Gez

Hallo,
ich weiss nicht ob das überhaupt hier her gehört, aber frage trotzdem.
Kann mir jemand sagen ob die GEZ nach Pfändung durch den Gerichtsvollzieher alles was eingezahlt wird auf die alten Fälligkeiten angerechnet wird und die aktuellen Forderungen trotz bezahlen nicht als bezahlt angerechnet werden. Beispiel:350€ aus 2004 - 2006, Gerichtsvollzieher bekommt monatl. 20€, aktuelle Rechnungen werden vierteljährig bezahlt per Abbuchung, die 350€ veringern sich um 60€ plus die vierteljährige Abbuchung, es entstehen aber wieder Rückstände von vierteljährig ca 52€. Und wann verjähren solche Forderungen eigentlich.
Danke und LG
Martina

normalerweise werden immer erst die ältesten Forderungen aufgerechnet, ob man da aber auch zwangsvollstreckte Gebühren aufrechnen darf, mögen besser die Rechtsexperten hier beantworten. Ich würde ab sofort alle Geräte per Einschreiben mit Rückschein abmelden. So kann man, wenns Geld knapp ist, schneller die rückständigen Gebühren tilgen. Die Lust am Fernsehen wäre mir so ohnehin dauerhaft vergangen.
Hat die GEZ einen Titel vom Gericht erwirkt, ist der 30 Jahre gültig. Alte Forderungen verjähren meines Wissens sonst nach 3 Jahren zum Jahresende, wenn man sie nicht mit einem Vollstreckungsbescheid o.ä. gesichert hat.

Normalerweise kann man dem Vollstreckungsbescheid widersprechen (Fristen beachten!) und ggf. Klage gegen die zuständige Landesrundfunkanstalt erheben. Ist aber nur zweckmäßig, wenn man keine Geräte besessen hat und die rechtzeitige Abmeldung belegen kann.
Mehr zu dem Thema findet man hier:
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/zwangsvolls…
oder hier:
http://www.gez-abschaffen.de
oder
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,273…