Rundfunkteilnehmer C hat auch kein TV-Gerät und ist jüngst ebenfalls etwa folgendermaßen angeschrieben worden:
„Sie sind bei uns als Hörfunkteilnehmer gemeldet. Das freut uns. Vielleicht sind Sie ein wenig verärgert über dieses Schreiben, aber die GEZ bittet um Verständnis. Hat sich inzwischen etwas geändert, haben Sie evtl. inzwischen ein TV-Gerät, so bitten wir darum, dass Sie dafür auch zahlen…“
C ärgert sich tatsächlich und grumbelt etwas wie: „dafür hat die GEZ also Geld, für soviel Porto, achso, evtl. gibt es garnicht soviel Nurradiohörer. Was wäre aber, wenn das Finanzamt jeden in ähnlichem Stile anschriebe:“
„Sie sind bei uns als Steuerzahler gemeldet. Das freut uns. Vielleicht sind Sie verärgert über dieses Schreiben, aber das Finanzamt bittet um Verständnis. Hat sich bei Ihnen inzwischen etwas geändert, haben Sie evtl. eine weitere steuerpflichtige Tätigkeit angenommen, dann müssten Sie dafür Steuern zahlen…“
C ärgert sich zwar, er kommt aber auf die Idee, dass er selbst ähnliche Schreiben senden könnte, und zwar an Gläubiger, die wissen müssten, dass sie ihm etwas schulden und solchen, denen C dies per Einleitung juristischer Schritte verdeutlichen müsste:
„Du bist mir als ehemaliger Lebenspartner bekannt. Das freut mich. Viellicht ärgert dich dieses Schreiben, aber ich bitte um Verständnis. Hat sich bei dir inzwischen etwas geändert, bist zu finanziell jetzt besser gestellt, wirst du mir den von mir für dich ausgelegten Betrag nun zurückzahlen?“ oder
„Sie sind bei mir als Vermieter bekannt. Das freut mich. Vielleicht ärgert Sie dieses Schreiben, aber ich bitte um Verständnis. Hat sich inzwischen bei Ihnen etwas geändert bezüglich Ihre Einstellung über die Vermietung von bei Ihnen schon immer als feuchtigkeits- und schimmelbelasteten und gesundheitsgefährdenden bekannt geltenden Wohnraums? Sie haben wahrlich Schulden gemacht! Ich müsste eine rückwirkende Aufstellung und Rechnung schreiben.“
passt doch, oder nicht?
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