Hi Christian.
Es geht mir nicht ums Recht-haben-komme-was-wolle, es geht mir um eine möglichst differenzierte Betrachtung dieses Problemes.
Das Radio im Keller ist hingegen eher nicht „bereitgehalten“
im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
Wenn der Keller 20 Stockwerke unter dir liegt, dann evtl. ja, ansonsten nein. Die Definition „zum Empfang bereithalten“ ist ja recht schwammig und darf/kann mehr oder weniger großzügig interpretiert werden. Da die Gebühreneintreiber auf Provisionsbasis arbeiten, kannst du dir deren Definition hoffentlich gut ausmalen.
Auch „ohne erheblichen Aufwand“ ist solch ein Schwämmchen, das Ärger auslösen kann.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…
Was bedeutet „zum Empfang bereithalten“?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
http://www.meisen.info/?p=183
Nach der gesetzlichen Definition im Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es, so das Verwaltungsgericht Frankfurt, ausschließlich darauf an, dass das entsprechende Gerät objektiv technisch ohne weiteres für den Empfang benutzt werden könne. Dies löse die Zahlungspflicht aus.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,4241…
Wenn du dir einen 60 EURO Videorekorder bei Aldi kaufst, dann besteht schon die Gebührenpflicht. Der hat einen Empfangsteil. Ob du eine Antenne hast oder nicht, ist nahezu unerheblich. Selbst wenn du dir keine Set-top-Box Box für DVB-T kaufen möchtest, dann ändert sich laut GEZ nichts an der Gebührenpflicht.
Wobei die GEZ wirklich nicht der Schuldige ist. Das sind die Prügelknaben, die die Gebühren, die die Politik beschlossen hat, eintreiben _müssen_. Ob es uns gefällt oder nicht.
Es gibt aber auch schon Ansätze für Alternativen:
http://www.hagen-kluck.de/medien.html
Otto Normal TV Gucker ist davon nicht betroffen, aber im gewerblichen Sektor ist das eine Zumutung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75641
Denn der fast-Zwang, über ELSTER Anmeldungen für Steuern elektronisch zu übermitteln, löst praktisch die Gebührenpflicht aus.
mfg Ulrich