leider mal wieder ein GEZ problem. Ich serzähle mal eine Geschichte:
Herr A lernt frau B kennen. Nach kurzer Zeit zieht er bei ihr ein als Erstwohnsitz und bezieht ziemlich gleichzeitig einen Zweitwohnitz. Herr A ist ein ehrlicher gutmütiger Mann und meldet am Zweiwohnsitz seinen Fernseher an, den er hat weil er dort sich v.a. zu Bereitschaftszeiten für die Arbeit aufhalten muss. Im Erstwohnsitz, dem Haus von Frau B gibt es seit 7 Jahren keinen Fernseher, dort hat Frau B ein Radio angemeldet. Sie ist strikte Glotzengegnerin.
Nach 2 Monaten kann Herr A seinen Zweitwohnsitz aufgeben, da die Domizilpflicht in seinem Arbeitsvertrag aufgehoben wurde. Er verkauft seinem Nachmieter einige Möbel und den Fernseher und meldet sich auch ordentlich ab. Leider schickt er das Schreiben an die GEZ nicht per Einschreiben.
Monate (10!) später erhält Herr A Post von der GEZ an den Erstwohnsitz. ER soll Fernsehgebür zahlen (über 150 Euro). ER telefoniert, schickt eine kopie seiner Abmeldung ect an die GEZ. Als Folge wird er zum Ende des Monats abgemelet. ER erhält eine Rechnung von knapp 200 Euro.
Herr B kann beweisen dass er seinen Fernseher im Mai 2010 verkauft hat und den Wohnsitz abgemeldet hat. Man kann auch beweisen dass Frau B für den Erstwohnsitz schon Radio gezahlt hat.
Gibt es irgendeine Möglichkeit wie Herr A die Zahlung der 200 euro GEbühr umgehen kann? Die GEZ behauptet natürlich sie hätte die Abmeldung im Mai nicht erhalten. Warum nicht früher eine Rechnung an den Erstwohnsitz geschickt wurde, so dass Herr A zeitiger hätte reagieren können und nicht unnötige Kosten anfielen konnte/wollte bei der GEZ niemand beantworten.
Somit müssen Frau B und Herr A nun für ca 10 Monate Fernsehgebühr zahlen ohne einen Fernseher zu besitzen und sie zahlen in der Zeit auch doppelt RAdio.
Kann Herr A etwas anderes machen als zahlen und endlich lernen dass man heute ALLES per Einschreiben machen muss?
Mal wieder eine Abmeldung die rein ZUFÄLLIG verloren gegangen ist. Was für ein ZUFALL.
Es betrübt mich der fiktiven Person in der Geschichte mitteilen zu müssen, dass derjenige, der sich abgemeldet hat beweisen muss, dass er die Abmeldung verschickt hat. Kann er dies nicht muss er zahlen. Kann er glaubhaft beweisen, dass er die Abmeldung verschickt hat müsste er nicht zahlen.
Also wird er zahlen müssen.
Wurde das Geld per Lastschrift abgebucht und hat die fiktive Person ein paar Nerven? Falls beides zutrifft, könnte man vielleicht was machen.
Die Frage die man der GEZ vor Gericht stellen könnte lautet: Wenn Sie die Abmeldung nie erhalten haben, wieso haben sie die Lastschriftabbuchungen zu genau diesem Zeitpunkt eingestellt?
Ohne Lastschrift könnte man Fragen: Wenn sie die Abmeldung nie erhalten haben, wieso kommt die erste Post nach 10Monaten? Die Zahlung muss zur Mitte des 3Monatszeitraums erfolgen, der Rückstand hätte also nach 45Tagen auffallen müssen.
Die Frage die man der GEZ vor Gericht stellen könnte lautet:
Wenn Sie die Abmeldung nie erhalten haben, wieso haben sie die
Lastschriftabbuchungen zu genau diesem Zeitpunkt eingestellt?
Ohne Lastschrift könnte man Fragen: Wenn sie die Abmeldung
nie erhalten haben, wieso kommt die erste Post nach 10Monaten?
Die Zahlung muss zur Mitte des 3Monatszeitraums erfolgen, der
Rückstand hätte also nach 45Tagen auffallen müssen.
Diese Frage wurde nicht beantwortet. Die GEZ Mitarbeiter gehen schlichtweg nicht darauf ein.
Lastschrift gab es wohl nicht, muss ich mir für die Geschichte noch „ausdenken“.
Der Herr A braucht keineswegs ein Einschreiben, nur einen Zeugen (Zeugin ), der bei dem KOMPLETTEN Vorgang mit Augen und Ohren dabei war! Text der Kündigung, eintüteln, einwerfen…
tut exact das Gleiche!
Bei mir war der Vorgang und die GEZ-Strategie der absoluten Verweigerung beim Zusammenzug mit der Freundin genauso. Der Text „…ein Umzug entbindet nicht von der Zahlungspflicht … daher müssen sie BEIDE GEZ zahlen…“
looool
Wenn ich nicht hartnäckig geblieben wäre, würden wir jetzt wohl 106€ zahlen
mein Rat: Standhaft bleiben und damit umgehen wie bei einer Abzock-Mahnung, anders hilft das bei denen nicht