Rundfunkteilnehmer A bezahlt die Gebühren für den Rundfunnk, nicht aber für den Fernseher, da er keinen besitzt. Er hat sein Fernsehgerät ordnungsgemäss abgemeldet, nun aber trudeln alle paar Monate Schreiben von der GEZ ein, wo gefragt wird, ob man sich in der Zwischenzeit schon ein Fernsehgerät angeschafft hat. Teilnehmer A hat aber keine Lust andauernd darüber Auskunft zu geben. Ist er dazu verpflichtet, wenn ja, wo ist das geregelt?
Im Schreiben steht der Zusatz: „Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungs-Zwangsverfahren durchgesetzt werden.“ Was ist das für ein Verfahren?
ja so würde ich das mit natürlichem Menschenverstand auch sehen.
Was aber ist ein Verwaltungs-Zwangsverfahren? Soll das eine Drohung darstellen?
„Netterweise“ steht noch folgendes in dem Schreiben:
Antworten Sie bitte bis zum 18.04…, auch wenn Sie meinen, nicht dazu verpflichtet zu sein."
Soll Teilnehmer A überhaupt reagieren oder abwarten?
Gruss
mrh
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hat es sich denn immer noch nicht rumgesprochen, dass die GEZ mit ihren witzigen schreiben bestandteil der öffentlich-rechtlichen unterhaltung ist, für die sie gebühren abkassiert?
Hallo mrh,
ein begründeter Verdacht wäre zum Beispiel das jemand gesehen hat, das A wieder ein Fernsehgerät hat. Es muß immer ein nachvollziehbarer Vedacht vorliegen (durch Zeugen begründet).
P.s.
Aber lasse Dich bitte nicht von anderen Pauls von der Sache abbringen, sonnst habe ich nichts mehr in meine Tastatur eingegeben, sondern habe es eingegibt. Es gibt immer wieder solche Menschen, denen die Umgangssprache einfach nicht geläufig ist.
Gruß an mrh
acuario
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo mrh,
mit irgend etwas müssen die ja drohen, sonst wirkt das Schreiben doch gar nicht.
Also bei mir wandern diese Schreiben seit 8 Jahren regelmäßig in den Ofen bzw. den Kamin. Zumindest zum Anzünden reicht es allemal.
Laß Dich einfach nicht verrückt machen.
MfG BM
Es gibt immer wieder
solche Menschen, denen die Umgangssprache einfach nicht
geläufig ist.
Öhm… Ich habe nichts gegen Umgangssprache. Ich schreibe selber manchmal alles klein, oder kürze „einen“ mit „nen“ ab.
Doch sollte man die deutsche Sprache nicht vergewaltigen. Konstruktionen wie „geb“ oder „gebe“ (sehr beliebt ist auf „werf“) tun mir einfach in den Ohren weg. Wenn das für dich schon normal klingt, ist es wahrscheinlich schon zu spät
Meine persönliche Meinung: JA - allerdings eine, hinter der nur heiße Luft ist
blöder Vergleich: Bitte überweise mir mal 200,- Euro obwohl mir nichts zusteht - natürlich lieber gestern als heute. Ansonsten passiert nix, ich drohe jetzt aber einfach mal mit meinen bösen Brüdern weil´s sich besser anhört.
Mach´s wie schon vorgeschlagen: Papier dahin wo´s hingehört -> in´s Altpapier.
