Gez abmeldung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich möchte mich von der GEZ abmelden, da ich wieder überwiegend bei den Eltern wohne und in meinem zweiten Wohnsitz auch tatsächlich keine Geräte mehr stehen habe! Jedoch ist bei mir das Problem, dass ich schon vergessen habe, was ich so bei meiner Anmeldung angab. Ich weiß jetzt nicht welche Geräte ich nun abmelden soll!?! Ich habe gehört, dass wenn ich ein Gerät abmelde, welches nun garnicht angemeldet war, krieg ich mächtigen Stress mit GEZ!! Meine frage ist nun, wie finde ich es raus?? Kann ich da so einfach anrufen und fragen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Tipp geben könnten, wie ich meine Ratlosigkeit bei der GEZ begründen soll? Zur meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich in der angemeldeten Zeit sowieso wegen meinem Bafög von den GEZ-Gebühren befreit war!!

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe!

mfg Valentina

Dann ist das doch alles kein Problem.
Teile der GEZ nur mit, dass du deine Wohnung keine Geräte mehr stehen hast und somit alles abmeldest.
Ich könnte auch nicht mehr sagen was ich angemeldet habe und was nicht, das sich das im Laufe des Lebens x-mal geändert hat.
Wichtig ist ist nur - Rundfunk allein und/oder mit Fernsehen. Wieviel Geräte - das ist in einem Haushalt völlig egal. Beim vollen Satz von ca. 17 Euro pro Monat ist alles drin, Fernsehen, Radio, Handy, Computer mit Internet - an jeder Zimmerecke drei.
Wenn du allerdings die Geräte in die Wohnung deiner Eltern schaffst - könnte dir die GEZ damit kommen - eigener Hausstand - eigene GEZ - beuge dem vor und verschenke deine Geräte an deine Eltern, da ihre gerade kaputt gegangen sind oder so… Wenn du dann auf den Geräten deiner Eltern schaust und siehst - keine GEZ.
viel Glück - Gruss Barbara Natzschka


Guten Abend Valentina,

na, wenn Sie mich da nicht mal etwas in Verlegenheit bringen :smile: Aber ich werde mich bemühen, Ihre Frage zu beantworten. Dafür werde ich aber erst einmal einige Infos an Land ziehen, insbesondere, wie die Abmeldeformulare der abGEZockt aussehen und was die beinhalten.
Eigentlich sollte normalerweise die Angabe genügen, dass keinerlei Geräte mehr bereitgehalten werden, da Sie wieder bei hren Eltern wohnen und diese jedenfalls abGEZockt-Gebvhren bezahlen.
Aber weil man bei der abGEZockt ja nie so richtig weiss, mache ich mich lieber mal vorher sicherheitshalber schlauer und melde mich morgen oder spätestens übermorgen mit der zutreffenden Antwort wieder bei Ihnen.
Ein Tipp für die Zukunft: Immer (!) eine Kopie machen und diese so lange verwahren, wie der Sachverhalt aktuell ist, dann sollte es solche Überraschungsverlegenheiten auch nicht (mehr) geben :smile:

Was steht denn evl. auf dem Befreiungsbescheid wegen BaföG (über ggf. angemeldete Geräte)drauf und wie lange läuft der aktuelle Bereiungsbescheid jetzt noch?

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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Ich würde einfach nur ein fernsher und ein radio abmelden. Wenn noch mehr abzumelden ist, melden die sich schon.

Gruß, Sabine

Hallo,

In der Befreiungsbescheid ist einfach nur ein Bafög bescheid gewesen, also hat mit der GEZ nichts zutun… und ab den nächsten Semester bekomme ich halt kein Bafög mehr, deswegen kann ich mich auch nicht mehr von den Gebühren so leicht befreien!!

Ich muss mich so schnell wie möglich jetzt davon abmelden, weil ich schon eine unangenehme Rechnung, unter anderem auch für August, bekommen habe. Schafe ich es noch in diesem Monat mich abzumelden, fällt der August zumindestens weg!

Ich danke für Ihre Hilfe und bin immer wieder froh, dass es diese Seite gibt!!!

lg Valentina


Guten Tag Valentina,
das ist schon richtig, der BaföG-Bescheid selbst hat zwar nix mit der Befreiungsbescheid der GEZ müsste eigentlich mit dem Ablaufdatum des BaföG ebenfalls ablaufen, da er sich ja auf dem BaföG-Bewilligungsabschnitt bezieht, bzw. darauf beruht.

Die August-Rechnung der abGEZockt können Sie ruhig vergessen, mur keine Panik deswegen.

Irgendwann im Laufe des heutigen Abend geht meine Antwort an Sie raus - und weil man ja die abGEZockt sogar per eMail erreichen kann (und von denen sogar auch eine Eingangsbestätigung für eingegangene eMails bekommt!) würden die die Abmeldung in jedem Falle rechtzeitig zum Abschnittsablauf vorliegen haben (also 31.07.2010).
Ausserdem ist das Wetter viel zu warm, um sich auch noch zusätzlich völlig unnötigen Stress wegen der abGEZockt zu machen. Also immer schön ruhig bleiben und entspannen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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Hallo Valentina,

Sie schreiben, dass Sie bereits die abGEZocktRechnung für den Monat August erhalten haben.
Wie hoch lautet der für den Monat Aug. von der abGEZockt angegebene Betrag, der für 08/2010 zu zahlen sei?

Anhand des genauen Monatsbetrages könnte man ggf. auf die angemeldet gewesenen Geräte eine Schlussfolgerung ziehen.

Sie können aber auch mal versuchen, der abGEZockt eine Kopie Ihres damaligen Anmeldeantrages zu entlocken, in dem Sie einfach eine eMail an: [email protected] schreiben und darin mitteilen, dass infolge Ihres Umzuges Ihr Schnellhefter mit den GEZ-Unterlagen abhanden gekommen sei. Sie würden daher darum bitten, dass man Ihnen von Ihrem damaligen Antrag auf Befreiung und des entsprechenden Befreiungsbescheides kurzfristig eine Kopie zusenden möge.

Vorsorglich werde ich Ihnen heute Abend noch eine formlose Abmeldung formulieren, mit der Sie sich - jedenfalls zur Fristwahrung - bei denen abmelden können.
Ich werde ausserdem jetzt noch prüfen, ob eine Abmeldung mit Formular rechtlich zwingend vorgeschrieben ist, oder ob eine Abmeldung auch in „anderer Form“ z.B. form(ular)los möglich ist.

Jedenfalls müsste die abGEZockt auf eine formlose Abmeldung in jedem Falle reagieren, so dass die Frist für eine Abmeldung (bis zum 30.07.2010) in jedem Fall gewahrt wäre.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah


Guten Morgen Valentina,

nachstehen einmal die Bestimmungen zur abGEZockt Anmeldung/Abmeldung, die für Sie massgeblich sind.
Danach wird tatsächlich nicht vorgeschrieben, dass die Abmelund nur über ein entsprechendes Formular der abGEZockt erfolgen kann.
Massgeblich ist, dass (auch) bei einer formlosen Abmeldung die in „§ 3“ Rundfunkgebührenvertrag aufgeführt sind.

>>Die monatliche Gebührenhöhe

Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein
Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio und neuartiges Rundfunkgerät
(Grundgebühr) 5,76 EUR
für 3 Monate 17,28 EUR

Fernsehgerät
Fernsehgerät und Radio
Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät 17,98 EUR
für 3 Monate 53,94 EUR

https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#7

Wie kann ich mich bei der GEZ abmelden?

Gerade bei der Abmeldung kommt es immer wieder zu Problemen. Hier verlangt die GEZ, dass ein konkretes Ereignis benannt wird (wie z. B. Verschenken der Geräte oder Entsorgung derselben durch die Müllabfuhr etc.), das dazu geführt hat, dass keine Empfangsgeräte mehr bereitgehalten werden. Die bloße Angabe, keine Geräte mehr bereitzuhalten, wird in der Regel nicht akzeptiert.

Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Art und Weise, in welcher die GEZ versucht, bei der Abmeldung die Daten dritter Personen, mit denen der Gebührenpflichtige zusammenzieht oder an die er seine Geräte weitergegeben hat, zu erheben. Durch die Gestaltung und Formulierungen in den entsprechenden Fragebögen werden die Betroffenen geradezu gedrängt, Daten Dritter preiszugeben. Tatsächlich besteht dazu aber keinerlei rechtliche Verpflichtung; vielmehr ist die Erhebung der Daten hinter dem Rücken der betroffenen Personen datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es muss also nicht mitgeteilt werden, mit wem man zusammenzieht oder an wen man das Radio verschenkt hat.

Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.

In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.

Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.

Ausnahmen:

Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.

Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.

Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.

Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.

Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt.

eMail: [email protected] (Eiongangsbestätigung erfolgt automatisch von der abGEZockt als Antwort auf eine eingegangene Mail)

An den fälligen Rundfunkgebühren auf Ihrer Rechnung/Mahung können Sie sehen, welche Geräte (Radio und TV) etc. Sie ggf. angemeldet haben. Vergleichen Sie dazu die zitierten Gebührenvorgaben der abGEZockt.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sonst melden Sie sich doch einfach noch einmal.
Da einen Antwort auf meine letzte Mail hier noch nicht vorliegt, kann ich Ihnen an dieser Stelle keinen Entwurf eines Abmeldeschreiben beifügen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Ihr Engagement ist einfach unglaublich!! Ich danke Ihnen vielmals für Ihre ausführliche Hilfe! Aus Ihrer letzten Nachricht konnte ich tatsächlich die Geräte ausrechnen und nun habe ich gerade die Abmeldung per Post geschickt. Mit Einschreiben mit Rückschein :smile:)) und natürlich Kopien von allem gemacht!!
Ich hoffe, die Abzocker werden mich somit in Ruhe lassen und nicht das ganze verkomplizieren!
Soweit da was neues gibt, sag ich Ihnen unbedingt bescheid… ich denke Sie möchten ja auch wissen, ob es nun geklappt hat oder nicht :wink:?

Also nochmals vielen vielen dank für Ihr Interesse an meinem Problem :smile:)

lg Valentina


Guten Tag Valentia,

vielen Dank für die Mail. Ich freue mich immer wieder, wenn mein Rat einem armen abGEZockt-Geschädigten hilfreich war. Aber gegen diese einsichtsresistenten Strassenräuber muss man sich einfach zur Wehr setzen - oder sich gnadenlos abzocken lassen.

Über ein evl. weiteres Feedback würde ich mich natürlich freuen. Und über eine positive (Sternchen-)Bewertung / Empfehlung bei wer-weiss-was natürlich auch, wenn Sie wollen :smile:

Ihnen noch ein angenehmes (langes) Wochenende,

mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

[nicht verzagen, Mensah fragen]

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Hallo,

Also wie versprochen melde ich mich, um über meinen Erfolg Sie zu informieren :smile:) es hat tatsächlich geklappt, GEZ hat mich gekündigt und den letzten Monat nicht mitgerechnet!

Ich danke Ihnen allen für Ihre Hilfe!!

Als ich mein Abmeldebrief geschrieben habe, bin ich bei meinen Recherchen auf diese Seite gestoßen >>>> http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=96905
Dort gibt es sehr hilfreiche Tipps und gute Aufklärung über GEZ- Vorgehensweisen!!

Also falls noch jemand mit solchen Fragen kommt, würde ich diese Seite sehr empfehlen!!

lg Valentina


Guten Abend Valentina,

danke für das Feedback.
Ich freue mich jedesmal, wenn wieder jemand gegen die abGEZockt einen Erfolg errungen hat. Wie man einmal mehr sieht, es lohnt sich immer, gegen die abGEZockt zu kämpfen.

In diesem Sinne,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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