Gez

Hallo,

angenommen, jemand bewohne eine möblierte Wohnung. Ein Vermieter hätte dort Geräte empfangsbereit vorgehalten. Besagter Vermieter würde auch für diese Wohnung Geräte anmelden und die fälligen Gebühren zahlen. Nun erhielte der Mieter der Wohnung einige Briefe von GEZ, dass er Geräte anmelden solle.

Wie sollte der Mieter hier reagieren? Indirekt zahlt er die Gebühren über die Miete, allerdings ist für die Abfuhr der Gebühren ja i.d.R. Mieter verantwortlich.

Würde der Mieter der Mietsache ein Anschreiben aufsetzen, dass für die Wohnung bereits Gebühren gezahlt werden, könnte die GEZ dies das Eigenständnis werten, dass in der Wohnung Geräte empfangsbereit gehalten werden und eine Zwangsanmeldung durchführen.

Vielen Dank
Hans

Hallo Hans,

wenn Dein Vermieter die Geräte bei der GEZ ordnungsgemäß angemeldet hat und dafür zahlt, frage ihn nach der GEZ-Nummer (steht auf jeder GEZ-Rechnung). Dann der GEZ mitteilen, dass die Geräte bereits unter Nr. xxxx angemeldet sind und Du selbst keine Geräte hast.

Bei uns ist es so, dass der einzige Fernseher in unserer Wohnung meinem Freund gehört und er diesen angemeldet hat und dafür zahlt. Plötzlich wollte die GEZ von mir eine Anmeldung meiner Geräte. Hab ich geantwortet, dass ich keine Geräte habe und der GEZ geschrieben, dass das Gerät meines Freundes auf Namen xy unter Nummer xxxx angemeldet ist. Seitdem ist Ruhe.

Gruß

ziegen1

Hallo,

wenn Dein Vermieter die Geräte bei der GEZ ordnungsgemäß
angemeldet hat und dafür zahlt, frage ihn nach der GEZ-Nummer
(steht auf jeder GEZ-Rechnung). Dann der GEZ mitteilen, dass
die Geräte bereits unter Nr. xxxx angemeldet sind und Du
selbst keine Geräte hast.

ja und? Entscheidend ist ja nicht wer zahlt, sondern wer Gebührenpflichtig ist. Das interessiert die GEZ für gewöhnlich einen Rotz, ob jemand anderes zahlt, obwohl er gar nicht muss. Die holen sich das Geld dann nochmal zusätzlich von dem Gebührenpflichtigen.

Und wer hier Gebührenpflichtig ist, kann man aufgrund der dünnen Infos gar nicht beurteilen.

S.J.

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Hallo,

angenommen, jemand bewohne eine möblierte Wohnung. Ein
Vermieter hätte dort Geräte empfangsbereit vorgehalten.
Besagter Vermieter würde auch für diese Wohnung Geräte
anmelden und die fälligen Gebühren zahlen. Nun erhielte der
Mieter der Wohnung einige Briefe von GEZ, dass er Geräte
anmelden solle.

das lässt sich aufgrund der Infos nicht beantworten. Siehe hierzu §2 Absatz 3 RGebSTV: Im Fall der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind die Rundfunkgebühren bei einer Vermietung
für einen Zeitraum bis zu drei Monaten nicht vom Mieter,
sondern vom Vermieter zu zahlen;

Damit sind die Themen Hotel und Ferienwohnung abgedeckt. Bei längerfristiger Vermietung sieht es aber anders aus.

Die entscheidenden Fragen sind:

-Gewerbliche Vermietung?
-Dauer der Vermietung?

Sollte der Mieter also gebührenpflichtig sein, muss er auch zahlen. Egal ob irgend jemand anderes gezahlt hat, obwohl er gar nicht hätte müssen.

Gruß

S.J.

Hi,

Mieter der Wohnung einige Briefe von GEZ, dass er Geräte
anmelden solle.

von dieser „Organisation“ erhaelt man in der Regel bis zu drei Briefe und in jedem Brief wird der Ton schaerfer. Wenn man schon auf die ersten Briefe nicht geantwortet hat, wieso sollte man es nun tun?

Andererseits gibt es ab Januar ohnehin ein neues System der „Gebühreneintreibung“ … und dann muss der Mieter, der hier ja einen Haushalt fuehrt, wahrscheinlich ohnehin zahlen …

Siehe dazu
http://www.rundfunkbeitrag.de/

Gruss
n.

Angenommen, der Mieter habe bei der GEZ angerufen und den Sachverhalt erläutert. Der Mieter habe die Teilnehmernummer des Vermieters angegeben und der Sachbearbeiter habe das akzeptiert und vermerkt, dass die GEZ für die Geräte der Wohnung ordnungsgemäß gezahlt werden.

Dann ist doch alles klar, oder? XD