Gez

habe auch gerade ärger mit denen und könnte mich tierisch aufregen (man wird am telefon weggedrückt und erreicht keinen mehr…uahhhhhhhhhhhh)
jedenfalls würd ich gern folgendes wissen:

  1. auf dem abmeldeformular steht, man dürfe nach abmeldung kein gerät mehr zum empfang bereithalten. was genau heisst das? wenn ich einen fernseher habe der nicht verkabelt ist und zum angucken von dvds dient ist das erlaubt oder nicht?
  2. gibt es einen fall bei den die gez in meine wohnung darf? habe gehört, wenn die „das blaue flimmern“ von draussen sehen kann es sein dass die mit polizei kommen…
    danke im voraus

Hallo,

habe auch gerade ärger mit denen

…oder die mit Dir.

jedenfalls würd ich gern folgendes wissen:

  1. auf dem abmeldeformular steht, man dürfe nach abmeldung
    kein gerät mehr zum empfang bereithalten. was genau heisst
    das? wenn ich einen fernseher habe der nicht verkabelt ist und
    zum angucken von dvds dient ist das erlaubt oder nicht?

Definitiv: nein. Sobald der Empfang möglich ist oder die Möglichkeit einfach hergestellt werden kann, muss bezahlt werden.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in… (Punkt 1, zweiter Absatz).

  1. gibt es einen fall bei den die gez in meine wohnung darf?
    habe gehört, wenn die „das blaue flimmern“ von draussen sehen
    kann es sein dass die mit polizei kommen…

Nein.
Aber man wird Dich ggf. zu einer eidesstattlichen Erklärung auffordern, dass Du keine Geräte mehr hast. Und wenn Du dagegn verstößt, wird es sehr unangenehm. Zahlen wäre dann auch billiger.

Gruß
loderunner

Zahlen oder verschrotten
An sich bist du im falschen Brett, da die GEZ weder ein Amt noch eine Behörde ist.

http://www.gez.de/service/anbieterkennung/index.html

  1. auf dem abmeldeformular steht, man dürfe nach abmeldung
    kein gerät mehr zum empfang bereithalten. was genau heisst
    das? wenn ich einen fernseher habe der nicht verkabelt ist und
    zum angucken von dvds dient ist das erlaubt oder nicht?

Natürlich darfst du den besitzen. Da das Gerät aber zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen GEEIGNET ist, musst du eben auch an die GEZ löhnen.

  1. gibt es einen fall bei den die gez in meine wohnung darf?
    habe gehört, wenn die „das blaue flimmern“ von draussen sehen
    kann es sein dass die mit polizei kommen…
    danke im voraus

Das blaue Flimmern kann man bei mir auch sehen, wenn ich DVDs auff’m PC gucke. Das hat im Jahr 2006 nichts mehr zu bedeuten.

Wenn sie mit Polizei UND einer richterlichen Durchsuchungserlaubnis kommen würden, müsstest Du ihnen Einlass gewähren. Tatsächlich ist das meines Wissens nach noch nie vorgekommen.

Gruß

Stefan

Anmerkung
Hallo,

Das blaue Flimmern kann man bei mir auch sehen, wenn ich DVDs
auff’m PC gucke. Das hat im Jahr 2006 nichts mehr zu bedeuten.

Um Jahr 2007 dann wieder schon: der PC ist auch kostenpflichtig.
Gruß
loderunner

Das blaue Flimmern kann man bei mir auch sehen, wenn ich DVDs
auff’m PC gucke. Das hat im Jahr 2006 nichts mehr zu bedeuten.

Um Jahr 2007 dann wieder schon: der PC ist auch
kostenpflichtig.

Hallo loderunner,

Das ist nur teilweise richtig. Das gillt nämlich nur, wenn der PC Internetfähig ist. Dazu braucht man aber erstmal einen Anschluß… und dann noch ein Modem oder eine Netzwerkkarte *g*

Gruß
Sticky

Hallo loderunner,

Das ist nur teilweise richtig. Das gillt nämlich nur, wenn der
PC Internetfähig ist. Dazu braucht man aber erstmal einen
Anschluß… und dann noch ein Modem oder eine Netzwerkkarte

Ein Modem anzuschließen ist nur ein einfacher Handgriff. Infolgedessen ist jeder PC ab Win95 ‚internetfähig‘ - analog zu einem TV-Gerät ohne DVB-T-Box (der Fall ist explizit auf der GEZ-Seite erwähnt). Ein besonderer Anschluss (DSL) ist nicht notwendig, das geht auch per Call-by-Call ohne Anmeldung.
Beim Fragesteller ist das aber eh’ nicht das Thema - offensichtlich ist er ja wohl bereits im Internet unterwegs…
Gruß
loderunner (ianal)

Korinthenkack

Beim Fragesteller ist das aber eh’ nicht das Thema -
offensichtlich ist er ja wohl bereits im Internet unterwegs…

Hi,

Was, wenn er nur auf der Arbeit oder im Internet-Café online kann, weil er zu hause keinen Anschluß hat?

Gruß
Sticky

besten dank für eure hinweise!
wenn noch einer nen genialen *kniff* hat, her damit!
gruss
Stand-MG

Hallo ,

na wenn es den so wäre,wie du es hier postest:

Ein Modem anzuschließen ist nur ein einfacher Handgriff.
Infolgedessen ist jeder PC ab Win95 ‚internetfähig‘ - analog
zu einem TV-Gerät ohne DVB-T-Box (der Fall ist explizit auf
der GEZ-Seite erwähnt). Ein besonderer Anschluss (DSL) ist
nicht notwendig, das geht auch per Call-by-Call ohne
Anmeldung.
Beim Fragesteller ist das aber eh’ nicht das Thema -
offensichtlich ist er ja wohl bereits im Internet unterwegs…

dann solltest du schon mal vorab deiner Bank pro Monat 10 € zusätzlich
zahlen…
DENN
Nach deiner Definition wäre ein Geldautomat ebenfalls Gebührenpflichtig…loool
Der ist nämlich:

  1. 24 Stunden ONLINE
  2. Multimedia-Fähig (weil a) PC und b) bei vielen Banken kannst du an den Geldautomaten Kopfhörer anschließen (für ihre Werbemitteilungen)
2 „Gefällt mir“

…und warum lachst Du?

http://www.aboutmusic.eu/forum/viewtopic.php?p=5417&…

MfG
Toni

Hallo Frank,

Nach deiner Definition wäre ein Geldautomat ebenfalls
Gebührenpflichtig…loool

Ist er, ist er, wurde vielfach schon im Internet diskutiert!

Und da die Gebühr für jeden Standort fällig wird kann die
GEZ sich im Moment vor lachen kaum halten.
Also halt die 10€ bereit!

Gruß
Stefan

Die GEZ ist ein privates Unternehmen und hat damit auch die Rechte eines solchen.
Das heisst,dass deren Mitarbeiter unter keinen Umständen, ohne Erlaubnis, eine Wohnung betreten dürfen. Es gibt auch keine „Erklärung“ warum die Polizei den Mitarbeitern der GEZ Zutritt zu einer Wohnung verschaffen sollten. Dazu wäre ein Durchsuchungsbefehl eines Richters notwendig.
Bleibt die Frage, was soll das Theater?
VG Gisélle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

dann solltest du schon mal vorab deiner Bank pro Monat 10 €
zusätzlich zahlen…

Seit wann zahlt jeder Benutzer einzeln? Es reicht doch, wenn Du für alle Kunden zahlst?

DENN
Nach deiner Definition wäre ein Geldautomat ebenfalls
Gebührenpflichtig…loool

So ist es…loool.

Der ist nämlich:

  1. 24 Stunden ONLINE

Mein PC nicht. Ist der jetzt kostenlos für die GEZ oder ist das am Ende völlig egal?

  1. Multimedia-Fähig (weil a) PC und b) bei vielen Banken
    kannst du an den Geldautomaten Kopfhörer anschließen (für ihre
    Werbemitteilungen)

Den Kopfhöreranschluss kenne ich noch gar nicht. Immerhin weiß ich jetzt, warum Du permanent mit einem Kopfhörer rumrennst.
Ist aber nebenbei gar nicht notwendig für die Gebührenpflicht. Es reicht, wenn sie mit einfachen Handgriffen empfangsbereit gemacht werden können. Und das ist bei den meisten aktuellen Computern mit einer Soundkarte (wenn nicht bereits auf dem Motherboard eingebaut) und einem Netzwerkanschluss (wenn nicht bereits auf dem Motherboard eingebaut) oder Modem (wenn nicht…) der Fall.

Tja, ist mal wieder wie so oft bei Dir: Halbwissen wegen mangelndem Leseverständnis.

Gruß
loderunner

Dein qualifiziertes ‚Nichtwissen‘…*grinz*
Hallo

  1. bist du total aus der Welt…*g*

Natürlich müssen Banken KEINE GEZ-Gebühren für Geldautomaten bezahlen…:smile:))
Deutschlands „heimliche Herren“ haben die GEZ schon letztes Jahr
an die „Kandarre“ genommen…*grinz*…
Die bekommem nämlich (ebenso wie Großkonzerne) einen stattlichen
Gebührenrabatt…*grinz*…
Gemäß aktuellem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag reicht ein angemeldetes
TV-Gerät bei Großbetrieben und ALLE anderen Geräte sind gebührenfrei!!