GEz anmelden

Hallo,

wenn der GEZ-Beauftragte ein Schreiben hinterlässt, nachdem er persönlich versucht hatte (in der Wohnung) Kontakt aufzunehmen, muss man sich dann bei dem Beauftragen melden?

Und in dem Schreiben steht, dass man sich zurück melden soll.

Danke euch für die Rückantworten im Voraus.

Mit besten Grüßen

Nein

wenn der GEZ-Beauftragte ein Schreiben hinterlässt, nachdem er
persönlich versucht hatte (in der Wohnung) Kontakt
aufzunehmen, muss man sich dann bei dem Beauftragen melden?

Nein. Auch nicht wenn es zum 3. Mal innerhalb weniger Wochen passiert (wie z.B. in MA).

Und in dem Schreiben steht, dass man sich zurück melden soll.

Na und. Da könnte ja jeder X-Beliebige irgendwem Zettel in den Briefkasten legen.

Insofern du der Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße Nichtmeldung nichtvorhandener Empfangsgeräte oder durch ordnungsgemäße Meldung vorhandener Empfangsgeräte im Sinne des geltenden Rundfunkstaatsvertrags nachgekommen bist, ist damit deine Arbeit erledigt. Bis zur nächsten An- oder Abschaffung eines Geräts.

Gruß

Stefan

Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße Nichtmeldung
nichtvorhandener Empfangsgeräte

Ist zu einer solchen Auskunft jemand verpflichtet?

Insofern du der Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße
Nichtmeldung nichtvorhandener Empfangsgeräte oder durch
ordnungsgemäße Meldung vorhandener Empfangsgeräte im Sinne des
geltenden Rundfunkstaatsvertrags nachgekommen bist, ist damit
deine Arbeit erledigt. Bis zur nächsten An- oder Abschaffung
eines Geräts.

Diesen Satz verstehe ich nicht 100% ist ein bisschen Tricky von dir geschrieben :=).

Gruß

Hallo,

der GEZ-Mann hat genausoviel Rechte, wie jeder andere auch: nämlich gar keine. Du bist auf keinen Fall verpflichtet, ihm irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Er kann nicht einmal irgendetwas unternehmen, wenn man ihm Hausverbot erteilt.
Natürlich ist man verpflichtet, Rundfunk- oder Fernsehgeräte anzumelden, wenn man welche besitzt, aber wenn man keine hat, ist man zu gar nichts verpflichtet. Weder gegenüber der GEZ, noch zu irgendwelchen Leuten, die angeblich von der GEZ kommen. Dann braucht man weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Auskünfte geben.

Gruß Ebi

Das einzigste was ich habe ist ein PC mit Internet-Anschluss.
Mehr hab ich nicht. Ist das dann auch Okey?
Gruß

neuartiges Rundfunkgerät
http://gez.de/gebuehren/internet_pcs/

Siehe auch Nr. 20:

http://gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/

Derzeit ist also ein internettauglicher PC (nicht mein alter Tarari) einem Radaudio gebührenmäßig gleichgestellt. Es sei denn … TV-Tunerkarte.

Gruß

Stefan

Auskunftspflicht durch ordnungsgemäße Nichtmeldung
nichtvorhandener Empfangsgeräte

Ist zu einer solchen Auskunft jemand verpflichtet?

Nein, zur Nichtmeldung nichtvorhandener Geräte ist man nicht verpflichtet. Man kann auch melden, dass man keine Geräte hat, wenn man Zeit und Lust hat.

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Hallo,

ich denke eine TV-Karte ist keine Vorraussetzung, da es ausreichend viele Programme gibt, mit denen man auch ohne Karte FS gucken kann.

Ich meine aber, dass für PCs eine vergünstigte Gebühr gilt.

Gruß Volker

ich denke eine TV-Karte ist keine Vorraussetzung,

Die TV-Karte schafft die Voraussetzung, dass für den PC ein Gebührensatz nicht wie für neuartiges Empfangsgerät, sondern wie für einen herkömmlichen Fernseher berechnet wird.

Gruß

geht auch auf Linie

Man kann auch melden, dass man keine Geräte hat, wenn man Zeit und Lust hat.

http://antworten.gez.de

Schaun wer mal ob das Altpapier im Briefkasten weniger wird.

Gruß

Stefan

Huhu!

ich denke eine TV-Karte ist keine Vorraussetzung, da es
ausreichend viele Programme gibt, mit denen man auch ohne
Karte FS gucken kann.

Ich meine aber, dass für PCs eine vergünstigte Gebühr gilt.

Das ist genau das, was Dein Vorschreiber meinte. Ein PC kostet so viel wie ein Radio, aber wenn er eine TV-Karte hat, ist er ein Fernseher.