Kompetenz fehlt
Es ist tatsächlich Unfug was Du schreibst.
In der Neufassung des RfGebStV ist das Tatbestandsmerkmal des geringen Einkommens für die Gebührenbefreiung weggefallen. D.h. wer keine der im RfGebStV genannten Sozialleistungen bekommt, muss zahlen auch wenn er keinerlei Einkünfte hat. DAS IST NEU und ABSICHT
Die Verjährung der GEZ Diebe wurde auf 3Jahre verkürzt vorher 4Jahre.
Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 4, Abs. 4 verjährt der Anspruch auf Rundfunkgebühren nach 4 Jahren. Das Gericht sah das anders: „Die Berufung auf Verjährung ist wegen unzulässiger Rechtsausübung regelmäßig dann ausgeschlossen, wenn der Rundfunkteilnehmer pflichtwidrig die Geräte nicht anmeldet und sich dadurch einen Vorteil verschafft hat.“
Beck’scher Kommentar dazu: „Dies hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalt von Schwarzhörern und -sehern Rundfunkgebühren über die Verjährungsfrist hinaus grundsätzlich unbegrenzt nachfordern kann“.
So ist das mit Recht nur lesen reicht nicht, man muss verstehen.
mfG
WP
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Nun weiß ich nicht ob das ironisch von Dir gemeint ist.
Könnte so sein.
Mein Vorhaben ist ernst und akut.
Das Domizil* ist schon ein Jahr lang parat.
Hier sind alle Kisten gepackt, eingeraeumt. Warten noch auf den Sped.
Familie ist schon auf dem Weg - Schottland ein drittes Bein aufbauend.
Nein, keine Schwarz-Brennerei _g_.
Irgendwann hat’s mir gereicht, und das ist etwa vier Jahre her.
Als das mit der Scheinselbständigkeit aufkam.
Durch diesen Dummfug habe ich ein Jahreseinkommen gelassen.
Natürlich kann das nicht jeder.
Vor allen Dingen niemand, der hier gebunden ist an Grund, Boden und Haus.
Aber ich habe alle ‚Bücher zugemacht‘ - und fange nochmal neu an.
Ich denke (Eigenlob) mit einem relativ immensen Wissen in der Branche**.
Denn in 20 Jahren ist eine evtl Rente sicher ‚dürftig‘ -
ob ich mit 86 dann noch so fit bin, mich aus dem Sumpf zu ziehen?
Diese GEZ-Sache jetzt ist nur ein kleiner Tropfen im gesamten Gefüge allerdings.
Ein Rand-Effekt.