GEZ anmelden ohne Geräte anzugeben?

Hi,
ich bekomme seit zwei Monaten Briefe von der GEZ die von mir natürlich wollen, dass ich meine Rundfunkgeräte angebe. Nun wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern und mache eine Ausbildung (bekommen aber kein BAB). Die Miete kann ich hoffentlich bald mit Wohngeld vom Staat zahlen, denn im Moment lebe ich noch von meinen Ersparnissen plus Kindergeld und „Taschengeld“ von meinen Eltern. Demnach habe ich nicht allzu viel Geld locker, um noch 18 Euro für GEZ raus zu hauen.

Nun ist meine Frage, ob ich mich bei der GEZ anmelden soll und einfach angebe, dass ich keine Geräte in meiner Wohnung habe oder erst gar nicht auf die Briefe antworten soll.
Ich mein, da ich eh ab nächstes Jahr zahlen muss mit deren neuen System, würd ich mir gern die 72 Euro für dieses Jahr noch ersparen.

Gruß,
Felix

Das ist ein Riesengroßer Dummfang - die Meldung für Geräte die man nicht hat.
Das würde ich auf keinen Fall tun. Wenn ich kein Auto habe muß ich auch nicht der KFZ - Steuer mitteilen, das ich kein Auto habe. Oder als Nicht-Kirchen-Mitglied schreibe ich der Kirche auch keinen Brief über meine Nicht-Mitgliedschaft. Melde erst wenn du was zu melden hast, alles andere ist Dummfang und Datensammelei.
Nächstes Jahr neues System - daran glaube ich nicht - das neue System hat zu viele Haken und ist ungerecht.Da werden noch ganze Völkerstämme Sturm laufen und Klagen einreichen. Das ist erst mal eine Idee, aber die Umsetzung ist noch in weiter Ferne und bestimmt nicht so wie es jetzt geplant ist.
Bleibe also ganz entspannt und schmeiß die Briefe in den Müll. Bei der Gelegenheit kannst du mal sehen für was die GEZ so u. a. augegeben wird - für Porto.
Gruss Barbara Natzschka

HAllo FELIX !
Schau mal bei gez.de nach. Hier die entscheidenen Passagen, ist also einkommensabhängig. Evtl. Gebührenbefreiungsantrag stellen…Gruss Dirk
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?

Rundfunkgeräte von Schülern, Studenten und Auszubildenen:
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden außerhalb des elterlichen Haushalts (z. B. am Ausbildungsort, Hochschulort, Internat) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrich tet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (287 Euro seit 1. Juli 2009), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.