GEZ ab 2007, 2 Beispiele

Hallo,

ab 01/07 sind ja unter anderem auch PC’s gebührenpflichtig.

Wie siehts es da mit folgenden beiden Fällen aus?

  1. HTTP/FTP Server mit Unix Betriebssystem
    Der Server stellt nur die Dienste zur Verfügung und läuft 24/7 durch. Mann kann auch nciht mehr machen als ein paar Befehle über die Kommandozeile eingeben. Allerdings ist im Betrieb nciht mal ein Monitor bzw. Maus/Tastatur angeschlossen.

  2. Office PC ohne Soundkarte
    Ok, damit könnte man schon Videos anschauen. Aber ohne Sound kann man eignetlich nciht von einem vernünftigen TV/Radio Emfpang reden.

Wäre man bei den beiden Fällen von der Gebührenpflicht befreit?

Grüße, Christian

Moien

ab 01/07 sind ja unter anderem auch PC’s gebührenpflichtig.

Nicht ganz: Rechner die schnell mit dem Internet verbunden sind.

  1. HTTP/FTP Server

Hat also Internetverbindung, ich unterstelle mal eine schnelle.

mit Unix Betriebssystem

völlig wurscht.

Der Server stellt nur die Dienste zur Verfügung und läuft 24/7
durch. Mann kann auch nciht mehr machen als ein paar Befehle
über die Kommandozeile eingeben. Allerdings ist im Betrieb
nciht mal ein Monitor bzw. Maus/Tastatur angeschlossen.

Ebenfalls völlig wurscht.

Es ist ein Rechner mit Internetanschluss und damit für die GEZ interessant.

  1. Office

egal.

PC

Mit oder ohne Internet ?

ohne Soundkarte

egal.

Ok, damit könnte man schon Videos anschauen. Aber ohne Sound
kann man eignetlich nciht von einem vernünftigen TV/Radio
Emfpang reden.

Auch egal. Die Geräten müssen laut Text nicht in der Lage sein etwas auszugeben. Es geht nur um die Eigenschaften Rechner und Internet.

cu

Auch egal. Die Geräten müssen laut Text nicht in der Lage sein
etwas auszugeben. Es geht nur um die Eigenschaften Rechner und
Internet.

Um das etwas zu präzisieren: Es geht um die Empfangsmöglichkeit. Ist die gegeben, wie z.B. bei Deinem ersten Beispiel, schlägt die GEZ zu.

Grüße,

Anwar

Hi,

Aber ohne Sound
kann man eignetlich nciht von einem vernünftigen TV/Radio
Emfpang reden.

wurde ja schon gesagt, aber nochmal anders ausgedrückt: Es geht nicht um die Möglichkeit Rundfunksendungen empfangen zu können (denn dann sind PCs auch heute schon gebührenpflichtigt) sondern um eine Internetverbindung.

Und bitte versuche nicht logisch zu ergründen was die GEZ macht. Die beiden Sachen haben nix gemein.

Linktipp von heute:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75583
„Neue Kritik an GEZ-Gebühren für Internet-Computer“
Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – solcherart ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig.

Grüße,
J~

Hi,

Nicht ganz: Rechner die schnell mit dem Internet verbunden
sind.

Nix schnell. Die Diskussion kam schon auf, als es nur Modems gab.

mfg Ulrich

mal anders gefragt…
Hi,

wird das nicht genau, wie mit den fernsehern?
Der gez-mann darf immer noch nicht in die wohnung; also sagt man einfach, dass man gar keinen pc besitzte. Warum dann DSL??? Geht die nix an PUNKT

Bin schon aufs nächste jahr gespannt…

LG Alex:smile:

Moien

wird das nicht genau, wie mit den fernsehern?

Die Rechte und Pflichten was die Kontrollen, An/Abmeldungen … usw angeht bleiben gleich.

cu

Hi,

wird das nicht genau, wie mit den fernsehern?

