habe auch gerade ärger mit denen und könnte mich tierisch aufregen (man wird am telefon weggedrückt und erreicht keinen mehr…uahhhhhhhhhhhh)
jedenfalls würd ich gern folgendes wissen:
auf dem abmeldeformular steht, man dürfe nach abmeldung kein gerät mehr zum empfang bereithalten. was genau heisst das? wenn ich einen fernseher habe der nicht verkabelt ist und zum angucken von dvds dient ist das erlaubt oder nicht?
gibt es einen fall bei den die gez in meine wohnung darf? habe gehört, wenn die „das blaue flimmern“ von draussen sehen kann es sein dass die mit polizei kommen…
danke im voraus
auf dem abmeldeformular steht, man dürfe nach abmeldung
kein gerät mehr zum empfang bereithalten. was genau heisst
das? wenn ich einen fernseher habe der nicht verkabelt ist und
zum angucken von dvds dient ist das erlaubt oder nicht?
gibt es einen fall bei den die gez in meine wohnung darf?
habe gehört, wenn die „das blaue flimmern“ von draussen sehen
kann es sein dass die mit polizei kommen…
Nein.
Aber man wird Dich ggf. zu einer eidesstattlichen Erklärung auffordern, dass Du keine Geräte mehr hast. Und wenn Du dagegn verstößt, wird es sehr unangenehm. Zahlen wäre dann auch billiger.
auf dem abmeldeformular steht, man dürfe nach abmeldung
kein gerät mehr zum empfang bereithalten. was genau heisst
das? wenn ich einen fernseher habe der nicht verkabelt ist und
zum angucken von dvds dient ist das erlaubt oder nicht?
Natürlich darfst du den besitzen. Da das Gerät aber zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen GEEIGNET ist, musst du eben auch an die GEZ löhnen.
gibt es einen fall bei den die gez in meine wohnung darf?
habe gehört, wenn die „das blaue flimmern“ von draussen sehen
kann es sein dass die mit polizei kommen…
danke im voraus
Das blaue Flimmern kann man bei mir auch sehen, wenn ich DVDs auff’m PC gucke. Das hat im Jahr 2006 nichts mehr zu bedeuten.
Wenn sie mit Polizei UND einer richterlichen Durchsuchungserlaubnis kommen würden, müsstest Du ihnen Einlass gewähren. Tatsächlich ist das meines Wissens nach noch nie vorgekommen.
Das blaue Flimmern kann man bei mir auch sehen, wenn ich DVDs
auff’m PC gucke. Das hat im Jahr 2006 nichts mehr zu bedeuten.
Um Jahr 2007 dann wieder schon: der PC ist auch
kostenpflichtig.
Hallo loderunner,
Das ist nur teilweise richtig. Das gillt nämlich nur, wenn der PC Internetfähig ist. Dazu braucht man aber erstmal einen Anschluß… und dann noch ein Modem oder eine Netzwerkkarte *g*
Das ist nur teilweise richtig. Das gillt nämlich nur, wenn der
PC Internetfähig ist. Dazu braucht man aber erstmal einen
Anschluß… und dann noch ein Modem oder eine Netzwerkkarte
Ein Modem anzuschließen ist nur ein einfacher Handgriff. Infolgedessen ist jeder PC ab Win95 ‚internetfähig‘ - analog zu einem TV-Gerät ohne DVB-T-Box (der Fall ist explizit auf der GEZ-Seite erwähnt). Ein besonderer Anschluss (DSL) ist nicht notwendig, das geht auch per Call-by-Call ohne Anmeldung.
Beim Fragesteller ist das aber eh’ nicht das Thema - offensichtlich ist er ja wohl bereits im Internet unterwegs…
Gruß
loderunner (ianal)
Ein Modem anzuschließen ist nur ein einfacher Handgriff.
Infolgedessen ist jeder PC ab Win95 ‚internetfähig‘ - analog
zu einem TV-Gerät ohne DVB-T-Box (der Fall ist explizit auf
der GEZ-Seite erwähnt). Ein besonderer Anschluss (DSL) ist
nicht notwendig, das geht auch per Call-by-Call ohne
Anmeldung.
Beim Fragesteller ist das aber eh’ nicht das Thema -
offensichtlich ist er ja wohl bereits im Internet unterwegs…
dann solltest du schon mal vorab deiner Bank pro Monat 10 € zusätzlich
zahlen…
DENN
Nach deiner Definition wäre ein Geldautomat ebenfalls Gebührenpflichtig…loool
Der ist nämlich:
24 Stunden ONLINE
Multimedia-Fähig (weil a) PC und b) bei vielen Banken kannst du an den Geldautomaten Kopfhörer anschließen (für ihre Werbemitteilungen)
Die GEZ ist ein privates Unternehmen und hat damit auch die Rechte eines solchen.
Das heisst,dass deren Mitarbeiter unter keinen Umständen, ohne Erlaubnis, eine Wohnung betreten dürfen. Es gibt auch keine „Erklärung“ warum die Polizei den Mitarbeitern der GEZ Zutritt zu einer Wohnung verschaffen sollten. Dazu wäre ein Durchsuchungsbefehl eines Richters notwendig.
Bleibt die Frage, was soll das Theater?
VG Gisélle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dann solltest du schon mal vorab deiner Bank pro Monat 10 €
zusätzlich zahlen…
Seit wann zahlt jeder Benutzer einzeln? Es reicht doch, wenn Du für alle Kunden zahlst?
DENN
Nach deiner Definition wäre ein Geldautomat ebenfalls
Gebührenpflichtig…loool
So ist es…loool.
Der ist nämlich:
24 Stunden ONLINE
Mein PC nicht. Ist der jetzt kostenlos für die GEZ oder ist das am Ende völlig egal?
Multimedia-Fähig (weil a) PC und b) bei vielen Banken
kannst du an den Geldautomaten Kopfhörer anschließen (für ihre
Werbemitteilungen)
Den Kopfhöreranschluss kenne ich noch gar nicht. Immerhin weiß ich jetzt, warum Du permanent mit einem Kopfhörer rumrennst.
Ist aber nebenbei gar nicht notwendig für die Gebührenpflicht. Es reicht, wenn sie mit einfachen Handgriffen empfangsbereit gemacht werden können. Und das ist bei den meisten aktuellen Computern mit einer Soundkarte (wenn nicht bereits auf dem Motherboard eingebaut) und einem Netzwerkanschluss (wenn nicht bereits auf dem Motherboard eingebaut) oder Modem (wenn nicht…) der Fall.
Tja, ist mal wieder wie so oft bei Dir: Halbwissen wegen mangelndem Leseverständnis.
Natürlich müssen Banken KEINE GEZ-Gebühren für Geldautomaten bezahlen…))
Deutschlands „heimliche Herren“ haben die GEZ schon letztes Jahr
an die „Kandarre“ genommen…*grinz*…
Die bekommem nämlich (ebenso wie Großkonzerne) einen stattlichen
Gebührenrabatt…*grinz*…
Gemäß aktuellem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag reicht ein angemeldetes
TV-Gerät bei Großbetrieben und ALLE anderen Geräte sind gebührenfrei!!