Wie ist die Sachlage wenn seit den Änderungen zu Jahresbeginn 2013 noch keine Zahlungsaufforderung eingegangen ist. Muss sich der Wohnungsinhaber darum kümmern oder muss die GEZ sich bei den Beitragszahlern melden und eine Rechnung stellen? Wenn bisher keine Geräte im Haushalt sind, die Adresse, also Haushalt, aber schon bekannt ist, muss die GEZ die Haushalte schriftlich informieren und aufklären wie der Wohnungsinhaber vorgehen soll um seiner Zahlungspflicht nachkommen zu können oder muss sich der Wohnungsinhaber selber darum kümmern dass er zahlen darf? Besteht die Gefahr einer Nachzahlung bis rückwirkend zum Jahresanfang?
Hallo!
eine "Gefahr der Nachzahlung " ab Januar 2013 besteht nicht.
Man muss definitiv nachzahlen,auch wenn man sich erst im April oder Mai anmeldet und vorher noch nie GEZ gezahlt hatte(weil ohne Empfangsgeräte).
Man wird aber auch angeschrieben und zur Zahlung des Haushaltsbeitrags aufgefordert. Da die GEZ keine Kundendaten hat,muss sie erst über die Meldedaten der Einwohnermeldeämter die neu Zahlungspflichtigen ermitteln,das wird halt dauern oder ist verloren gegangen. Aber nicht vergessen !
Es hat aber keinen Sinn zu warten,selbst anmelden ist angeraten.
mfG
duck313
Hallo!
eine "Gefahr der Nachzahlung " ab Januar 2013 besteht nicht.
Also muss man nicht ab Januar nachzahlen?!
Man muss definitiv nachzahlen,auch wenn man sich erst im April
oder Mai anmeldet und vorher noch nie GEZ gezahlt hatte(weil
ohne Empfangsgeräte).
Also muss man doch nachzahlen?
[…]
Es hat aber keinen Sinn zu warten,selbst anmelden ist
angeraten.
Ich sehe (zumindest für Leute, die mit Geld umgehen, Rücklagen bilden, und sich auch über micktige Zinsen freuen können) aber auch keinen Sinn darin, freiwillig tätig zu werden.
Gruß
T.
Hallo!
Kann man das in Anführungszeichen gesetzte „Eine Gefahr besteht nicht“ falsch verstehen ? Hatte ich nicht gedacht,aber gut.
Es besteht doch auch keine Gefahr. Gefahr bestünde,wenn man durch irgendeine Handlung oder Unterlassung entweder nachzahlen muss oder nicht.
DIESE Gefahr besteht nicht.
Es besteht seit Inkrafttreten des Haushaltsbeitrags Zahlungspflicht und Nachzahlungspflicht ab Januar 2013.
mfG
duck313
Hallo!
eine "Gefahr der Nachzahlung " ab Januar 2013 besteht nicht.
Also muss man nicht ab Januar nachzahlen?!
Man muss definitiv nachzahlen,auch wenn man sich erst im April
oder Mai anmeldet und vorher noch nie GEZ gezahlt hatte(weil
ohne Empfangsgeräte).Also muss man doch nachzahlen?
[…]
Es hat aber keinen Sinn zu warten,selbst anmelden ist
angeraten.Ich sehe (zumindest für Leute, die mit Geld umgehen, Rücklagen
bilden, und sich auch über micktige Zinsen freuen können) aber
auch keinen Sinn darin, freiwillig tätig zu werden.
Kann man das in Anführungszeichen gesetzte „Eine Gefahr
besteht nicht“ falsch verstehen ? Hatte ich nicht gedacht,aber
gut.
Jetzt erschließt es sich mir was Du meinst. Zumal ja auch Deine Anführungszeichen nur bei -Gefahr der Nachzahlung- gesetzt waren, bei -besteht nicht- sehe ich schomal gar keinen Hinweis auf Ironie.
Es besteht doch auch keine Gefahr. Gefahr bestünde,wenn man
durch irgendeine Handlung oder Unterlassung entweder
nachzahlen muss oder nicht.
DIESE Gefahr besteht nicht.Es besteht seit Inkrafttreten des Haushaltsbeitrags
Zahlungspflicht und Nachzahlungspflicht ab Januar 2013.
na damit ist ja nun alles klar!
Gruß
T.