GEZ Anfrage mit falschem Namen - Auskunftpflicht?

Hallihallo,

ich habe mal eine Frage an Euch, wie man sich bei dem folgenden Procedere Verhalten soll.

Herr M. hat ein Schreiben der GEZ im Briefkasten, dass die Meldebehörde einen Umzug mitgeteilt habe und er nun Auskunft geben möge ob und welche Rundfunkempfänger er bereit hält. Der Haken an der Sache ist dass das Schreiben zwar auf den Vornamen aber nicht auf den Nachnamen von Herrn M. lautet. Das erste Schreiben der GEZ wurde von Herrn M. aus versehen geöffnet, die folgenden jedoch gleich mit dem Vermerk „Unbekannt“ zurück geschickt.

Anzumerken ist, dass Herr M. eine Verwandte mit genau diesem Nachnamen betreut, die aber nicht bei Ihm wohnt. Deshalb hat Herr M. ein kleines Schild am Briefkasten auf dem aber ausdrücklich steht dass es sich eine Betreuung handelt.

Einige Zeit später steht ein GEZ-Mitarbeiter vor der Tür und Fragt ob er Herr S. (der falsche Name) sei. Herr M. widerspricht, zeigt auch kurz den Ausweis und erklärt dass die angegebene Person hier nicht wohnt. Doch der GEZ-Mitarbeiter verlangt, dass dann halt Herr M. Auskunft geben soll welche Geräte er bereit hält und wird dabei auch immer massiver (Fuß in die Tür stellen).

Es geht weniger um die Frage der Auskunft als solches, doch ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Auskunft aufgrund eines fehladressierten Schreibens erteilt werden soll.
Im übrigen drängt sich der Verdacht auf, dass die GEZ die Personalien garnicht von der Meldebehörde hat sondern sich selbst aus dem Vornamen von Herrn M. und dem Nachnamen des Betreuten zusammen gesetzt hat.

Besteht in einem solchen Fall überhaupt Auskunftspflicht?
Und muss Herr M. sich ein solches Verhalten bieten lassen? Ein bisschen ironisch gefragt, wenn Herr M. die Tür zugehauen hätte und der Fuß steckt dazwischen, wer haftet dann :wink:?

Gruß
Daniel

Im übrigen drängt sich der Verdacht auf, dass die GEZ die
Personalien garnicht von der Meldebehörde hat sondern sich
selbst aus dem Vornamen von Herrn M. und dem Nachnamen des
Betreuten zusammen gesetzt hat.

So wird es wahrscheinlich gewesen sein. Ist auch schon vorgekommen, dass Leute den Namen ihres Hundes aus Spaß auf dem Briefkasten stehen hatten. Irgendwann bekam dann der Hund nette Post von der GEZ. Die GEZ „Mitarbeiter“ gehen durchaus durch ihren Bezirk und klappern die Briefkästen ab.

Besteht in einem solchen Fall überhaupt Auskunftspflicht?

Nein

Und muss Herr M. sich ein solches Verhalten bieten lassen?

Nein

Rechtlich kann ich dir nicht viel raten, außer dass man am besten ein ausdrückliches Schreiben aufsetzen sollte, in dem steht, dass es die Person XX nicht gibt und man darauf besteht dass Kontrollbesuche und Schreiben unterlassen werden, ansonten würde man sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

Gruß

Samira

Hallo,

Besteht in einem solchen Fall überhaupt Auskunftspflicht?

Nein

Ja. Auskunftspflicht (und Anmeldepflicht) besteht, wenn anmeldepflichtige Geräte vorhanden sind. Und davon gehe ich jetzt einfach mal aus.
Allerdings besteht diese Auskunftspflicht natürlich nicht gegenüber irgendwelchen Leuten, die den Fuß in die Tür stellen (das würden die bei mir auch nur einmal versuchen), sondern gegenüber der GEZ.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Allerdings besteht diese Auskunftspflicht natürlich nicht
gegenüber irgendwelchen Leuten, die den Fuß in die Tür stellen
(das würden die bei mir auch nur einmal versuchen),

Was würdest du dagegen tun?

liebe Grüße
Jasmin

Hallo Daniel,

Fuß in die Tür stellen

Das könnte IMHO schon Hausfriedensbruch sein.
Vielleicht könnte sich ein RA dazu mal äussern…

Grüße von
Tinchen

Hallo,

… Leuten, die den Fuß in die Tür stellen
(das würden die bei mir auch nur einmal versuchen),

Was würdest du dagegen tun?

die Tür schließen. Unsere Haustür ist schwer und stabil und hat harte Kanten. Und sehr viel Wucht, wenn man ein wenig Anlauf nimmt.

Wenn das nicht reicht, trete ich drauf. Heftig. Mit dem Hacken.

Ach ja, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommt übrigens auch noch dazu.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Allerdings besteht diese Auskunftspflicht natürlich nicht
gegenüber irgendwelchen Leuten, die den Fuß in die Tür stellen
(das würden die bei mir auch nur einmal versuchen),

Was würdest du dagegen tun?

das ist ne Besitzstörung und dieser kann ich mich auch mit Gewalt ;-9 erwehren. Nazulesen im BGB.

Gruß Katie

liebe Grüße
Jasmin

Hallo,

Allerdings besteht diese Auskunftspflicht natürlich nicht
gegenüber irgendwelchen Leuten, die den Fuß in die Tür stellen
(das würden die bei mir auch nur einmal versuchen),

Was würdest du dagegen tun?

Hände nehmen und den Typen rausschieben.
Notfalls die Gesprächslautstärke bis zum Gebrüll steigern.

Gruss,
TR

Hallo Loderunner!

Endlich mal wieder ein Beitrag, über den man von Herzen lachen kann.

Wenn es so weit ist, ruf mich an, ich komme dann und gucke zu.

Grüße

Andreas