Die Rechte und Pflichten was die Kontrollen, An/Abmeldungen
… usw angeht bleiben gleich.

Na, was anderes hab ich ja nicht behauptet. Wie gesagt: das wird wie mit dem fernsehn…

LG Alex:smile:

nochmal nachgefragt…
Hi,

wurde ja schon gesagt, aber nochmal anders ausgedrückt: Es
geht nicht um die Möglichkeit Rundfunksendungen empfangen zu
können (denn dann sind PCs auch heute schon
gebührenpflichtigt) sondern um eine Internetverbindung.

Und bitte versuche nicht logisch zu ergründen was die GEZ
macht. Die beiden Sachen haben nix gemein.

früher war das ja ganz easy. Die bürgerämtern haben (weil sie es durften) der gez erzählt, wenn einer wo einzieht. Da kam dann einer gucken und schon war man in der mühle.

Die andere frage ist: Dürfen die dsl-provider ihre kundendaten weiterleiten???

LG Alex:smile:

Hi

Na, was anderes hab ich ja nicht behauptet. Wie gesagt: das
wird wie mit dem fernsehn…

Wenn de GEZ eh für’s TV zahlst, dann hat sich die PC Sache eh.

MfG
Lilly

total daneben
hallo Lilly

wird wie mit dem fernsehn…

Wenn de GEZ eh für’s TV zahlst, dann hat sich die PC Sache eh.

es gibt Leute, die bewußt keinen Fernseher haben
und die müssen jetzt diese GEZ-Steuer bezahlen

mfg
ED

Wenn de GEZ eh für’s TV zahlst, dann hat sich die PC Sache eh.

es gibt Leute, die bewußt keinen Fernseher haben
und die müssen jetzt diese GEZ-Steuer bezahlen

Das ist keine Steuer sondern eine Gebühr für das Bereithalten von rundfunktauglichen Geräten.

Gruß,
Christian

Hi,

Nix schnell. Die Diskussion kam schon auf, als es nur Modems
gab.

die Gebühr fällt auch für Rundfunkgeräte an, die zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. z.B. unverkabelt im Wohnzimmer rumstehen. Ein Modem stellt eine Internetverbindung schneller her, als die genannten Geräte Empfang bekommen.

Gruß,
Christian

Hi,

Wenn de GEZ eh für’s TV zahlst, dann hat sich die PC Sache eh.

es gibt Leute, die bewußt keinen Fernseher haben
und die müssen jetzt diese GEZ-Steuer bezahlen

Brauchst du auch nicht. Du darfst eben keinen inernetfähigen PC haben und kein UMTS Handy. :wink:

Ist aber kein Trost. Spiel bitte nicht HB-Männchen. Die GEZ Sache ist schon fast 10 Jahre alt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/22516

Und da gab es nichts, was irgendwie nach einer schnellen Datenübergtragung roch. Da gabs Modems, you remember?

http://www.pc-gebuehr.de/diegeraete.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html

mfg Ulrich

Hi,

die Gebühr fällt auch für Rundfunkgeräte an, die zum Empfang
bereitgehalten werden, d.h. z.B. unverkabelt im Wohnzimmer
rumstehen. Ein Modem stellt eine Internetverbindung schneller
her, als die genannten Geräte Empfang bekommen.

Es heißt: zum Empfang bereit gehalten. Das schließt auch das alte Radio im Keller ein, solange es in Ordnung ist. Ob und wie schnell ist nahezu belanglos.

Das Thema GEZ und Gebühr ist fast 10 Jahre alt. Du willst mir jetzt einnreden, daß ein 14400er Fax-Modem irgendwie was mit schnell zu tun hat? Du hast IMHO noch nie mit einem 300er Datenklo gearbeitet oder mit einem 9600er.
Wir reden nicht über heute!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/22516
http://www.heise.de/newsticker/meldung/1094

mfg Ulrich

Es heißt: zum Empfang bereit gehalten. Das schließt auch das
alte Radio im Keller ein, solange es in Ordnung ist. Ob und
wie schnell ist nahezu belanglos.

