Gez

Liebe/-r Experte/-in,

ich (er) bin seit jahren fleissiger gez zahler. meine freundin hat ohne mein wissen eine anmeldung mitte des jahres 2004 gemacht. seit diesem zeitpunkt bin ich auch mit ihr zusammen. (die anmeldung hätte sie sich also sparen können - eheähnliche gemeinschaft). Bei der Anmeldung wurde Zahlungswunsch auf Rechnung angegeben. Seit der Anmeldung hat sie keine einzige Rechnung bekommen und dementsprechend hat sie es auch wieder vergessen. nun habe ich vor mehreren monaten meinen wohnsitz entgültig umgemeldet und dies auch der gez mitgeteilt. nun hat sie eine zahlungsaufforderung von über 1000 euro bekommen.
somit würde die gez eine doppelzahlung einklagen. kann ich der gez irgendwie das so erklären das die von ihrer Forderung zurücktreten?

sorry nicht mein fachgebiet.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]