteil (nur noch als Monitor verwendbar) wiederum nicht. Erst der danebenstehende Videorecorder dann wieder schon.

Also auch ein ovp. Gerät.

Genau.
Gruß
loderunner

Hallo

Ein TV-Gerät mit defekter Bildröhre ist nicht empfangsbereit.

Doch, streng genommen schon. Man sieht halt nix, aber das Ding empfaengt trotzdem.

Eins mit herausgenommener Sicherung aber schon.

Jo

Eins mit ausgebautem Empfangsteil (nur
noch als Monitor verwendbar) wiederum nicht. Erst der
danebenstehende Videorecorder dann wieder schon.

Nein, wenn das Empfangsteil weg ist, wage ich zu behaupten, werden auch keine Signale vom Videorekorder mehr empfangen werden koennen.

Ralph

Hallo

Nein, wenn das Empfangsteil weg ist, wage ich zu behaupten,
werden auch keine Signale vom Videorekorder mehr empfangen
werden koennen.

jetzt mal halblang: wenn das Empfangsteil vom Fernseher weg ist, kann der Videorekorder (oder auch heutzutage DVD-Rekorder) doch immer noch mit seinem eigenen Empfangsteil emfangen.

Erst wenn beide Empfangsteile weg sind, gilt Deine Vermutung.
Gruß, Karin

jetzt mal halblang: wenn das Empfangsteil vom Fernseher weg
ist, kann der Videorekorder (oder auch heutzutage
DVD-Rekorder) doch immer noch mit seinem eigenen Empfangsteil
emfangen.

Ganzlang: Was auch der Fall ist wenn der Fernseher schon lange weg ist, der Videorekorder bleibt gebuehrenpflichtig…

Hallo

Ein TV-Gerät mit defekter Bildröhre ist nicht empfangsbereit.

Doch, streng genommen schon. Man sieht halt nix, aber das Ding
empfaengt trotzdem.

Schalt’s doch mal ein, wenn Du Dich traust. Dann weißt Du, weshalb es nicht empfangsbereit ist.
Sorry, aber nach Deiner Logik wäre eine vorhandene Antenne, eigentlich auch jeder Draht und sogar der erhobene Zeigefinger ein Empfänger. Man sieht zwar nichts, man hört auch nichts, aber Empfangen tut das ja…

Eins mit ausgebautem Empfangsteil (nur
noch als Monitor verwendbar) wiederum nicht. Erst der
danebenstehende Videorecorder dann wieder schon.

Nein, wenn das Empfangsteil weg ist, wage ich zu behaupten,
werden auch keine Signale vom Videorekorder mehr empfangen
werden koennen.

Das Signal vom Recorder kann mittels Scart angezeigt werden. Und der Recorder hat einen eigenen Empfänger (wenn es kein reines Abspielgerät ist), ist also ohnehin selber gebührenpflichtig. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in… sagt da ganz deutlich:
‚Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radios oder Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radio- oder TV-Karte, Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil.‘
Gruß
loderunner