PS: Gilt natürlich alles nur, wenn die Geräte angemeldet sind, die angemeldet werden müssen
Rundfunkteilnehmer A bezahlt die Gebühren für den Rundfunnk,
nicht aber für den Fernseher, da er keinen besitzt. Er hat
sein Fernsehgerät ordnungsgemäss abgemeldet, nun aber trudeln
alle paar Monate Schreiben von der GEZ ein, wo gefragt wird,
ob man sich in der Zwischenzeit schon ein Fernsehgerät
Kein rechliches Urteil, aber Erfahrung aus der Praxis: das legt sich. Ich habe denen die Briefe unfrankiert ein paar Mal zurückgeschickt, ordnungs- und wahrheitsgemäß, dass ich keinen Fernseher besäße - und irgendwann schnallen die’s auch und melden sich deutlich weniger häufig. Der letzte Vertreter der GEZ war wider Erwarten regelrecht freundlich und hat nur brav auf seinem Bogen ein Kreuzchen gemacht und wollte nichtmal in die Wohnung. Und ich hatte mich schon so auf einen Aufstand gefreut, dass er doch einen Durchsuchungsbeschluß vorlegen möge…
Ich sehe das in diesem speziellen Fall etwas anders als die anderen. Normalerweise kann man diese Briefe ignorieren, wenn man kein Gerät in Betrieb hat.
Hier ist jemand aber schon Rundfunkteilnehmer, also trifft ihn die Anzeige- und Auskunftspflicht gemäss Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Es ist nur fraglich wie oft man dieser Auskunftspflicht nachkommen muss. Falls noch nie geantwortet wurde, denke ich schon, das man zumindest einmal bestätigen sollte, das kein TV-Gerät vorhanden ist.
Danach…? Schätze mal alle 1-2 Jahre…
Genau. Nur, was macht man, wenn die GEZ die Anzeige über die
Abmeldung von Geräten schlichtweg ignoriert?
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wird nichts mehr abgebucht.
Also hat die GEZ ja die Abmeldung der Geräte zur Kenntnis genommen.
Ab hier könnte man deren Schreiben ignorieren.
Na ja, durchlesen, aufheben und dann vergessen.
Man muss auf solche Schreiben nicht antworten. Das wäre mir persönlich schon zu blöd.
Erst wenn man sich wieder neue Geräte anschafft meldet man diese auch wieder an.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wird nichts mehr
abgebucht.
Also hat die GEZ ja die Abmeldung der Geräte zur Kenntnis
genommen.
Ich hätte wohl schreiben sollen, dass ich eine neue Frage meine: Man gehe davon aus, dass die GEZ per 3-Monats-Rechnung bezahlt werden würde. Nun werden die Geräte abgemeldet, was aber der GEZ egal ist. Es kommt keine Abmeldebestätigung, aber neue Rechnungen. Was tun?
Hier ist jemand aber schon Rundfunkteilnehmer, also trifft ihn
die Anzeige- und Auskunftspflicht gemäss
Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
wo steht das?
Es ist nur fraglich wie oft man dieser Auskunftspflicht
nachkommen muss. Falls noch nie geantwortet wurde, denke ich
schon, das man zumindest einmal bestätigen sollte, das kein
TV-Gerät vorhanden ist.
Danach…? Schätze mal alle 1-2 Jahre…
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wird nichts mehr
abgebucht.
Also hat die GEZ ja die Abmeldung der Geräte zur Kenntnis
genommen.
Ich hätte wohl schreiben sollen, dass ich eine neue Frage
meine: Man gehe davon aus, dass die GEZ per 3-Monats-Rechnung
bezahlt werden würde. Nun werden die Geräte abgemeldet, was
aber der GEZ egal ist. Es kommt keine Abmeldebestätigung, aber
neue Rechnungen. Was tun?
komisch, kommt mir so bekannt vor.
Ein Anruf bei der GEZ wirkt manches Mal Wunder. Plötzlich findet sich die Abmeldung und das zuviel abgebuchte Geld wird wieder zurück überwiesen.
Wenn die sich stur stellen und man die Abmeldung belegen kann (z.B. durch einen Rückschein bei einem Einschreiben) dann würde ich das Geld zurückbuchen - auf Kosten der GEZ.
Gruß
Christian
P.S.: Ein Tip am Rande:
Wenn ein/-e GEZ-Mitarbeiter/-in behauptet, man müsse der GEZ noch mitteilen, was mit den alten Geräten geschehen sei und daher sei eine Abmeldung ungültig, dann ist das schlicht falsch. Steht aber alles im Rundfunkstaatsvertrag, den es sich lohnt mal durchzulesen, bevor man bei der GEZ anruft.