Gez

Hallo,
eine Frage:
Eine Familie hat ein EFH mit zwei Eingängen. Naja, eigentlich 4 , aber
dazu später.
Nun wohnt der Sohn (17, Schüler) im Erdgeschoss mit eigenem Eingang
in einem Zimmer, Mama und Papa im restlichen Haus (ok, der Sohn auch).
Das Zimmer des Sohnes ist mehr eine Wohnung, also eigene Dusche, WC
etc sind vorhanden. Zwischen dem Zimmer des Sohnes und dem Rest vom
Haus ist eine normale Zimmertür.
So, nun muss 2 mal GEZ gezahlt werden, ist das ok?
Nächste Frage:
Im Rahmen einer Renovierung hat das Haus noch zwei von Aussen zu
öffnende Türen erhalten: Einmal ins Esszimmer (dort steht immerhin
ein Radio) und ins Wohnzimmer, dort Fernseher + Radio.
Wieso muss man dafür keine GEZ zahlen?

Gruss

Hallo,

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…

Nr. 3 Rundfunkgeräte im Privathaushalt
Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung…usw.

Übersteigt also das Einkommen des Schülers nicht den Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige, so wär insgesamt nur
1 x Gebühren zu zahlen.
Ob da aber das Kindergeld als Einkommen zählt??..vielleicht da mal direkt bei GEZ nachfragen.

Gruß von Sid

Neben dem Thread meines Vorgängers gilt folgendes:

Wenn der Sohn keine GEZ-pflichtigen Geräte zum Empfang bereit hält muss er auch nichts zahlen.

So, besitzt der Sohn nun überhaupt GEZ-pflichtige Geräte oder gehören die Geräte den Eltern? :wink:

Abmeldung durchführen mit der Begründung: „Habe meine Geräte nachweislos verschenkt(an die Eltern), Ich halte keine Geräte mehr zum Empfang bereit.“

Wenn noch keine Anmeldung gemacht wurde einfach nicht machen und die Schergen(freiberuflicher Rundfunkgebührenbeauftragter) (hoffe das ist keine Beleidigung für die mein Thread wieder gelöscht wird) zum Teufel jagen, gleich ein Hausverbot erteilen und wenn man sie auf dem Grundstück erwischt wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

vielleicht da mal direkt bei GEZ nachfragen.

NEIN, nicht bei der GEZ nachfragen, die belügen einen solange es zu deren Vorteil gereicht.
Wahrscheinlich interpretieren sie eine solche Anfrage sogar als Anmeldung.

Richtige Anlaufstellen wären Anwälte oder Verbraucherschutz.

Niemals eine Frage an die GEZ stellen!!!

www.gez-abschaffen.de
www.gez-boykott.de

Hi,

vielleicht da mal direkt bei GEZ nachfragen.

NEIN, nicht bei der GEZ nachfragen, die belügen einen solange
es zu deren Vorteil gereicht.
Wahrscheinlich interpretieren sie eine solche Anfrage sogar
als Anmeldung.

muß man denn da seinen richtigen Namen nennen…:wink:

Viel Gruß von Sid

telefonisch: Nein,

schriftlich: ja, sonst kommt der Brief ja nicht an.

So, besitzt der Sohn nun überhaupt GEZ-pflichtige Geräte oder

gehören die Geräte den Eltern? :wink:

Das ist egalt, wem die Gehören - sie müssen in der Wohnung zum Empfang bereit gehalten werden.