Hallo, 2013 ändern sich ja die Richtlinien der GEZ - Gebühren.
Meine Frage ist ob ich mich bei der GEZ abmelden kann.
Folgende Situation trifft bei mir zu:
Ich wohne zusammen mit meiner Mutter in einem Haus. Dieses hat
nur 1 Eingangstür und folglich die selbe Hausnummer. Meine
Mutter wohnt im Erdgeschoss, ich im 1. Obergeschoss und
Dachgeschoss. Den Keller nutzen wir zusammen. Jeder hat sein
eigenes Bad / Küche / Wohnzimmer / Schlafzimmer etc. Wir
zahlen beide bei der GEZ das volle Programm. Kann sich einer
von uns beiden 2013 die GEZ Gebühren sparen und abmelden?
Guten Tag Tschieses Kreist,
so wie es deiner Beschreibung nach aussieht, handet es sich um zwei eigenständige Wohnungen, die deiner Mutter im EG und die deinige im 1.OG. Folglich müsste daher für jede Wohneinheit die volle abGEZockt-Gebühr von 17,98 Eu/mtl. gezahlt werden.
In den FAQs der abGEZockt heisst es: „Beitragspflichtig sind volljährige Bürgerinnen und Bürger. Für sie beginnt die Beitragspficht mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals eine Wohnung innehaben, das heisst, dort wohnen, nach dem Melderecht dor gemeldet oder im Mietvertrg als Mieter genannt sind.“
Entgegegn weitverbreiteter Ansicht ist es jedoch auch nach dem neuen Gebühren"recht" der abGEZockt möglich, ab dem 01.01.2013 einen Antreag auf Befreiung von den Gebühren zu beantragen, was insoweit für Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung (im Alter oder/und bei Erwerbsminderung), Blindenhilfe oder BAföG etc. gilt.
Wenn deine Mutter aus Alters und/oder Gesundheitsgründen eine solche entsprechende Leistung bezieht, sollte sie einen Befreiungsantrg umgehend stellen (sofern ihr Einkommen unter oder nicht höher als der Grundbetrag der Sicherung des Lebensunterhaltes ist.
Deswweiteren kommt es bei deiner Frage bzw. der Antwort darauf, darauf an, ob es sich bei euerer beiden „Wohnungen“ um zwei selbständige Wohnung handelt, als zwei unabhängig von einander bestehende Wohnungseinheiten, mit jeweils eigener, abschliessbarer Wohnungsaussentür (Wohnungseingangstüre). In vielen Eigentumshäusern ist es ja so, dass der obere und untere Etagenteil ein einen Gesamtbereich bilden und ein Familienmitglied oben, das andere unten wohnt. Dann ist der Bereich als 1 Wohnung anzusehen. Sind beide Wohnbereiche jedoch durch eine eigenständige Zugangs(äussen)tür von einander abgetrennt, zu dem jeweils nur die dort lebende Person normalerweise Zugang hat, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um 2 selbständige Wohnungen handelt.
Diese Frage kannst jedoch nur du selbst dir beantworten, da du dazu nicht explizit etwas gesagt hast.
Wenn es sich also um 2 selbständige und damit gebührenpflichtige Wohnungen handelt, dann wäre dein Bestreben jedenfalls in soweit realisiert, wenn deine Mutter von der Gebührfenpflicht befreit würde.
Ich hoffe, die Ausführungen waren hilfreich für dich.
Dir und deiner Mutter noch ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah