Guten Morgen Valentina,
nachstehen einmal die Bestimmungen zur abGEZockt Anmeldung/Abmeldung, die für Sie massgeblich sind.
Danach wird tatsächlich nicht vorgeschrieben, dass die Abmelund nur über ein entsprechendes Formular der abGEZockt erfolgen kann.
Massgeblich ist, dass (auch) bei einer formlosen Abmeldung die in „§ 3“ Rundfunkgebührenvertrag aufgeführt sind.
>>Die monatliche Gebührenhöhe
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr) 5,76 EUR
für 3 Monate 17,28 EUR
Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät 17,98 EUR
für 3 Monate 53,94 EUR
https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#7
Wie kann ich mich bei der GEZ abmelden?
Gerade bei der Abmeldung kommt es immer wieder zu Problemen. Hier verlangt die GEZ, dass ein konkretes Ereignis benannt wird (wie z. B. Verschenken der Geräte oder Entsorgung derselben durch die Müllabfuhr etc.), das dazu geführt hat, dass keine Empfangsgeräte mehr bereitgehalten werden. Die bloße Angabe, keine Geräte mehr bereitzuhalten, wird in der Regel nicht akzeptiert.
Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Art und Weise, in welcher die GEZ versucht, bei der Abmeldung die Daten dritter Personen, mit denen der Gebührenpflichtige zusammenzieht oder an die er seine Geräte weitergegeben hat, zu erheben. Durch die Gestaltung und Formulierungen in den entsprechenden Fragebögen werden die Betroffenen geradezu gedrängt, Daten Dritter preiszugeben. Tatsächlich besteht dazu aber keinerlei rechtliche Verpflichtung; vielmehr ist die Erhebung der Daten hinter dem Rücken der betroffenen Personen datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es muss also nicht mitgeteilt werden, mit wem man zusammenzieht oder an wen man das Radio verschenkt hat.
Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.
In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.
Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.
Ausnahmen:
Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.
Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.
Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.
Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt.
eMail: [email protected] (Eiongangsbestätigung erfolgt automatisch von der abGEZockt als Antwort auf eine eingegangene Mail)
An den fälligen Rundfunkgebühren auf Ihrer Rechnung/Mahung können Sie sehen, welche Geräte (Radio und TV) etc. Sie ggf. angemeldet haben. Vergleichen Sie dazu die zitierten Gebührenvorgaben der abGEZockt.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sonst melden Sie sich doch einfach noch einmal.
Da einen Antwort auf meine letzte Mail hier noch nicht vorliegt, kann ich Ihnen an dieser Stelle keinen Entwurf eines Abmeldeschreiben beifügen.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah