wenn der GEZ-Beauftragte ein Schreiben hinterlässt, nachdem er persönlich versucht hatte (in der Wohnung) Kontakt aufzunehmen, muss man sich dann bei dem Beauftragen melden?
Und in dem Schreiben steht, dass man sich zurück melden soll.
wenn der GEZ-Beauftragte ein Schreiben hinterlässt, nachdem er
persönlich versucht hatte (in der Wohnung) Kontakt
aufzunehmen, muss man sich dann bei dem Beauftragen melden?
Nein. Auch nicht wenn es zum 3. Mal innerhalb weniger Wochen passiert (wie z.B. in MA).
Und in dem Schreiben steht, dass man sich zurück melden soll.
Na und. Da könnte ja jeder X-Beliebige irgendwem Zettel in den Briefkasten legen.
Insofern du der Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße Nichtmeldung nichtvorhandener Empfangsgeräte oder durch ordnungsgemäße Meldung vorhandener Empfangsgeräte im Sinne des geltenden Rundfunkstaatsvertrags nachgekommen bist, ist damit deine Arbeit erledigt. Bis zur nächsten An- oder Abschaffung eines Geräts.
Insofern du der Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße
Nichtmeldung nichtvorhandener Empfangsgeräte oder durch
ordnungsgemäße Meldung vorhandener Empfangsgeräte im Sinne des
geltenden Rundfunkstaatsvertrags nachgekommen bist, ist damit
deine Arbeit erledigt. Bis zur nächsten An- oder Abschaffung
eines Geräts.
Diesen Satz verstehe ich nicht 100% ist ein bisschen Tricky von dir geschrieben :=).
der GEZ-Mann hat genausoviel Rechte, wie jeder andere auch: nämlich gar keine. Du bist auf keinen Fall verpflichtet, ihm irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Er kann nicht einmal irgendetwas unternehmen, wenn man ihm Hausverbot erteilt.
Natürlich ist man verpflichtet, Rundfunk- oder Fernsehgeräte anzumelden, wenn man welche besitzt, aber wenn man keine hat, ist man zu gar nichts verpflichtet. Weder gegenüber der GEZ, noch zu irgendwelchen Leuten, die angeblich von der GEZ kommen. Dann braucht man weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Auskünfte geben.
Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße Nichtmeldung
nichtvorhandener Empfangsgeräte
Ist zu einer solchen Auskunft jemand verpflichtet?
Nein, zur Nichtmeldung nichtvorhandener Geräte ist man nicht verpflichtet. Man kann auch melden, dass man keine Geräte hat, wenn man Zeit und Lust hat.
Die TV-Karte schafft die Voraussetzung, dass für den PC ein Gebührensatz nicht wie für neuartiges Empfangsgerät, sondern wie für einen herkömmlichen Fernseher berechnet wird.