Gez

Hallo,
die GEZ war bei mir im Büro um möchte das ich das Radio anmelde im Auto, da ich seid 95 Selbstständig bin, wollen die rückwirkend seid 95 Beiträge dafür (500 Euro). Können die das so einfach ? Habe den netten Menschen erstmal ohne was zu machen zur Tür verwiesen das ich das Gefühl hatte er wollte mich überfahren. Habe gesagt das das was er will soll er mir schriftlich zukommen lassen.

Müssen die mir nicht erst mal nachweisen das ich ein Radio im Auto seid 95 habe ? Habe zufällig ein Radio vor einem Jahr gekauft, kann ich sagen das ich erst seid dem eins habe ?

Danke für Ratschläge

Anno

Hi,

ich habe Mal gsagt bekommen, daß die nichts rückwirkend einfordern dürfen. Es sei denn man ist so blöd und unterschreibt das mit dem rückwirkenden Datum. Ich würde einfach das Formular auf heute datieren (ggf. ein Neues besorgen) und wegschicken.

Gruß Julia

Hi Anno,

guck doch mal in die FAQs, da gibts auch was zum Thema GEZ. Es gibt wohl, was Rückforderungen betrifft so eine 4-Jahres-Regel. Genaueres dazu weiß ich leider nicht.
Allerdings würde ich vermuten, daß man allgemein annehmen kann, daß heutzutage in einem Auto auch ein Radio eingebaut ist und dir die Rechnung über ein neues Radio daher nicht viel weiterhilft.

Viel Erfolg!
Eva

Hä? off topic
Hi!

Allerdings würde ich vermuten, daß man allgemein annehmen
kann, daß heutzutage in einem Auto auch ein Radio eingebaut
ist

Du wirst so gut wie keinen Neuwagen finden, bei dem ein Radio serienmäßig ist!

und dir die Rechnung über ein neues Radio daher nicht viel
weiterhilft.

Das denke ich schon! Wenn er schon rückwirkend zahlt (1 Jahr ist die Rechnung alt), dann sollte die GEZ froh sein!
Die Beweispflicht hat nicht er!!!

Liebe Grüße
Guido

Hi Guido

Du wirst so gut wie keinen Neuwagen finden, bei dem ein Radio
serienmäßig ist!

Dein Einwand von wegen serienmäßiges Radio ist sicher in vielen Fällen berechtigt. Allerdings kommen doch wohl die meisten Sondermodelle (und welches Auto ist kein ‚Sondermodell‘) mit Radio daher. Mir ist auch außer ganz extremen HiFi-Freaks fast niemand bekannt, der einen Neuwagen ohne Radio gekauft hat.
Daher diese Vermutung:

und dir die Rechnung über ein neues Radio daher nicht viel
weiterhilft.

Die Beweispflicht hat nicht er!!!

Dazu kann ich nichts sagen, bin da rechtlich nicht bewandert. Allerdings verwundert mich dann, wie von der GEZ angenommen werden kann, daß z.B. ein Fernseher bereits beim Einzug in eine neue Wohnung vorhanden war und deshalb im schlimmsten Fall einige Jahre Gebühren nachgefordert werden können. Kann ja sein, daß man den Fernseher kürzlich geschenkt bekam oder gebraucht gekauft hat und eine Rechnung nicht mehr vorhanden ist.

Jedenfalls bin ich froh, daß die Kameraden noch nie vor meiner Tür standen. Und wenn, dann hätten sie nichts zu bemängeln :wink:

Viele Grüße
Eva

Hi

Dazu kann ich nichts sagen, bin da rechtlich nicht bewandert.
Allerdings verwundert mich dann, wie von der GEZ angenommen
werden kann, daß z.B. ein Fernseher bereits beim Einzug in
eine neue Wohnung vorhanden war und deshalb im schlimmsten
Fall einige Jahre Gebühren nachgefordert werden können.

das liegt daran, dass die GEZ eine Art „Überrumpelungstaktik“ hat und die Leute erstmal so perplex sind, dass sie nicht nachdenken und einfach die Rückforderung unterschreiben bzw zugeben seit wann sie den Fernseher haben.

Und die GEZ will natürlich soviele Gebühren wie möglich erstattet bekommen.

Kann
ja sein, daß man den Fernseher kürzlich geschenkt bekam oder
gebraucht gekauft hat und eine Rechnung nicht mehr vorhanden
ist.

ja wenn man clever ist dann sagt man das auch.

vg jima