Das Thema GEZ und Gebühr ist fast 10 Jahre alt. Du willst mir
jetzt einnreden, daß ein 14400er Fax-Modem irgendwie was mit
schnell zu tun hat? Du hast IMHO noch nie mit einem 300er
Datenklo gearbeitet oder mit einem 9600er.
Wir reden nicht über heute!

Wie ich diese ich-hab-recht-Artikebäume liebe. Mit 14.4 baud habe ich auch nicht länger als 30 Sekunden gebraucht. Das Radio im Keller ist hingegen eher nicht „bereitgehalten“ im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.

Gruß,
Christan

Hi Ed

wird wie mit dem fernsehn…

Wenn de GEZ eh für’s TV zahlst, dann hat sich die PC Sache eh.

es gibt Leute, die bewußt keinen Fernseher haben
und die müssen jetzt diese GEZ-Steuer bezahlen

Hab nichts anderes behautet.

MfG
Lilly

Ich hab die Lösung
ich ziehe gerade nach Holland - und schau aus der Ferne zu.
Nicht fair? Klar, streit ich nicht ab.
Aber ich find’s ne gute Lösung.
Aloha - tot ziens - digi

Hallo,

das sollten wir alle tun.

Das hätte die GEZ verdient - und die Holländer auch.

Gruß

Peter

ich ziehe gerade nach Holland - und schau aus der Ferne zu.
Nicht fair? Klar, streit ich nicht ab.
Aber ich find’s ne gute Lösung.
Aloha - tot ziens - digi

Hi Christian.

Es geht mir nicht ums Recht-haben-komme-was-wolle, es geht mir um eine möglichst differenzierte Betrachtung dieses Problemes.

Das Radio im Keller ist hingegen eher nicht „bereitgehalten“
im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.

Wenn der Keller 20 Stockwerke unter dir liegt, dann evtl. ja, ansonsten nein. Die Definition „zum Empfang bereithalten“ ist ja recht schwammig und darf/kann mehr oder weniger großzügig interpretiert werden. Da die Gebühreneintreiber auf Provisionsbasis arbeiten, kannst du dir deren Definition hoffentlich gut ausmalen.

Auch „ohne erheblichen Aufwand“ ist solch ein Schwämmchen, das Ärger auslösen kann.

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…
Was bedeutet „zum Empfang bereithalten“?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.

http://www.meisen.info/?p=183
Nach der gesetzlichen Definition im Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es, so das Verwaltungsgericht Frankfurt, ausschließlich darauf an, dass das entsprechende Gerät objektiv technisch ohne weiteres für den Empfang benutzt werden könne. Dies löse die Zahlungspflicht aus.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,4241…

Wenn du dir einen 60 EURO Videorekorder bei Aldi kaufst, dann besteht schon die Gebührenpflicht. Der hat einen Empfangsteil. Ob du eine Antenne hast oder nicht, ist nahezu unerheblich. Selbst wenn du dir keine Set-top-Box Box für DVB-T kaufen möchtest, dann ändert sich laut GEZ nichts an der Gebührenpflicht.

Wobei die GEZ wirklich nicht der Schuldige ist. Das sind die Prügelknaben, die die Gebühren, die die Politik beschlossen hat, eintreiben _müssen_. Ob es uns gefällt oder nicht.

Es gibt aber auch schon Ansätze für Alternativen:
http://www.hagen-kluck.de/medien.html

Otto Normal TV Gucker ist davon nicht betroffen, aber im gewerblichen Sektor ist das eine Zumutung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75641

Denn der fast-Zwang, über ELSTER Anmeldungen für Steuern elektronisch zu übermitteln, löst praktisch die Gebührenpflicht aus.

mfg Ulrich