Die GEZ-Homepage bietet die Antworten: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…
_Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?
Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt.
Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt € 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. € 265 für die neuen Bundesländer._
Das ist wohl eher egal. Wenn die alte Dame vorher bezahlen mußte, wird sie durch den Umzug nicht plötzlich weniger Einkommen haben und dann befreit werden.
Das ist wohl eher egal. Wenn die alte Dame vorher bezahlen
mußte, wird sie durch den Umzug nicht plötzlich weniger
Einkommen haben und dann befreit werden.
Oft wisssen alte Damen (und junge Studenten) gar nicht, dass sie eine Chance auf Befreiung haben.
Und die GEZ sagt es ihnen natürlich nicht. ;-(
…und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für
Haushaltsangehörige übersteigt.
Da liegt sie zwar drüber, aber die von Euch empfohlene Lektüre hat mich immerhin drauf gebracht, dass sie, wenn sie eine Pflegestufe bekommt, auch gebührenfrei wird.