ein Paar lebt zusammen in einer Wohnung (Lebensgemeinschaft, nicht verheiratet). Die Partnerin bekommt zum Beginn dieses Jahres die ersten drei Monate Rundfunkbeitrag vom Konto abgebucht (Einzugsermächtigung); der Mann bekommt eine Zahlungsaufforderung zugeschickt (zahlt nur per Überweisung).
– Wie kann der Mann nun die Zahlungen einstellen? Reicht ein Standardbrief an die GEZ, dass schon durch seine Freundin bezahlt wird, oder muss er andere Schritte einleiten?
– Was passiert bei Nichtbezahlen?
Ich bin kein Rechtswissender , aber für mich trifft das selbe zu.
Ich habe mich vor der Umstellung der Gebührenordnung auf der GEZ Seite informiert .
Da hiess es , das die Information über ein zusammenlebendes Paar VOR dem Stichtag 31.12.2012 als Formlosen Schriftsatz eingegangen zu sein hat.
D.h. nach deren Statuten hätte der jetzt vorgeschlagene Schriftsatz vor dem 31.12.2012 bei der GEZ auf dem Tisch liegen müssen.
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die ersten 3 Monate sind zu bezahlen.
Ich habe das so gemacht , der Schriftsatz mit GEZ -Nummer der Partnerin lag bei denen noch vor Weihnachten auf dem Tisch.
…was die aber nicht daran gehindert hat , mir dann anfang 2013 ein Schreiben mit Gerichtsandrohung usw usw geschickt haben , das ich denen angeblich seit 2009 keine GEZ bezahlt habe ( allerdings für eine Anschrift in der ich nie gewohnt habe )
Also ganz Grün sind die da auch nicht !
ja, aber da jeder haushalt NUR 1 mal zahlen muss müsste man jederzeit eigentlich die zweitzahlung kündigen können !?
sonst wäre man ja im nachteil was nicht sein kann.
müsste die behörde nicht auch selbst prüfen ob man an dieselbe adresse 2 oder gar mehr rechnungen oder abbuchen getätigt hat ?
was passiert nun wenn man der behöre ein brief zukommen lässt und die rechnung nicht bezahlt ? eigentlich ja nix, da im prinzip nur 1 mal zu bezahlen ist und bei der frau ja abgebucht wurde
D.h. nach deren Statuten hätte der jetzt vorgeschlagene
Schriftsatz vor dem 31.12.2012 bei der GEZ auf dem Tisch
liegen müssen.
Korrekt
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die ersten 3
Monate sind zu bezahlen.
Das ist falsch. Für Januar muss bezahlt werden weil man sich nicht rückwirkend abmelden kann. Wenn man sich im Januar abmeldet muss man für Februar und März nicht zahlen.
Also einfach auf der Seite der GEZ das Abmeldeformular zum 31.01.2013 ausfüllen und als Abmeldegrund angeben: „Es wird zusammen mit Teilnehmer xxx-xxx-xxx ein Haushalt bewohnt. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss pro Haushalt nur einmal gezahlt werden.“
Wenn schon gezahlt wurde, dann bekommt man die Beiträge für Februar und März zurück.
Wenn noch nicht gezahlt wurde einfach den Betrag auf 17,98€ korrigieren und für Januar bezahlen. Zusammen mit der Abmeldung sollte das Konto dann ausgeglichen sein.
Also einfach auf der Seite der GEZ das Abmeldeformular zum
31.01.2013 ausfüllen und als Abmeldegrund angeben: „Es wird
zusammen mit Teilnehmer xxx-xxx-xxx ein Haushalt bewohnt. Laut
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss pro Haushalt nur einmal
gezahlt werden.“
ja, schön, leider finde ich nirgends ein abmeldeformular. kann man auch selbst ein brief schreiben ?
– Wie kann der Mann nun die Zahlungen einstellen? Reicht ein Standardbrief an die GEZ, dass schon durch seine Freundin bezahlt wird, oder muss er andere Schritte einleiten?
Nein, genau so ein Brief mit Angabe der Teilnehmernummer der Partnerin (oder heißt das jetzt auch anders?) reicht vollkommen aus. Er muss sich nicht abmelden. Mit der Überweisung des Beitrags der Partnerin hat der Haushalt seine Pflicht schon erfüllt. Es gibt also nichts, wovon sich jemand abmelden müsste. Und da es das nicht gibt, musste das naturgemäß auch nicht bis zum 31.12.2012 erfolgt sein. Das ist jetzt einfach Pech und unnötiger Aufwand für den Beitragsservice.
– Was passiert bei Nichtbezahlen?
Na man wird noch ein paar Mal Post bekommen und die werden wohl mal ein Mahnverfahren einleiten. Spätestens dann muss man reagieren.
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die ersten 3
Monate sind zu bezahlen.
Das ist falsch. Für Januar muss bezahlt werden weil man sich
nicht rückwirkend abmelden kann. Wenn man sich im Januar
abmeldet muss man für Februar und März nicht zahlen.
Das ist falsch, auch für Januar muss nicht bezahlt werden, siehe RBStV.