Gez

Hallo,

Hier ist jemand aber schon Rundfunkteilnehmer, also trifft ihn
die Anzeige- und Auskunftspflicht gemäss
Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

wo steht das?

Rundfunkgebührenstaatsvertrag, § 4

(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunk-
teilnehmer (…) Auskunft über diejenigen Tat-
sachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Ge-
bührenpflicht betreffen. (…) Der Anspruch auf
Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt
werden.

Gruß
Sue

Hallo,

Teilnehmer A hat aber keine Lust andauernd
darüber Auskunft zu geben. Ist er dazu verpflichtet, wenn ja,
wo ist das geregelt?

A könnte sich an seinen Datenschutzbeauftragten wenden. Der damalige hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Friedrich von Zezschwitz war Ende 2001 der Ansicht, dass keine Verpflichtung zur Antwort besteht, wenn sich am Teilnehmerverhältnis nichts geändert hat.

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag verpflichtet Gebührenzahler nicht zur Auskunft über zum Empfang bereitgehaltene Rundfunk- und Fernsehgeräte, wenn keine Änderungen eingetreten sind, die Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Gebühr haben. Anderslautende Anschreiben an Gebührenzahler durch die Gebühreneinzugszentrale sind unzulässig.
(Die Originalquelle ist inzwischen leider nicht mehr verfügbar, hier eine Archiv-Version vom 30.08.2007: http://web.archive.org/web/20070830070853/http://www…)

Andere Datenschutzbeauftragte könnten das ähnlich sehen.

Gruß
Sue

etwas o.T.
Hallo,

ich fände es lustig, wenn jetzt jeder Bundesbürger seiner „Auskunftspflicht“ nachkäme. Etwa in der Form:

—Briefanfang—

Ummeldung eines Rundfunkgerätes

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie von folgenden Änderungen in Kenntnis setzen:

  • der Rundfunkempfänger Marke XXX Typ YYY wurde von mir zur Entsorgung gegeben

  • als Ersatz wurde ein Rundfunkempfänger der Marke AAA Typ BBB in Betrieb genommen

Bitte nehmen Sie die Änderungen in Ihre Unterlagen auf.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr treuer Gebührenzahler
Peter Mustermann

—Briefende—

Solch pflichtbewusste Gebührenzahler wären der GEZ sicher willkommen.

Gruß, Niels

Hallo,

wo steht das?

Rundfunkgebührenstaatsvertrag, § 4

d.h. weil jemand seinen TV abmeldet und nur noch für sein Radio bezahlt, soll er laut Rundfunkstaatsvertrag automatisch zu den Personen „bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§ 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben“ ?
Also wenn jemandes TV kaputt geht und er sich kein Neues anschaffen will und es daher abmeldet, fällt er unter Generalverdacht?

Unter „tatsächlichen Anhaltspunkten“ verstehe ich etwas anderes.

Bleibt übrigens noch offen, wo es steht, dass man nach dem Abmelden regelmäßig zu Auskünften verpflichtet ist, wenn sich an der Art und Zahl der Rundfunkgeräten im Haushalt nichts ändert.

Gruß

Christian

Hallo,

Also wenn jemandes TV kaputt geht und er sich kein Neues
anschaffen will und es daher abmeldet, fällt er unter
Generalverdacht?

es geht nicht um einen Generalverdacht sondern darum, ob man grundsätzlich verpflichtet ist, auf diese Schreiben zu antworten. Besitzt man keine Geräte ist man das nicht (da kein Rundfunkteilnehmer), besitzt man aber welche muss man Auskunft über ‚Grund, Höhe und Zeitraum [der] Gebührenpflicht‘ geben.

Bleibt übrigens noch offen, wo es steht, dass man nach dem
Abmelden regelmäßig zu Auskünften verpflichtet ist, wenn sich
an der Art und Zahl der Rundfunkgeräten im Haushalt nichts
ändert.

Das habe nicht ich geschrieben und habe im Gegenteil oben angemerkt, dass ein Datenschutzbeauftragter das ständige Drängen der GEZ auf Auskunft als unzulässig angesehen hat.

Gruß
Sue

Hi,

es geht nicht um einen Generalverdacht sondern darum, ob man
grundsätzlich verpflichtet ist, auf diese Schreiben zu
antworten. Besitzt man keine Geräte ist man das nicht (da kein
Rundfunkteilnehmer), besitzt man aber welche muss man Auskunft
über ‚Grund, Höhe und Zeitraum [der] Gebührenpflicht‘ geben.

verstehe.

Das habe nicht ich geschrieben und habe im Gegenteil oben
angemerkt, dass ein Datenschutzbeauftragter das ständige
Drängen der GEZ auf Auskunft als unzulässig angesehen hat.

Nein, die Frage war noch von vorhin offen. Hätte ja sein können, dass diesbezüglich auch etwas im Rundfunkstaatsvertrag steht, was ich übersehen habe.

Gruß

Christian

Rundfunkteilnehmer C hat auch kein TV-Gerät und ist jüngst ebenfalls etwa folgendermaßen angeschrieben worden:

„Sie sind bei uns als Hörfunkteilnehmer gemeldet. Das freut uns. Vielleicht sind Sie ein wenig verärgert über dieses Schreiben, aber die GEZ bittet um Verständnis. Hat sich inzwischen etwas geändert, haben Sie evtl. inzwischen ein TV-Gerät, so bitten wir darum, dass Sie dafür auch zahlen…“

C ärgert sich tatsächlich und grumbelt etwas wie: „dafür hat die GEZ also Geld, für soviel Porto, achso, evtl. gibt es garnicht soviel Nurradiohörer. Was wäre aber, wenn das Finanzamt jeden in ähnlichem Stile anschriebe:“

„Sie sind bei uns als Steuerzahler gemeldet. Das freut uns. Vielleicht sind Sie verärgert über dieses Schreiben, aber das Finanzamt bittet um Verständnis. Hat sich bei Ihnen inzwischen etwas geändert, haben Sie evtl. eine weitere steuerpflichtige Tätigkeit angenommen, dann müssten Sie dafür Steuern zahlen…“

C ärgert sich zwar, er kommt aber auf die Idee, dass er selbst ähnliche Schreiben senden könnte, und zwar an Gläubiger, die wissen müssten, dass sie ihm etwas schulden und solchen, denen C dies per Einleitung juristischer Schritte verdeutlichen müsste:

„Du bist mir als ehemaliger Lebenspartner bekannt. Das freut mich. Viellicht ärgert dich dieses Schreiben, aber ich bitte um Verständnis. Hat sich bei dir inzwischen etwas geändert, bist zu finanziell jetzt besser gestellt, wirst du mir den von mir für dich ausgelegten Betrag nun zurückzahlen?“ oder

„Sie sind bei mir als Vermieter bekannt. Das freut mich. Vielleicht ärgert Sie dieses Schreiben, aber ich bitte um Verständnis. Hat sich inzwischen bei Ihnen etwas geändert bezüglich Ihre Einstellung über die Vermietung von bei Ihnen schon immer als feuchtigkeits- und schimmelbelasteten und gesundheitsgefährdenden bekannt geltenden Wohnraums? Sie haben wahrlich Schulden gemacht! Ich müsste eine rückwirkende Aufstellung und Rechnung schreiben.“

passt doch, oder nicht?

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