Gez

Hallo,
Folgende Frage:
Person A hat eine eigene Wohnung mit ordendlich angemeldeten Geräten.Nun möchte Person A zu einer Freundin (Person B ziehen).Person B zahlt ebenfalls ordenlich für alle Geräte.Nun möchte Person A bei der GEZ alle Geräte abmelden,da ja keine Geräte mehr benötigt und diese weggibt.Dürfte die GEZ nun von Person A alle Daten von Person B verlangen um zu prüfen ob dort alle Geräte richtig angemeldet sind?
Nach einer heissen Diiskussion hier bei uns würde ich mich für weitere Meinungen interressieren.

Hi,

im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist eine solche Informationsauskunft nicht vorgesehen.
Trotzdem fragt die GEZ beim Abmeldegrund „Ich ziehe zu einem anderen Gebührenzahler“ gerne nach der Teilnehmernummer des anderen Teilnehmers.
Auf die tiefere Taktik dahinter gehe ich jetzt nicht ein.

Um die begehrte Abmeldebescheinigung möglichst schnell in Händen zu halten empfehle ich einfach die Nummer zu nennen, da man dadurch nichts negatives zu befürchten hat.

MFG

Hallo

Die Fragestellung ist ab 01.01.2013 hinfällig, da die Gebührenordnung völlig neu gestaltet wurde.

Nun
möchte Person A bei der GEZ alle Geräte abmelden,da ja keine
Geräte mehr benötigt und diese weggibt.

Auch das Autoradio? Auch den Computer?
Sofern man tatsächlich keinerlei Gräte zum Empfang bereithält, ist man kein „Kunde“ der GEZ und somit nicht auskunftspflichtig.

Dürfte die GEZ nun von
Person A alle Daten von Person B verlangen um zu prüfen ob
dort alle Geräte richtig angemeldet sind?

Aufgrund der Zweitgerätebefreiung im privaten Bereich wollen Sie eigentlich nur wissen, ob ein Fernseher angemeldet ist. Das lässt sich durch bekantgabe der Teilnehmernummer schnell klären.

MfG Frank