Gez

Hallo,

person A wohnt bei ihren Eltern und hat ein eigenes Einkommen.Person A hat keine eigenen Empfangsgeräte, sondern benutzt die der Eltern.Person A bekommt regelmässig Post von der GEZ.Obwohl Person A mehrmals der GEZ mitgeteilt hat, das sie keine eigenen Empfangsgeräte besitzt.Was kann Person A machen damit der nervige Briefwechsel aufhört??

Gruß Ann-Kathrin

Hallo,

sich erst gar nicht auf einen Briefwechsel einlassen, sondern die Post ignorieren. Person A hat sich ja nichts vorzuwerfen, selbst wenn ein Kontrolleur kommen würde …

Gruß sannah

selbst wenn ein Kontrolleur kommen würde …

Gruß sannah

Hi sannah,

was meinst du mit Kontrolleur,sind meine Angaben nicht gut? Die GEZ hat meines wissens keine polizeiliche Gewalt, oder irre ich mich?

gruß Ann-Kathrin

Naja Ann-Kathrin, es soll sie ja dennoch geben, die Herren in grau. Und sie wollen gerüchteweise auch mal in Wohnungen schauen, ob sie die Gewalt nun haben oder nicht …

Gruß sannah
(die die Post zu Schulzeiten ignorierte, ab dem Studium dann bezahlte und dennoch unter die elterliche Adresse noch Post bekam - bis zu einem ziemlich pointierten Antwortbrief ihrerseits …)

Hallo Ann-Kathrin,

Die GEZ hat meines wissens keine polizeiliche Gewalt, oder
irre ich mich?

Völlig richtig.
Auch nicht durch Drohungen einschüchtern lassen.
So von wegen: …dann kommen wir mit der Polizei wieder…
Die Polizei lacht die aus, solange kein berechtigtes Interesse vorliegt.
Nur auf die Vermutung hin die Person A könnte, doch ein eigenes TV gerät besitzen, stellt kein Richter einen Durchsuchungsbefehl aus.
Und den braucht man glaube ich noch in der BRD.
Aber auch ein Autoradio ist gebührenpflichtig.

grüsse borthi

Einfach ignorieren!
Wenn du keine Empfangsgeräte besitzt, bist du auch nicht verpflichtet, auf die Briefe zu antworten.

Einfach ignorieren!
Wenn du keine Empfangsgeräte besitzt, bist du auch nicht
verpflichtet, auf die Briefe zu antworten.

Artikel 4 § 3 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dir aber bekannt, oder?

Gruß
Christian

Einfach ignorieren!
Wenn du keine Empfangsgeräte besitzt, bist du auch nicht
verpflichtet, auf die Briefe zu antworten.

Artikel 4 § 3 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dir aber
bekannt, oder?

Du meinst den Rundfunk gebühren staatsvertrag, oder? Da steht nichts davon, daß jemand, der keine Rundfunkempfangsgeräte vorhält, zu irgendwas verpflichtet ist.

Gruß,

Malte

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Hallo Ann-Kathrin,

Person A könnte den zugeschickten Vordruck unausgefüllt in den mitgeschickten Umschlag stecken und unfrei in den nächsten Briefkasten einwerfen. Wie bereits berichtet, brauchst Du keine Antwort geben, wenn Du keine Empfangsgeräte besitzst.

Seitdem ich auf diese Idee gekommen bin, erhalte ich nun keine lästigen Briefe mehr.

Gruß Ebi